S
Sachse
Gast
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,
großes,..zu großes Kopfzerbrechen macht sich breit, denn für eine Hausarbeit muss ich erarbeiten was "unabgeteilt von dem Erbe" für eine Bedeutung hat...und stehe sowas von aufm Schlauch...vielleicht ist jemand von euch schlauer als ich und kann mir irgendeinen kleinen Tipp geben, was dies bedeuten könnte? Ich daaaaaankkeee sooo sehr!!!
Sachsenspiegel, Landrecht I 5 § 1
"Nimmt der Sohn zu Lebzeiten seines Vaters eine Frau, die ihm ebenbürtig ist, hat er Söhne
mit ihr und stirbt er darauf vor seinem Vater unabgeteilt von dem Erbe, so nehmen seine
Kinder teil an ihres Großvaters Erbe gleich den Brüdern ihres Vaters an ihres Vaters Stelle.
Alle zusammen nehmen den Anteil eines Mannes. Dies gilt für die Kinder der Tochter nicht,
dass sie gleich der Tochter ihres Großvaters oder ihrer Großmutter Erbe nehmen"
großes,..zu großes Kopfzerbrechen macht sich breit, denn für eine Hausarbeit muss ich erarbeiten was "unabgeteilt von dem Erbe" für eine Bedeutung hat...und stehe sowas von aufm Schlauch...vielleicht ist jemand von euch schlauer als ich und kann mir irgendeinen kleinen Tipp geben, was dies bedeuten könnte? Ich daaaaaankkeee sooo sehr!!!
Sachsenspiegel, Landrecht I 5 § 1
"Nimmt der Sohn zu Lebzeiten seines Vaters eine Frau, die ihm ebenbürtig ist, hat er Söhne
mit ihr und stirbt er darauf vor seinem Vater unabgeteilt von dem Erbe, so nehmen seine
Kinder teil an ihres Großvaters Erbe gleich den Brüdern ihres Vaters an ihres Vaters Stelle.
Alle zusammen nehmen den Anteil eines Mannes. Dies gilt für die Kinder der Tochter nicht,
dass sie gleich der Tochter ihres Großvaters oder ihrer Großmutter Erbe nehmen"