Biographie und Defintion Zeitgeschichte

Fred

Neues Mitglied
Hallo an Alle!

Ich bräuchte Bitte Eure Hilfe


Tut mir Leid für meine Frage, weil sie nicht ganz so hier her passt. Ich weiß sonst keine andere Anlaufstelle für meine Frage. Ihr seit Experten und kennt Euch aus was Personen Biographien betrifft. Ich habe schon in bestimmten Foren nachgefragt, aber keiner konnte mir helfen.

Ich bin viel herum gekommen die letzten Jahre, habe im Laufe der Jahre viele Personen kennen gelernt, konnte vieles erforschen, recherchieren und mir vieles an Wissen aneignen und daher möchte ich eine Biographie einer Person verfassen.

Was ich gerne wissen würde … Wenn man eine Biographie einer Person verfassen möchte, diese Person aber nicht mehr lebt, wie funktioniert das mit den Rechten? Es gibt Nachfahren dieser Person, müsste ich mich an diese wenden?

Diese Person über die ich schreiben möchte, war eine bedeutende Person was die letzten Tage des Krieges betrifft. Diese Person – männlich - hat Zeit seines Lebens nie seine Lebensgeschichte niedergeschrieben, auch hat er sein Wissen nie wirklich Preis gegeben. Er hatte zwar eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der letzten Geschehnissen gespielt, jedoch hatte er sein umfangreiches Wissen nie der Öffentlichkeit präsentiert.
Ich habe vieles erforschen können.

Biographien und Memoiren dieser Person gibt es und gab es nie. Es gibt lediglich vereinzelte Einträge in diversen Geschichtslexiken über diese Person.

Ihr habt sicher schon viele Biographien bestimmter Personen gelesen, vielleicht weiß jemand wie das mit den Rechten funktioniert.


Bitte um Hilfe

Vielen Dank an alle
 
Du hast wahrscheinlich Angst, dass dir jemand die Idee für die Biografie "stehlen" will. Aber um dir weiterhelfen zu können, wäre wenigstens der regionale Bezug nicht schlecht.

Allgemein für Dinge rund um den Nationalsozialismus ist nicht nur das von Mercy bereits erwähnte Bundesarchiv gut, sondern auch die Deutsche Nationalbibliothek, weil sie über Presse- und Druckerzeugnisse der Zeit (soweit aus den letzten Kriegstagen vorhanden) verfügt.
 
Ich möchte meinem Beitrag einen Link voranstellen:

www.recht.de - Forum Deutsches Recht - recht.de-Knigge, die Juriquette

Unter diesen juristischen und gesetzlichen Voraussetzungen ist es also recht schwierig, Dir direkt zu antworten.


Wie der Teufel es will ;), trug ich mich vor Jahren auch mit dem Gedanken, eine Biografie zu schreiben und zwar über Talleyrand.

Zwar war ich mir sicher, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist:

Person der Zeitgeschichte ? Wikipedia

aber ich war mir auch sicher, dass seine Familie, seine Erben ... damit nicht automatisch unter diese Definition fallen. Es hätte also gut sein können, dass Teile meiner Recherchen die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührt hätten.
Es war damit völlig klar, dass ich mich auch mit der Familie, den Erben ... in Verbindung setzen würde, vordergründig nicht, um wie Dorothy Gies McGuigan [1] ein Vorwort für mein Buch zu bekommen, nein, ich wollte mich versichern, dass:
1. die Rechte eines Dritten nicht berührt sind,
2. keine testamentarischen Einschränkungen bestehen.
Darüber hinaus wollte ich prüfen, ob es bereits vergebene Nutzungsrechte gibt oder/und ob ich nicht selbst selbige erwerben könnte.

Grüße
excideuil

[1] McGuigan, Dorothy Gies: „Metternich, Napoleon und die Herzogin von Sagan, Verlag Fritz Molden, Wien-München-Zürich-Innsbruck, 1979 (Vorwort von Tatiana Metternich)
 
Hallo

Vielen Dank für die Infos

Hast du schon mal im Bundesarchiv nachgeschaut?

Also Bildmaterial und etc. zu der Biographie habe ich zahlreich gesammelt.

