gotshoki

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Guten Tag miteinander,
Ich studiere gerade Geschichte im ersten Semester und halte bald ein Referat zum Thema "Was macht die [mittelalterliche] Stadt zur Stadt".

Genauer geht es dabei in meinem Part um "Das Recht der Stadt Münster" (Münster in NRW).
Ich bin dabei bei meinen Ausarbeitungen auf den Begriff "Schöffen" gestoßen. Verschiedene Lexika und Hilfswörterbücher brachten kein Aha-Erlebnis beim Nachschlagen und daher dachte ich, vielleicht kann mir ja hier jemand pregnantere Antworten geben.

Der Kontext ist wie gesagt ein Stadtrecht. Die Begriffe kommen wie folgt for:

"§37: Wird jemand von unserem Landesherrn zur Urteilsfindung aufgefordert und bittet um Aufschub bis zur Anwesenheit zweier zur Zeit abwesender Schöffen, so soll er 14 Tage frist haben. Danach aber soll er das Urteil abgeben oder ein anderer soll aufgefordert werden am folgenden Tage das Urteil zu sprechen."

oder

"§54: Wenn jemand einen unbescholtenen Schöffen schmäht, soll er dem Richter 3 Schillinge und jedem Schöffen 3 Schillinge Strafe zahlen."

Beide Paragraphen sind aus dem "Recht der Stadt Münster".

Ich verstehe den Begriff Schöffen so:
Ein Schöffe war ein Bürger, der eine richterliche Funktion ausgeübt hat. Bei Streitigkeiten musste nicht zwingen ein Richter angerufen werden, wenn der Schöffe zufriedenstellend Recht sprechen konnte.
Oft waren Schöffen gleichzeitig auch Mitglied im Stadtrat oder hatten andere wichtige Positionen inne.

Das jedenfalls lese ich aus dem Hilfswörterbuch herraus.... Kann mir jemand den Begriff vielleicht noch einmal anschaulicher erklären? Danke!
 
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