Delatorenwesen und Majestätsprozesse

LuminaRomana

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

für eine Ausarbeitung setze ich mich aktuell mit Delatoren und den Majestätsprozessen auseinander. Leider ist mir bisher noch nicht ganz klar, ob Delatoren (neben den Auseinandersetzungen bei den Ehegesetzen unter Augustus) immer nur bei Majestätsprozessen aktiv waren. Weiter frage ich mich, welche Aspekte die Aktivitäten der Delatoren begünstigten und was die Senatoren untereinander für Streitigkeiten austrugen, wenn ein Delator unter ihnen wieder sein Unwesen trieb.

Über die eine oder andere Erklärung oder allgemeine Anregung freue ich mich sehr.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Begriff des delators ist ja offen, zum einen ist es gewissermaßen der - wenn ich den anachronistischen Begriff verwenden darf - ‚Staatsanwalt‘. Zum anderen jemand der andere anklagt oder bezichtigt, teilweise mit dem Ruch der Verleumdung, weshalb es bei Kapitalverbrechen, wo für den delator die Möglichkeit bestand, sich am Eigentum des Beschuldigten bei Verurteilung zu bereichern bald auch die Gesetzgebung gab, dass bei Freispruch des Beschuldigten der delator die entsprechende Strafe zu tragen habe. Die Verleumdung sollte also zum Risiko für den Verleumder werden. Ich glaube diese Offenheit des Begriffs delator ist es, die das Thema so schwierig macht.
 
Zurück
Oben