Die römischen Bürger hatten eindeutig weniger Möglichkeiten der Beeinflussung der Politik als diejenigen in Athen.
1. Politische Rechte der plebs mussten in einem langwierigen Prozess, den sog. Ständekämpfen, erworben werden. Zwei Daten: 367 v. Chr. (lex Licinia Sextia: Plebejer dürfen das Konsulat bekleiden), 287 v. Chr. (lex Hortensia: plebiscita des concilium plebis erhalten Gesetzescharakter).
2. Alle Comitien (Curiats-, Centuriats-, und Tributcomitien) und das concilium plebis können nicht selbstständig tätig werden, d.h. es bedarf eines Magistrats der sie einberuft und ihnen ein Entwurf vorlegt, den sie billigen oder ablehnen können - mehr nicht. Hinzutritt, dass z.B. in den Centuriatscomitien (in der die Konsuln und Prätoren gewählt wurden) nach einem timokratischen Prinzip abgestimmt wurde, so dass der Großteil der Bevölkerung keine Einflussnahme hatte.
3. Durch die gesellschaftliche Struktur (patronus-cliens) Roms war es für den cliens bis zu der Einführung der geheimen Wahl mit Stimmtafeln 140 v. Chr. (lex tabellaria) unmöglich gegen die Interessen seines patronus zu votieren, weil er in sozialer Abhänigkeit zu diesem stand.