Begriffserklärung

Gisele

Mitglied
Hallo,

ich bräuchte mal eine 100%ige Erklärung zu folgenden Begriffen:

+Annexion

+Protektorat

+Besetzung

+Erwerb

Was ist der Unterschied?

Danke im Voraus sagt Gisele:winke:
 


klar, aber ich wollte eine kurze und prägnante Unterscheidung von einem Profi :fs:
Es geht um den Imperialismus 1840 - 1914.

Zu Annexion: das Gebiet wird zur Kolonie und die Bevölkerung muss sich pol. fügen.

Bei einem Protektorat nimmt ein Industriestaat das Gebiet nur "unter Schutz" (was heißt das genau??) Es handelt sich um eine Vorstufe zur Kolonie.

Wenn man von Erwerb eines Gebietes spricht, meint man dann, dass das Gebiet Kolonie wurde?
Wenn man von Besetzung spricht? Protektorat oder Kolonie??

MfG
Gisele
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Anwendung von Begriffen gibt's leider keine 100%igkeit. Die Bedeutung legt sowohl derjenige fest, der sie äußert, als auch der, der sie interpretiert. Das ist je nach Zeit, Absicht und Hintergrund durchaus unterschiedlich.

Landläufig:
"Besetzung" eines Gebietes durch fremde Truppen. Rechtlich noch keine Loslösung aus seinem bisherigen staatlichen Zusammenhang.
"Annexion" eines Gebietes durch einen fremden Staat. Also Herauslösung des Gebietes aus seinem bisherigen staatlichen Zusammenhang und Überführung in den des "neuen" staatlichen Zusammenhanges. (Mit wechselndem Erfolg bei der internationalen Anerkennung des neuen Zustandes...)

"Erwerb": Etwas geht aus dem Besitz (Eigentum?:S) des einen in den des anderen über. (Während Besetzung & Annexion stets a G'schmäckle von Gewalttat haben, kann Erwerb durchaus friedlich vonstatten gehen: z. B. durch Schenkung, Kauf, Tausch, beim Würfeln gewinnen, Betrug, Erbschaft undundund.

Es ist Mode geworden, dass der Gewalttäter sein neues Gebiet auf dessen Hilferuf hin stets aus den Klauen des bösen... oder der Anarchie "befreit", um es nach einer kurzen Übergangszeit in die goldene Zukunft der Unabhängigkeit zu entlassen - mögen die Zeitungen (der Opposition) tausendmal "UNRECHT - ANNEXION!!!" rufen....

Ähnlich ist es mit dem Protektorat / Schutzgebiet: Das bedeutet, dass der Gewalttäter - in der Regel vergeblich! - versucht, sein Image zu schützen, indem er den wie auch immer gearteten Erwerb durch "Schutzverträge" mit lokalen Fürsten abschließt, ehe er sein Schreckensprotektorat errichtet. Bei Vertragsverhältnissen auf Augenhöhe sprach man damals doch eher vom "Bündnis". Wie leider genügend Eingeborene feststellen mussten, beinhaltete die Phrase "Schutz" in der Bezeichnung des neuen rechtlichen Zustandes ihres Wohngebietes selten den ihres eigenen Besitzes oder Lebens, manchmal eher das Gegenteil. - Ähnlich verhält sich's ja auch mit dem Schutzgeld, das man den freundlichen Herren mit dem sizilianischen Akzent bezahlt, damit das Restaurant vor Gewalttätigkeiten geschützt wird, gelle...

Geht man jetzt auf den ekeljuristischen Boden zurück, beinhaltet der Begriff "Schutzgebiet" rechtlich noch keinen Übergang in einen anderen staatlichen Verbund. Die zu "Beschützenden" hatten nun halt einen neuen großen Bruder, der mit Gouverneur, Verwaltungsbeamten und Polizei/Militär "beschützte". Natürlich machten die ihm keinerlei Vorgaben und setzten ihn auch nicht unter Druck, neeein....


Sag mal, wofür genau brauchst Du diese feinstjuristischen Unterscheidungen eigentlich im Zusammenhang mit dem Imperialismus?
 
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