Albatros
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Rutger II. schrieb:Deutschlands Gegenblockade war also nach damals geltendem See-/Kriegsrecht illegal.
Richtig.
Da leuchtet mir dann das Argument nicht ein, wieso die Briten illegal werden durften, da eine im legalen Rahmen ausgeführte Blockade zu gefährlich geworden wäre.
Ich hatte nur einen Punkt angesprochen, den die Briten hätten anführen können. Da es allerdings keine Instanz gibt, die darüber entscheiden könnte, ob es nun rechtmäßig war oder nicht, kann man nicht sagen, die Briten durften das. Sie haben es einfach getan, und niemand konnte sie daran hindern. Im Falle Deutschlands war die Sache etwas anders. Die Gegenblockade an sich (nach Prisenordnung) war verhältnismäßig. Es war aber die warnungslose Versenkung von Handelsschiffen, die vor allem in den USA für Empörung sorgte. Und die war auch nicht nötig. Also: Wenn schon Schiffe versenken, dann wenigstens mit dem Anschein der Rechtmäßigkeit.
Aber der Einbau von Lafetten ist doch gerade eine solche bauliche Veränderung oder missverstehe ich dich da?
Man kann nicht einfach so ein Geschütz (und dazu zählt normalerweise die Lafette) auf dem Deck eines Schiffes aufstellen. Dazu mußten vorher entsprechende Vorkehrungen getroffen werden (Verstärkung des Decks, Verstrebungen etc.) , damit der Schiffskörper den Rückstoß abfangen konnte und das Geschütz sich nicht losriß. So weit ich weiß, waren solche Arbeiten an der L. ausgeführt worden, aber eine Bewaffnung war nicht vorgenommen worden.
Wenn die Briten aufgrund der zu hohen Gefahr eine nach geltendem Recht legale Blockade nicht durchführen konnten war es berechtigt, eine illegale Fernblockade aufzubauen...
Wie gesagt, es wäre eine mögliche Argumentation gewesen(vergl. die Blockade der Südstaaten durch die U.S. Navy). Die Fernblockade bedeutete, dass Schiffe mit Ladung für Deutschland bereits auf hoher See (z.B. zwischen Schottland und Norwegen) abgefangen wurden. Das ganze ist rechtlich etwas fragwürdig, weil nicht erlaubt, aber unter dem Hinweis der unverhältnismäßigen Gefährdung der Blockadeflotte durch U-Boote bei einer Nahblockade könnte man vielleicht damit durchkommen.
Die deutschen U-Boote sollen sich aber an die Prisenordnung halten auch wenn es zu gefährlich ist oder alternativ es als "moralische Konsequenz" ganz lassen?
Die Realität ist ja, dass die Gefährdung verhältnismäßig gering war, denn in den Zeiten als man nach Prisenordnung vorging, hatte man ja durchaus gute Erfolge erzielt. Nur waren diese Erfolge natürlich nicht ganz so eindrucksvoll, wie die warnungslose Versenkung von Handelsschiffen.
Es war nicht nur die Versenkung des Schiffes, sondern die Wirkung auf die Kapitäne und Besatzungen der anderen Schiffe, die über den Erfolg der Gegenblockade entschied. Einerseits ging es darum, den Schiffsraum zu vernichten, der Großbritannien zur Verfügung stand, andererseits sollten die Seeleute in Angst und Schrecken versetzt werden, dass sie sich nicht mehr trauten, Großbritannien anzulaufen.
Moralisch richtig ist es, nach den Regeln vorzugehen oder es sein zu lassen. Nicht, die Regeln beiseite zu legen. Im Einzelfall kann man sicher die Regelübertretung rechtfertigen (s.o. Blockade/U-Boote), aber die generelle Außerachtlassung der Regeln, weil ihre Einhaltung nicht zweckmäßig ist, kann nicht moralisch richtig sein.