Du hast wahrscheinlich Angst, dass dir jemand die Idee für die Biografie "stehlen" will. Aber um dir weiterhelfen zu können, wäre wenigstens der regionale Bezug nicht schlecht.

Es würde sich um eine Person handeln, die bei zahlreichen wichtigen Ereignissen der damaligen Zeit dabei gewesen ist, sprich auch in den letzten Kriegstagen. Es würde um eine Person gehen, die zwar keinen „Machtstatus“ hatte in der damaligen Zeit, aber bei gewissen Ranghöheren bzw. bei einer Ranghohen Person ein wichtiger Mann war. Es handelt von der NS Zeit wie Ihr schon mitbekommen habt. Diesbezüglich habe ich mich schlau gemacht und hab gewisse Kontakte aufgenommen, nachgefragt und konnte einiges erforschen.

Es hat früher viele ranghohe Personen gegeben, nicht nur Hitler und etc. Also was ich damit sagen möchte ist, dass es sich auch um andere ranghohe Personen handeln könnte.


Für die Geschichte der damaligen Zeit habe ich mich schon früh interessiert, daher sind mir bei bestimmten Ereignissen Lücken aufgefallen und über diese Lücken gab es kaum Informationen im Internet, geschweige denn in Büchern.

Allgemein für Dinge rund um den Nationalsozialismus ist nicht nur das von Mercy bereits erwähnte Bundesarchiv gut, sondern auch die Deutsche Nationalbibliothek, weil sie über Presse- und Druckerzeugnisse der Zeit (soweit aus den letzten Kriegstagen vorhanden) verfügt.

Vielen Dank für die Info.

Ich möchte meinem Beitrag einen Link voranstellen:

www.recht.de - Forum Deutsches Recht - recht.de-Knigge, die Juriquette

Unter diesen juristischen und gesetzlichen Voraussetzungen ist es also recht schwierig, Dir direkt zu antworten.


Wie der Teufel es will ;), trug ich mich vor Jahren auch mit dem Gedanken, eine Biografie zu schreiben und zwar über Talleyrand.

Zwar war ich mir sicher, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist:

Person der Zeitgeschichte ? Wikipedia

aber ich war mir auch sicher, dass seine Familie, seine Erben ... damit nicht automatisch unter diese Definition fallen. Es hätte also gut sein können, dass Teile meiner Recherchen die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührt hätten.
Es war damit völlig klar, dass ich mich auch mit der Familie, den Erben ... in Verbindung setzen würde, vordergründig nicht, um wie Dorothy Gies McGuigan [1] ein Vorwort für mein Buch zu bekommen, nein, ich wollte mich versichern, dass:
1. die Rechte eines Dritten nicht berührt sind,
2. keine testamentarischen Einschränkungen bestehen.
Darüber hinaus wollte ich prüfen, ob es bereits vergebene Nutzungsrechte gibt oder/und ob ich nicht selbst selbige erwerben könnte.

Grüße
excideuil

[1] McGuigan, Dorothy Gies: „Metternich, Napoleon und die Herzogin von Sagan, Verlag Fritz Molden, Wien-München-Zürich-Innsbruck, 1979 (Vorwort von Tatiana Metternich)

Es ist halt sehr kompliziert das ganze, weil es einige Nachfahren gibt und diese nicht unmittelbar alle in Kontakt miteinander stehen. Es gibt Kinder dieser Person wie auch Enkel, von daher ist es etwas kompliziert. Man müsste wenn man sich mit den Nachfahren in Verbindung setzt mit allen Nachfahren in Verbindung setzten? Es müsste aber reichen, wenn man sich nur mit den ersten Nachfahren dieser Person in Verbindung setzt.

Aber Nachfahren würde nicht wirklich erwähnt werden in diesem Buch, von daher bräuchte ich nicht wirklich eine Einverständniserklärung. Also in Verbindung würde ich mich auf alle setzten mit den Nachfahren, nur geht es darum, was wenn man auf keinen grünen Zweig kommt mit Nachfahren und etc.??
 
Zwar war ich mir sicher, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist:

Person der Zeitgeschichte ? Wikipedia

aber ich war mir auch sicher, dass seine Familie, seine Erben ... damit nicht automatisch unter diese Definition fallen. Es hätte also gut sein können, dass Teile meiner Recherchen die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührt hätten.

