Bedeutung der Phrase "unabgeteilt von dem Erbe" (Sachsenspiegel=

S

Sachse

Gast
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,

großes,..zu großes Kopfzerbrechen macht sich breit, denn für eine Hausarbeit muss ich erarbeiten was "unabgeteilt von dem Erbe" für eine Bedeutung hat...und stehe sowas von aufm Schlauch...vielleicht ist jemand von euch schlauer als ich und kann mir irgendeinen kleinen Tipp geben, was dies bedeuten könnte? Ich daaaaaankkeee sooo sehr!!! :)

Sachsenspiegel, Landrecht I 5 § 1

"Nimmt der Sohn zu Lebzeiten seines Vaters eine Frau, die ihm ebenbürtig ist, hat er Söhne
mit ihr und stirbt er darauf vor seinem Vater unabgeteilt von dem Erbe, so nehmen seine
Kinder teil an ihres Großvaters Erbe gleich den Brüdern ihres Vaters an ihres Vaters Stelle.
Alle zusammen nehmen den Anteil eines Mannes. Dies gilt für die Kinder der Tochter nicht,
dass sie gleich der Tochter ihres Großvaters oder ihrer Großmutter Erbe nehmen"
 
Wenn der schon verheiratete Sohn vor dem Vater stirbt, fällt sein theoretischer Erbteil nicht an den Vater zurück und wird beim Tode des Vaters unter seinen Brüdern aufgeteilt, sondern seine Söhne - also die Enkel - erhalten beim Tode des Großvaters den Anteil des Vaters.

Also nehmen wir an ein Freisasse hat drei Söhne.
Diese drei Söhne erben zu gleichen Teilen das Land des Vaters.
Alle drei Söhne sind verheiratet und haben ihrerseits Kinder.
Nun stirbt aber einer der Söhne. Das Land des Vaters wird jetzt aber bei dessen Tod nicht auf die zwei hinterbliebenen Söhne aufgeteilt, sondern auf diese und die Söhne des verstorbenen Sohnes.
 
Nun stirbt aber einer der Söhne. Das Land des Vaters wird jetzt aber bei dessen Tod nicht auf die zwei hinterbliebenen Söhne aufgeteilt, sondern auf diese und die Söhne des verstorbenen Sohnes.

Das Erbe des versterbenden Sohnes muss allerdings "unabgeteilt" geblieben sein. Der Erbteil wurde also nicht schon zu Lebzeiten des Vaters vorab zugewendet.

Um Dein Beispiel zu modifizieren:

Also nehmen wir an ein Freisasse hat drei Söhne.
Diese drei Söhne erben zu gleichen Teilen das Land des Vaters.
Ein Sohn bekommt seinen zustehenden Erbteil bereits zu Lebzeiten des Vater übertragen.
Alle drei Söhne sind verheiratet und haben ihrerseits Kinder.
Nun stirbt der Sohn, dessen Erbteil abgeteilt worden ist. Das (verbliebene) Land des Vaters wird bei dessen Tod auf die zwei hinterbliebenen Söhne aufgeteilt.
 
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