Bierkrieg und der Kaiser?

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Saufbürger

Gast
Wikipedia thematisiert heute ein historisches Ereignis, von dem ich bisher keinen Notiz genommen habe:
Bierkrieg zwischen Görlitz und Zittau ? Wikipedia

Der Bierkrieg zwischen Görlitz und Zittau. Das ist ziemlich faszinierend und interessant, dennoch frage ich mich über einen Aspekt. Wieso hatte der Kaiser das Recht, diese Anordnung einfach so zu erlassen?

Keiner der beiden Städte war Reichsunmittelbar, vielmehr waren die Lehen an die Böhmische Krone. Außerdem mussten solche Gesetze doch vom Reichstag angebahnt werde oder etwa nicht?

Oder liegt es daran, dass der Kaiser zu diesem Zeitpunkt in Personalunion auch König von Böhmen war? Und wenn ja, erließ er dann diesen Erlass als Kaiser oder als König, falls diese Trennung zwischen Amt und Person damals überhaupt bestand?
Und hatten die Erlasse eines Königs, der gleichzeitig Kaiser war, auch mehr Bedeutung? Schließlich war der Kaiser doch der oberste Gerichtsherr des Reichs? Andererseits gab es ja dieses Privileg, das der Kaiser bestimmten Fürsten gestattete, eine Appelation an ihn nicht mehr zuzulassen. Wie war das allgemein?
 
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