Afkpu
Aktives Mitglied
Vorweg, sry falls ich gerade ausfallend oder im falschen Bereich poste, musste schon gerade meinen Kaffee aus den Atemwegen husten.
Ich habe mir in den vergangenen Jahren / Monaten eine kleine Münzsammlung aufgebaut, im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten (und da ich idr. nur bei mir vertrauenswürdigen Numismatikshops einkaufe, wie z.B. L*nz ist nichts außergewöhnliches dabei.
Da in England die Rechtslage was Bodenfunde angeht eine andere ist habe ich dort in meinem vergangenen Urlaub das eine oder andere Schnäppchen geschlagen als wir auf einem größeren "Flohmarkt" im Londoner Umland waren.
Nun habe ich gedacht "setzen wir das ganze Online fort, und habe mich bei ebay.co.uk umgeschaut.
Dort stieß ich auf mehrere Verkäufer die frei zugeben, dass der Artikelstandort Deutschland ist und es sich bei den Münzen um private Bodenfunde handelt.
Nun nehme ich einfach mal an, dass dies schon reicht um diejenigen dran zu kriegen? Die Meldung an ebay.co.uk ist schon raus, nur reichen die Angaben von ebay.co.uk um die Verkäufer in Deutschland "anzuschwärzen"? Zumal es sich um private Verkäufer handelt. Ich kenne mich mit der juristischen Dimension nicht so aus und wollte deswegen hier nachfragen.
Ich habe mir in den vergangenen Jahren / Monaten eine kleine Münzsammlung aufgebaut, im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten (und da ich idr. nur bei mir vertrauenswürdigen Numismatikshops einkaufe, wie z.B. L*nz ist nichts außergewöhnliches dabei.
Da in England die Rechtslage was Bodenfunde angeht eine andere ist habe ich dort in meinem vergangenen Urlaub das eine oder andere Schnäppchen geschlagen als wir auf einem größeren "Flohmarkt" im Londoner Umland waren.
Nun habe ich gedacht "setzen wir das ganze Online fort, und habe mich bei ebay.co.uk umgeschaut.
Dort stieß ich auf mehrere Verkäufer die frei zugeben, dass der Artikelstandort Deutschland ist und es sich bei den Münzen um private Bodenfunde handelt.
Nun nehme ich einfach mal an, dass dies schon reicht um diejenigen dran zu kriegen? Die Meldung an ebay.co.uk ist schon raus, nur reichen die Angaben von ebay.co.uk um die Verkäufer in Deutschland "anzuschwärzen"? Zumal es sich um private Verkäufer handelt. Ich kenne mich mit der juristischen Dimension nicht so aus und wollte deswegen hier nachfragen.