Nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870 erfolgte im darauffolgenden Jahr die Gründung des Deutschen Kaiserreichs. Mit der Reichsgründung traten dem 1866 unter Preußen gegründeten Norddeutschen Bund schließlich auch die süddeutschen Staaten bei. Die lang ersehnte deutsche Einigung zum Nationalstaat war vollbracht. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs musste natürlich auch eine neue Verfassung eingeführt werden, dabei diente die nach Bismarcks Ideen entworfene Norddeutsche Bundesverfassung als Vorbild, sodass diese größtenteils auch in der späteren Verfassung des Kaiserreichs umgesetzt wurde. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes bestand aus einem komplizierten Gefüge von zentralistischen und föderalistischen Komponenten und stellte den Versuch Bismarcks dar, liberal-bürgerliche Interessen und dynastische Interessen miteinander zu vereinen und auszubalancieren. Am 16.04.1871 trat nun die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs, auch Bismarcksche Reichsverfassung genannt in Kraft. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie, das heißt dass der Kaiser die größte Macht im Reich hat. Demnach steht auch der Deutsche Kaiser, welcher zugleich auch der König von Preußen, Wilhelm I. ist an der Spitze der Verfassung. Unter Wilhelm I. steht der Reichskanzler, welcher gleichzeitig auch der Preußische Ministerpräsident, Otto von Bismarck ist.
Der Kaiser und nur der Kaiser hatte das Recht zur Ernennung und zur Entlassung des Reichskanzlers. Dadurch wird deutlich welche Vormachtstellung Preußen in dem Deutschen Kaiserreich hat. Der Reichstag war das zentralistische Gegengewicht zu den Dynastien und stellte die Volksvertretung dar. Er konnte von Männlichen Bürger ab 25 Jahren, in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt werden, was Bismarck von konservativer Seite den Vorwurf einbrachte, dass „Wahlrecht der Revolution“ eingeführt zu haben. Dem Reichstag waren jedoch hinsichtlich seiner Kompetenzen erhebliche Beschränkungen auferlegt, er beteiligte sich an der Gesetzgebung, wobei jedoch immer die Zustimmung des Bundesrates erfolgen musste. Demnach konnte er die Politik auch nur gering beeinflussen. Die Regierung sowie der Reichskanzler waren dem Reichstag nicht verantwortlich. Der Bundesrat ist das zweite Organ das an der Gesetzgebung beteilig ist. Hier spielt sich die bundesstaatliche Ausrichtung des Reiches ab. Er setzt sich aus 58 Vertretener, der 25 Einzelstaaten (22 Monarchien und drei frei Städte nieder) zusammen, bei ihnen lag die Souveränität. Die Einzelstaaten prägten außerdem den Charakter der Verfassung, indem sie Teile ihrer Hoheitsgewalt auf das Reich übertrugen. Der Bundesrat selbst ist unter preußischer Vorherrschaft. Preußen hat nämlich 17 Sitze und konnte damit jede Verfassungsänderung verhindern, wenn sie nicht im Sinne Preußen war. Bismarck führte den Vorsatz im Bundesrat. Alle Regierungsakte bedurften neben der Unterschrift des Kaisers auch seiner. Einen Grundrechtskatalog erhielt die Verfassung von 1871 nicht. Die Parlamente mit der größten Bedeutung waren hierbei der Reichstag, sowie der preußische Landtag. Der preußische Landtag hat eine große Bedeutung, da Preußen mit Abstand das größte Einzelland im Reich war und Einfluss auf die gesamte Reichspolitik hatte.
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Der Kaiser und nur der Kaiser hatte das Recht zur Ernennung und zur Entlassung des Reichskanzlers. Dadurch wird deutlich welche Vormachtstellung Preußen in dem Deutschen Kaiserreich hat. Der Reichstag war das zentralistische Gegengewicht zu den Dynastien und stellte die Volksvertretung dar. Er konnte von Männlichen Bürger ab 25 Jahren, in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt werden, was Bismarck von konservativer Seite den Vorwurf einbrachte, dass „Wahlrecht der Revolution“ eingeführt zu haben. Dem Reichstag waren jedoch hinsichtlich seiner Kompetenzen erhebliche Beschränkungen auferlegt, er beteiligte sich an der Gesetzgebung, wobei jedoch immer die Zustimmung des Bundesrates erfolgen musste. Demnach konnte er die Politik auch nur gering beeinflussen. Die Regierung sowie der Reichskanzler waren dem Reichstag nicht verantwortlich. Der Bundesrat ist das zweite Organ das an der Gesetzgebung beteilig ist. Hier spielt sich die bundesstaatliche Ausrichtung des Reiches ab. Er setzt sich aus 58 Vertretener, der 25 Einzelstaaten (22 Monarchien und drei frei Städte nieder) zusammen, bei ihnen lag die Souveränität. Die Einzelstaaten prägten außerdem den Charakter der Verfassung, indem sie Teile ihrer Hoheitsgewalt auf das Reich übertrugen. Der Bundesrat selbst ist unter preußischer Vorherrschaft. Preußen hat nämlich 17 Sitze und konnte damit jede Verfassungsänderung verhindern, wenn sie nicht im Sinne Preußen war. Bismarck führte den Vorsatz im Bundesrat. Alle Regierungsakte bedurften neben der Unterschrift des Kaisers auch seiner. Einen Grundrechtskatalog erhielt die Verfassung von 1871 nicht. Die Parlamente mit der größten Bedeutung waren hierbei der Reichstag, sowie der preußische Landtag. Der preußische Landtag hat eine große Bedeutung, da Preußen mit Abstand das größte Einzelland im Reich war und Einfluss auf die gesamte Reichspolitik hatte.
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