Bezahlung von Bahn/Post[...] Angestellten nach der privatisierung 1919

Stabsdiener

Neues Mitglied
Ich habe folgenden Auftrag und kann diesem aus zeitlichen und sicherlich auch methodischen Gründen nicht nachgehen:

Die Frage lautet wie folgt:

Wer bezahlte ab 1919 nach der privatisierung der Bahn/Post [...] die dort vorher Angestellten?

Es klingt bestimmt nach reinster Suchfaulheit, aber ich kann mich darum aus zeitlichen Gründen echt nicht mehr kümmern... ich schummel ein wenig über das Internet.

Neben einer Antwort btw einem Ansatz hätte ich gerne eine Belegstelle oder ähnliches... vlt findet sich auch etwas im HAUSHALTSGESETZ. (also nur für diejenigen, die sich auf anhieb damit auskennen)

schon im Voraus besten dank und kameradschaftliche Grüße

Alexander, G:yes:
 
Ich bin nicht ganz sicher, ob Du 1919 oder 1924 meinst:

1919: Übernahme der Landerbahnen durch das Reich
"In Befolgung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt und damit die vormaligen Länderbahnen der Hoheit des Deutschen Reiches unterstellt."
Deutsche Reichsbahn ? Wikipedia

Das betrifft aber nicht die oben dargestellte Personalproblematik, sondern erst 1924:
Reichsbahn-Personalgesetz
"Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft übt ihre Befugnisse durch Beamte (Reichsbahnbeamte), Angestellte und Arbeiter aus." (§ 1 Abs. 1)
Gesetz über die Personalverhältnisse bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (Reichsbahn-Personalgesetz) vom 30. August 1924.

und § 20:
"(1) Die im Dienste des Unternehmens "Deutsche Reichsbahn" stehenden Reichsbeamten werden mit Ausnahmen der Beamten für den Dienst der Aufsichtsbehörde mit dem Übergange des Betriebsrechts auf die Gesellschaft Reichsbahnbeamte. Ihnen werden an Diensteinkommen, Wartegeld, Ruhegehalt und Hitnerbliebenenversorgung die Ansprüche gewährleistet, die sie als Reichsbeamte hatten; dies gilt auch für die Fortgewährung des gesamten Diensteinkommens bei Krankheit und Erholungsurlaub.
(2) Beamte, denen ein Rücktrittsrecht zum Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" zusteht, können dieses Recht der Gesellschaft gegenüber ausüben.
(3) Die Gesellschaft übernimmt die im Dienste des Unternehmens "Deutsche Reichsbahn" stehenden Angestellten und Arbeiter mit den beiderseitigen Rechten und Verpflichtungen."
Das Reichsbahngesetz vom 30.August 1924
Gesetz über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Reichsbahngesetz) vom 30.August 1924.

Bezahlung durch die privatisierte Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft.

P.S. die 1924er-Gesetze stehen in Zusammenhang mit dem Dawes-Plan:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dawes-Plan
 
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