http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/SHArchivUndSo.HTM
http://www.osnabrueck.de/1000jahremarkt/
Dort wird folgendes gesagt (von mir interpretiert und damit möglicherweise verfälscht):
Münzrecht war vor 1220
königliches Hoheitsrecht, das vereinzelt an Plätze
weitervergeben wurde, die bereits Markt und Mauern hatten (Woanders fand ich, daß eine Klosterburg 964 oder so Münrecht bekam.)
Das Neue ist, wie Punkt 10 des Confoederatio-(Vertrags?)textes zeigt, daß der König (Kaiser?) sich verpflichtet, nicht mehr das Münzrecht wahrzunehmen.
Der Text liest sich so als ob die Bischöfe fürchteten, der Herrscher könnte in die bischöflichen Münzrechte eingreifen, und als wollte der Herrscher unbedingt das Vertrauen der Bischöfe gewinnen, daß er dies nicht tut. Gab es vorher Kompetenzstreitigkeiten?
Hier zitiere ich aus Wikipedia (Wikipedia erlaubt Zitieren):
http://de.wikipedia.org/wiki/Regalien
"Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man:
* die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König oder Kaiser besaß. Der Katalog der Regalien geht in rechtsgeschichtlicher Sicht zurück auf die auf dem Reichstag von Roncaglia (bei Piacenza) 1158 erlassene Constitutio Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) Quae sunt regalia. ...; es handelt sich dabei um die alten kaiserlichen Vorrechte, die die lombardischen Städte in Zeiten der Schwäche des Reiches an sich gebracht hatten und die Barbarossa jetzt wiederherstellen und festigen wollte."
Nachtrag: Das klärt leider nur ansatzweise die Frage nach den alten kirchlien Münzrechten. Werde mal schauen ob ich noch mehr darüber finde. Das interessiert mich.