Die Hanse und der Konflikt mit den Territorialherren

Marushka

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Liebe Nutzer, gerade bereite ich mich recht intensiv auf das Thema "Die mittelalterliche Hanse" vor. Da ich ansonsten recht wenig mit dem Mittelalter zu tun habe, fehlen mir einige Grundlagen, die zu meiner Frage führen: Ende des 15.Jh. erobern die Territorialherren immer stärker ihre Gebiete und Stadtrechte zurück. Dies führte häufig zu einer Verhansung der Städte. Mir ist nicht klar, worin der Konflikt zwischen Stadtherren und Hanse besteht: Warum kann eine Stadt nicht Hansestadt bleiben, wenn der Stadtherr seine Rechte zurückerobert? Denn auch der Stadtherr war doch an einem funktionierenden Handel interessiert, oder? Und auch, wenn der Stadtrat nicht mehr ganz eigenständig handeln konnte, muss es doch möglich gewesen sein, weiterhin Sendboten zu schicken? Kann sein, dass meine Frage naiv ist, aber - wie gesagt - da fehlen mir Grundlagen. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir helfen könnte - im Internet habe ich bislang keine Erklärungen gefunden und weder Selzer, noch Kiesow gehen in der Literatur darauf ein.
Vielen Dank und freundliche Grüße!!
 
Die meisten Städte der Hanse hatten das Lübecker Stadtrecht. Das wiederum auf dem Soester Stadtrecht aufbaute. Die Folge davon ist, das der Stadtherr nur noch ein relativ geringes Mitspracherecht hatte.
Was aber gegen die Hanse sprach, aus Sicht der Stadtherren, war das sie zu mächtig war. Sie konnte selbstständig agieren, Handelsverträge schließen, Kriege führen und andere Städte ruinieren, damit auch Stadtherren. Also müsste dies aus Sicht der Fürsten gebrochen werden. Es kamen ja auch weniger Steuern bei den Landesherren an.
In dem Moment wo die Städte abhängiger wurden, kam der Impuls aus der Hanse auszutreten nicht von der Hanse, sondern von der Seite der neuen Machthaber.
Auch zu Glanzzeiten der Hanse war nicht jede Stadt Reichsunmittelbar. Lübeck musste lange darum kämpfen Reichsunmittelbar zu werden.
 
Liebe(r) Apvar, vielen Dank! Reichsunmittelbarkeit bei Städten bedeutet, dass sie direkt dem Kaiser unterstellt waren und keinem Landesherren, sie hatten dafür weitgehende Autonomie. Was mussten sie dem Kaiser als Gegenleistung bringen? Steuern und Soldaten? Und: Nach dem Inhalt des lübischen Stadtrechts habe ich lange gesucht - ich finde immer nur Listen von Städten mit diesem Recht. Ich hätte gerne zumindest einen Teil des Inhalts gelesen. Weißt du, wo ich das finden kann? Vielen Dank und Grüße!
 
Sie hatten den Kaiser zu bewirten, wenn er vorbeikam. Dazu hatten sie zum Aufgebot beizutragen, was aber später theoretisch war. Zu den Pflichten gehörte auch Rat zu geben, aber da hätten sich die Städte sowieso gewünscht, dass der Kaiser mehr auf sie hört. Mit Sitz im Reichstag wurde der Rat dann zum Recht der Städte.

Stadtrechte sollten eigentlich die inneren Verhältnisse der Städte regeln. Was dazu gehörte sahen Stadtherr und Städte oft verschieden.

Streitpunkte waren oft, wem welche Rechtsprechung zustand, wem der Zoll zustand, wer den Markt kontrollierte, wie es mit Immunitätsbezirken innerhalb der Städte aussah, inwieweit sich die Städte bewaffnen durften und was Stadtherrschaft überhaupt bedeutete. Da waren Städtebündnisse natürlich bedrohlich für den Stadtherrn. Auch innerhalb seines Territoriums.

Die Hanse strebte an, die Kaufleute zu schützen, um den Handel zu fördern. Das stand gegen Rechte von Landes- und Stadtherren. Und die Bedürfnisse änderten sich. Zunächst bedeutete die hohe Strafe des Grafengerichts einen hohen Schutz auch der fremden Kaufleute. Unter veränderten Verhältnissen wurde es zum Standortnachteil, da der Ausgang weitgehend willkürlich war. Auf der anderen Seite konnte kein Landesherr auf seine entsprechenden Rechte dauerhaft verzichten. Und das ist nur ein Ansatzpunkt für Konflikte.

Später, als die Landesherrschaften ausgebaut wurden, wurde die Hanse unwichtiger. Viele Städte sahen kaum einen Vorteil, aber die Nachteile für sich und den Nutzen für die größeren Städte. Das muss bei jeder Stadt individuell untersucht werden. Handel und Wirtschaft änderten sich ja auch. Es gab also auch Gründe für die Städte selbst, die Hanse zu verlassen.
 
Zum Lübecker Stadtrecht hier eine Zusammenfassung:
Lübisches Recht
Stadtrecht

Klar wollte der Herrscher des HRRdN Gegenleistungen haben. Steuern, Zölle Abgaben und auch Soldaten.
Wobei die Städte auch eine gewisse Autonomie hatten. Hamburg konnte sich durch seine starken Befestigungen sogar davor drücken Soldaten im 30-jährigen Krieg zu stellen.
 
