Bismarcksche Sozialpolitik

Gisele

Mitglied
Mich würde interessieren, da ich gerade eine zeitgenössische Darstellung von 1913 vor mir liegen habe, mit dem Untertitel:
"Die Deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da"
wie dies zu 1884 (Anfang der Einführung) in Anspruch und Wirklichkeit stand.
:grübel:
 
in frankreich wurde eine allgemeine sozialversicherung erst 1945 eingeführt (das "deutsche" sozialversicherungssystem blieb in elsass-lothringen nach 1918 in kraft!!), in grossbritannien wurde ein soziales sicherungssystem im laufe des zweiten weltkriegs geschaffen.
 
Dass die Einführung der Sozialversicherung in Deutschland so rasch vonstatten ging, hat sicherlich auch ihre Gründe in der Bewegung der Sozialdemokraten. Es war ein Versuch, deren Einfluss einzudämmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
die sozialistenverfolgung und die sozialgesetzgebung bismarcks sind zwei seiten einer medaille, oder anders ausgedrückt "zuckerbrot und peitsche" für die arbeiter.
 
Ich glaube, man kann sagen, daß Bismarck den Sozialisten "den Wind aus den Segeln nehmen" wollte.
 
Was aber nicht in der Weise gelang,wie Bismarck sich das vorstellte,da die Sozialdemokraten hungrig nach mehr Einfluss waren und sich nicht mit der Sozialgesetzgebung abspeisen lassen wollten.
Was auch daran lag,dass diese Gesetzgebung nicht sehr ausgereift war und in der Praxis auch nicht soviel half,da sie sehr teuer war für die Arbeiter.
 
waren die sozialverscherungen eigentlich damals schon selbstverwaltet und paritätisch besetzt, oder kam das erst nach 1918?
 
collo schrieb:
waren die sozialverscherungen eigentlich damals schon selbstverwaltet und paritätisch besetzt, oder kam das erst nach 1918?

"Krankenversicherungsgesetz 1883
Das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV) wurde am 15. Juni 1883 vom Reichstag beschlossen und trat ab dem 1. Dezember 1884 in Kraft. Für die Versicherten wurden folgende Leistungen eingeführt:
ärztliche Behandlung, Arznei und Hilfsmittel
Krankengeld ab dem 3. Tag, 50% bis zu 26 Wochen
Krankenhausbehandlung
Sterbegeld
Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)
Die Beiträge trugen der Arbeitgeber zu 1/3 und Arbeitnehmer zu 2/3. Für beide Zahlungen wurde eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Träger wurden die
Ortskrankenkassen (OK),
Innungskrankenkassen (IKK),
Gemeindekrankenkassen,
Hilfskrankenkassen,
Betriebskrankenkassen und
Baukrankenkassen.
Unfallversicherungsgesetz 1885
Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 6. Juli 1884 vom Reichstag beschlossen trat ab dem 1. Oktober 1885 in Kraft. Für die Versicherten wurden folgende Leistungen eingeführt:
Unfallrenten ab der 14. Woche (Verdienstabhängig)
Medizinische Heilbehandlung
Unfallverhütung: Beweispflicht des Verunglückten entfiel
Der Arbeitgeber zahlte zu 100% die Beiträge. Träger wurden die Gewerbliche, Bau-, See-, land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Invaliditäts- und Alterssicherung 1889
Das Gesetz betreffend der Invaliditäts- und Altersversicherung wurde am 22. Juni 1889 vom Reichstag beschlossen und trat ab dem 1. Januar 1891 in Kraft. Folgende Leistungen wurden festgelegt:
Übergangsgeld während medizinischer Heilbehandlung
Altersrenten ab dem 70. Lebensjahr
Invaliditätsrenten
Die Beiträge kamen zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich gab es einen Reichszuschuss. Träger wurden Regionale Versicherungsanstalten für Arbeiter (siehe Landesversicherungsanstalt.
Am 19. Juni 1911 wurden die vorstehenden Gesetze in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst, die inzwischen im Sozialgesetzbuch aufgegangen ist
."

Die Informationen stammen aus: http://infos.aus-germanien.de/Gesch...n_Deutschland#Krankenversicherungsgesetz_1883
 
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