Da fehlt sicher ein <k>, ohne die Bestätigung möchte ich das aber nicht ändern. Ansonsten gäbe es Diskussionsbedarf wegen des Begriffs Zeitgeschichte.
 
Da fehlt sicher ein <k>, ohne die Bestätigung möchte ich das aber nicht ändern. Ansonsten gäbe es Diskussionsbedarf wegen des Begriffs Zeitgeschichte.
Du hast gut daran getan, es nicht zu ändern. Das k fehlt nämlich nicht.

Zu fundiertem Rechtsrat bin ich nicht in der Lage und da es sich nicht um Hitler handeln wird, ist dazu wahrscheinlich auch nur ein spezialisierter Anwalt, der in die Details eingeweiht wird, in der Lage.

Locker könnte man es so formulieren: Eine Person der Zeitgeschichte steht/stand im Licht der Öffentlichkeit (oder hat sich gar hineingedrängt). Sie muss also auch (zumindest in gewissen Grenzen) hinnehmen, dass sie abgelichtet und über dieses öffentliche Leben geschrieben wird. Für das "nicht öffentliche Personal" in ihrem Umfeld gilt das aber nicht.

Einige belletristische Schriftsteller hatten in den letzten Jahren Probleme in der Hinsicht
Maxim Biller ? Wikipedia
Alban Nikolai Herbst ? Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann wäre eine Diskussion des Begriffs Zeitgeschichte angebracht. Es gibt dafür ja unterschiedliche Definitionen, als gängigste ist mir aber geläufig, dass Zeitgeschichte der Teil der Geschichte ist, der durch noch lebende Zeitzeugen abgedeckt wird. Manche versuchen sie auch anhand es 20. Jahrhunderts zu definieren, aber diese Definition erscheint mir unglücklich. Da Talleyrand seit 172 Jahren tot ist, fällt er aber in keinem Fall mehr unter die Kategorie Person der Zeitgeschichte. Und ich wüsste auch nicht, wer sonst noch berührt werden sollte durch eine Biographie zu Talleyrand, denn auch seine Zeitgenossen sind ähnlich lange tot und naja, Talleyrand ist ja kein Niemand der Weltgeschichte...
 
Jetzt verstehe ich dein Problem und du hast, vor allem gemäß den geschichtswissenschaftlichen "Schubladen", durchaus auch recht.

Aber in Bezug auf das hiesige Problem ist es ungefähr so: Was sich der noch lebende "Promi" gefallen lassen muss, müssen die schon lange toten Herren Talleyrand und Caesar erst recht. Und letztere klagen auch eher selten ;-)
 
Weil ich es jetzt erst lese: die Persönlichkeitsrechte eines Menschen erlöschen zwar nicht mit dem Tod des Menschen (siehe bspw. das Mephisto-Urteil zu Art. 1 GG) gehen aber auch nicht auf die Erben über. Sofern du nicht vor hast, die "Ehre und Würde" der betreffenden verstorbenen Person zu verletzen (indem du beispielsweise böswillige Unterstellungen machst) musst du niemanden um Erlaubnis fragen (der gute Ton würde es aber doch verlangen, insbesondere wenn seine/ihre Kinder noch leben).
Auch bei den Persönlichkeitsrechten wird unterschieden und zwar in Individualsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre. Insbesondere wenn du Wissen über die Intimsphäre einer Person hast und diese veröffentlichst (persönliche Briefe, Tagebuchaufzeichnungen etc.), kann es trotz der verstorbenen Person noch Probleme mit den Hinterbliebenen geben. Mal ganz davon abgesehen, können dir bei derart nahen, noch lebenden Verwandten wie eigenen Kindern und Enkel, auch diverse finanzielle Forderungen ins Haus schneien (ob nun erfolgreich oder nicht, du hast auf jeden Fall den Ärger). Eine entsprechende juristische Klärung und ggf. auch eine entsprechende schriftliche Absicherung sind also in erster Linie in deinem ureigensten Interesse.

