Meine Frage ist folgende: Bezieht sich das Adelsprädikat "von" auf den Familiennamen, also das Haus, aus dem der Adelige stammt, oder auf einen Ortsnamen bzw. ein Herrschaftsgebiet? Wenn ein Adeliger beispielsweise Herzog von Sachsen ist, würde hinter seinem Vornamen dann "von Sachsen" oder "von [hier Hausnamen denken]" stehen? Wikipedia hat mir bei dem Problem leider auch nicht geholfen.
MfG
Wulf
MfG
Wulf