Belgische Neutralität

Mit dem Garantievertrag (1839) wurde das aber sehr wohl klar. Belgien wurde als Staat anerkannt. ... Nach 1839 gab es in Bezug auf Belgien klare rechtliche Grundlagen.

So sehe ich das in der Beurteilung auch, mit der Einschränkung der untauglichen Versuche bis 1871, das nochmal aufzuweichen (was einem Vertragsbruch entsprochen hätte, siehe frz. Note, englische Diskussionen etc.)

Worauf die "Logik" und "ex post" bezogen war, ist sicher klar.;)
 
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread mit seiem 140 Beiträgen gelesen. Wenn ich also etwas schreibe, was bereits vorgestellt wurde, bitte ich dies zu verzeihen.:)

Nioch eine kurze Anmerkung zu Belgien:

In Belgien waren die Männer vom 21. bis zum 40.Lebensjahr, die nicht in der Armee Dienst leisteten, in der sogenannten Bürgerwacht verpflichtet Dienst zuleisten. Es gab einen aktiven und inaktiven Teil. Aufgabe der Bürgerwacht war es im Zweifelsfall für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu Sorge zu tragen.

Am 05.August 1914 wurde der nicht aktive Teil der Bürgerwacht "im Interesse der nationalen Verteidigung .." zur Aktivität aufgerufen. Es wurden also Zivilisten, die keine Soldaten waren, keine entsprechenden Uniformen trugen zur kriegführenden Soldaten umfunktioniert. Ich glaube nicht, dass das dem Völkerrecht entsprach.

Reichsarchiv, Grenzschlachten im Westen
 
Hallo Turgot,

man merkt, Du hast Dir derzeit die ersten Reichsarchiv-Bände vorgenommen. ;)

Mit den Schilderungen (Du hattest da noch etwas vor kurzem zitiert, was ich aber jetzt nicht finde) würde ich generell (bis auf die trockenen Operationsschilderungen) skeptisch umgehen. Das Reichsarchiv versucht natürlich, die ex post bekannten Umstände (Löwen etc.)
http://www.geschichtsforum.de/311471-post121.html

... zu erklären und zu exkulpieren. Solche Äußerungen dienen der Vorbereitung, die Freischärler-Psychosen beim Vormarsch zu erklären, die dann zu Massakern führten. Man muß dabei sehen, dass sogar Dokumentenfälschungen vorgenommen wurden.

Schau mal hier:
Artikel 2 HLKO: offenes Tragen der Waffen + Beachtung Kriegsrecht
Würde man das anders sehen, hätte das katastrophale Folgen auch für den deutschen Volkssturm 1944/45.
 
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