@excideuil: Eine "Person der Zeitgeschichte" ist insbesondere im Zusammenhang mit dem "Recht am eigenen Bild" definiert. Talleyrand ist demnach (k)eine Person der Zeitgeschichte in diesem juristischen Kontext* da:
§22 KUG schrieb:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten
iVm
§23 KUG schrieb:
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

*er ist a) länger als 10 Jahre tot und so keine Person der Zeitgeschichte mehr, man muss also niemanden fragen andererseits b) war er aber doch eine Person der Zeitgeschichte, da braucht man sowieso niemanden fragen (warum man es vielleicht doch tun sollte, habe ich oben ausgeführt).
 
Weil ich es jetzt erst lese: die Persönlichkeitsrechte eines Menschen erlöschen zwar nicht mit dem Tod des Menschen (siehe bspw. das Mephisto-Urteil zu Art. 1 GG) gehen aber auch nicht auf die Erben über. Sofern du nicht vor hast, die "Ehre und Würde" der betreffenden verstorbenen Person zu verletzen (indem du beispielsweise böswillige Unterstellungen machst) musst du niemanden um Erlaubnis fragen (der gute Ton würde es aber doch verlangen, insbesondere wenn seine/ihre Kinder noch leben).
Auch bei den Persönlichkeitsrechten wird unterschieden und zwar in Individualsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre.

Dann darf ich kurz noch zum verwendeten "Material" ergänzen.

Hier wird es problematisch, Beispiel abzudruckende Lichtbilder und Urheber- und insbesondere Verwertungsrechte, zur Erläuterung:
Bildrechte ? Wikipedia

Vorsichtig wäre ich auch bei verwendeten Texten, also Interviews, Vermerke, Tagebücher etc. Das berührt bei Schriftgut resp. Fotokopien auch Eigentumsfragen.
 
@excideuil: Eine "Person der Zeitgeschichte" ist insbesondere im Zusammenhang mit dem "Recht am eigenen Bild" definiert. Talleyrand ist demnach (k)eine Person der Zeitgeschichte in diesem juristischen Kontext ...

Auf meinen Eingangslink bezogen, ist die Person Talleyrands nicht aus Unkenntnis heraus gewählt.

Unstrittig dürfte aber sein, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist/war, etwas, was für eine andere zu behandelnde Person zunächst definiert werden müsste.

Dann darf ich kurz noch zum verwendeten "Material" ergänzen.

Hier wird es problematisch, Beispiel abzudruckende Lichtbilder und Urheber- und insbesondere Verwertungsrechte, zur Erläuterung:
Bildrechte ? Wikipedia

Vorsichtig wäre ich auch bei verwendeten Texten, also Interviews, Vermerke, Tagebücher etc. Das berührt bei Schriftgut resp. Fotokopien auch Eigentumsfragen.

Dies ist unbedingt zu beachten, nicht zuletzt durch die Verlagerung des "Geschäftsfeldes" einiger Anwälte.

Grüße
excideuil
 
Unstrittig dürfte aber sein, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist/war, etwas, was für eine andere zu behandelnde Person zunächst definiert werden müsste.

Unstrittig ist, dass er keine Person der Zeitgeschichte ist. Noch eimal die Definitionen von Zeitgeschichte (z.T. widersprüchlich):
a) Zeitgeschichte ist die Geschichte seit dem Ersten Weltkrieg.

b) Zeitgeschichte ist die Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg.

c) Zeitgeschichte ist der Teil der Geschichte, der noch von Zeitzeugen erinnert wird.
Aus all diesen Definitionen fällt Talleyrand heraus, ich halte Definition c persönlich für die sinnvollste, da diese einen methodischen Aspekt hat, während die anderen beiden Definitionen eher willkürlich sind.
Allerdings - und insofern hättest du Recht - wird der Begriff der Zeitgeschichte in andere Sprachen als Kontemporäre Geschichte übersetzt und ist so in jeder Sprache anders definiert. Nur mal der Vgl. in den verschiedensprachigen Wikipedia-Artikeln:
In Europe, the term "contemporary" may well be applied to the history since Revolutions of 1989. The effects of the World Wars era (encompassing World War I and World War II) and the Cold War are still being felt in contemporary history. While the Cold War is undoubtedly of great relevance in contemporary European politics and society (especially in post-communist eastern European countries), the influence of the world wars have been rapidly declining since the outbreak of the Cold War and the start of the European integration process, and especially after the 1989 revolutions and the downfall of the Soviet empire.
Edad Contemporánea es el nombre con el que se designa el periodo históricoRevolución francesa y la actualidad comprendido entre la . Comprende un total de 221 años, entre 1789 y el presente.
L'Époque (période,ou histoire) contemporaine est la dernière grande période de l'Histoire. Pour les historiens français, elle commence avec la Révolution française et couvre les XIXe siècle, XXe siècle et le début du XXIe siècle.
Cette convention des historiens français qui date du XIXe siècle, n'est guère partagée par les autres historiens du monde entier. Dans la terminologie universelle des historiens – à l'exception des historiens français – l'Époque contemporaine couvre toujours les derniers 75 ans environ avant le présent (Contemporary history, Zeitgeschichte en allemand) dans le sens où vivent encore des témoins, des contemporains de ces évènements. La lecture actuelle du mot « contemporain » par les historiens français est au sens où les événements qu'elle couvre ont des conséquences directes sur le monde actuel.