Was war eigentlich der Hintersinn Deiner frage? Warum die Macht der Hanse im Laufe des 15. Jahrhunderts verblich? Ganz klar mehrere Ursachen. Zum einen wie in der obigen frage, der Verlust an Mitgliedern.
Zum anderen auch der Verlust an Privilegien wie in London, wo der Stallhof immer mehr an Bedeutung verlor, da die Englische Krone die Privilegien immer mehr zu Gunsten der eigenen Händler zurück nahm.
Des weiteren das Handelsverbot durch den Kaiser mit den neu entdeckten Erdteilen. Es durften keine Handelsschiffe der Hanse nach Übersee. Dies wurde durch die Fugger und die Welser, beide aus Augsburg, dies geschickt umgingen, da sie nur "Beauftragte" nach Übersee schickten. Der Kaiser war wohl auch auf dem Auge blind, da er vom Geld der Fugger und Welser abhängig war.
Das nächste war der Gegensatz das der Nördliche Teil des Reiches, wo die Hanse war, Reformiert war und der Kaiserhof katholisch. Also eine ziemlich wilde Gemengelage.
 
Liebe(r) Apvar, das war nicht der Hintersinn meiner Frage, sondern es ging um Folgendes: Selzer schreibt in seiner Darstellung, eine Stadt mit Stadtherrn und der Verbleib in der Hanse würden sich ausschließen. Warum, wird nicht erklärt und mir war der Zusammenhang nicht klar.
 
Liebe(r) Apvar, das war nicht der Hintersinn meiner Frage, sondern es ging um Folgendes: Selzer schreibt in seiner Darstellung, eine Stadt mit Stadtherrn und der Verbleib in der Hanse würden sich ausschließen. Warum, wird nicht erklärt und mir war der Zusammenhang nicht klar.

Ich denke, der Verbleib einer Stadt in der Hanse wird durch einen adligen Stadtherrn nicht ausgeschlossen. Braunschweig gehörte bis ins 17. Jahrhundert zur Hanse und war eine der neun Städte, aus denen 1669 Vertreter am letzten Hansetag in Lübeck teilnahmen. Zugleich war die Stadt Teil des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg.

Vermutlich hing es nach Erstarken der Territorialmächte vom Landesherren ab, ob eine Stadt im Hansebund verbleiben konnte oder nicht. Einige Landesfürsten bestanden auf einem Austritt aus der Hanse, da sie ihre Souveränität nicht beschädigt sehen wollten.

Dass Hansestadt und Stadtherr miteinander vereinbar waren, zeigt dieser Artikel:

"Fast alle Hansestädte hatten Landes bzw. Stadtherren, die Forderungen an sie stellten und mit denen sie sich zu verständigen hatten. Die Beziehungen reichen vo herrschaftlicher Einflussnahme auf innerstädtische Verhältnisse bis zu finanziellen Arrangements und zum gemeinsamen Feiern. Landesherren waren für das Funktionieren der hansischen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung. Sie konnten Handelshemmnisse durch Abgabenforderungen, Einschränkungen des Warenverkehrs oder anderweitige Repressionen auf bauen. Ebenso vermochten sie durch Maßnahmen wie Privilegierungen, die Förderung von Märkten und die Sicherung von Handelswegen günstige Bedingungen für kaufmännische Transaktionen zu schaffen. Von herrschaftlichen Konflikten im hansischen Aktionsraum waren Städte und deren Kaufleute vielfach betroffen. Einige Landesherren, die sich in der Verfolgung ihrer territorialen Interessen beeinträchtigt fühlten, wurden zu ihren Feinden, andere suchten ihre Unterstützung. Die Bürger hingegen sahen sich genötigt, sich in einem komplizierten, von Konkurrenz wie Kooperation geprägten Machtgeflecht immer wieder neu zu positionieren,"

http://www.hansischergeschichtsverein.de/download/pfingsttagung2016.pdf
 
Als Ergänzung: Eigentlich hatte jede Stadt einen Stadtherren. Mitunter war aber die Frage, was der zu sagen hatte. Die Reichsstädte hatten ja z.B. den Kaiser als Stadtherrn. Paderborn ist z.B. ein Beispiel für eine Hansestadt, in der der Stadtherr zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich viel Einfluss hatte.
 
Als Ergänzung: Eigentlich hatte jede Stadt einen Stadtherren. Mitunter war aber die Frage, was der zu sagen hatte. Die Reichsstädte hatten ja z.B. den Kaiser als Stadtherrn. Paderborn ist z.B. ein Beispiel für eine Hansestadt, in der der Stadtherr zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich viel Einfluss hatte.

Die Territorien des Reichs bildeten sich erst ab dem 11./12 Jh. Die Territorialherren strebten danach, ihre zersplitterten Besitzungen und Rechte zusammenzufassen, schwächere Nachbarn zu versdrängen und ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu bilden.

In dem Maße, wie die Landesherren ihre Macht durchsetzten, verloren adlige Landstände und Städte an Autonomie. Die Städte wurden landsässig und hatten den Weisungen der Landesherren zu folgen. Dabei besaßen einige Städte mehr, andere weniger Spielraum. Am besten waren natürlich die Reichsstädte dran, die dem Kaiser unmittelbar unterstanden, d.h. reichsfrei waren. Aber auch dort konnte es geschehen, dass der Kaiser eine Reichsstadt der benachbarten Landesherrschaft verpfändete, was oft den Verlust der Reichsfreiheit bedeutete.
 
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