Die Methodenorientierung fällt bei diesen Definitionen aber weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann es sein, dass ihr euch mißversteht, weil der eine den juristischen Terminus, der andere die geschichtswissenschaftliche Abgrenzung anspricht?
 
Unstrittig ist, dass er keine Person der Zeitgeschichte ist. Noch eimal die Definitionen von Zeitgeschichte (z.T. widersprüchlich):
a) Zeitgeschichte ist die Geschichte seit dem Ersten Weltkrieg.

b) Zeitgeschichte ist die Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg.

c) Zeitgeschichte ist der Teil der Geschichte, der noch von Zeitzeugen erinnert wird.
Aus all diesen Definitionen fällt Talleyrand heraus, ich halte Definition c persönlich für die sinnvollste, da diese einen methodischen Aspekt hat, während die anderen beiden Definitionen eher willkürlich sind.
Allerdings - und insofern hättest du Recht - wird der Begriff der Zeitgeschichte in andere Sprachen als Kontemporäre Geschichte übersetzt und ist so in jeder Sprache anders definiert. Nur mal der Vgl. in den verschiedensprachigen Wikipedia-Artikeln:


Die Methodenorientierung fällt bei diesen Definitionen aber weg.

Talleyrand hin oder her, wichtiger ist mir der zweite Halbsatz: "was für eine andere zu behandelnde Person zunächst definiert werden müsste."

Kann es sein, dass ihr euch mißversteht, weil der eine den juristischen Terminus, der andere die geschichtswissenschaftliche Abgrenzung anspricht?

Jetzt wo du es sagst ... ja, mir ist am juristischen Ansatz gelegen.

Grüße
excideuil
 
Zuletzt bearbeitet:
Unstrittig dürfte aber sein, dass Talleyrand eine Person der Zeitgeschichte ist/war, etwas, was für eine andere zu behandelnde Person zunächst definiert werden müsste.
Dann ist ja gut, dann darfst du veröffentlichen, ohne dass du jemanden Fragen musst.

Hast du eigentlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Hinterbliebenen Talleyrands, des Malers und des Eigentümers des von dir als Avatar gewählten Bildes? Deiner Argumentation folgend müsstest du die nämlich haben, um das Bild verwenden zu dürfen. Und zumindest ich sehe es bei weitem kritischer, dass den/die Urheber deines Avatars nicht nennst, als deine Bedenken bzgl. der Veröffentlichungsrechte im Rahmen einer Biographie.
 
Dann ist ja gut, dann darfst du veröffentlichen, ohne dass du jemanden Fragen musst.

Hast du eigentlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Hinterbliebenen Talleyrands, des Malers und des Eigentümers des von dir als Avatar gewählten Bildes? Deiner Argumentation folgend müsstest du die nämlich haben, um das Bild verwenden zu dürfen. Und zumindest ich sehe es bei weitem kritischer, dass den/die Urheber deines Avatars nicht nennst, als deine Bedenken bzgl. der Veröffentlichungsrechte im Rahmen einer Biographie.

In der Tat, dein Einwand ist völlig berechtigt, auch wenn es einen deutlichen Unterschied zwischen kommerzieller und rein privater Nutzung gibt. Vielen Dank für deinen Hinweis!

Grüße
excideuil
 
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