Die Nordschleswigsche Frage

Gandolf

Aktives Mitglied
Der Deutsch-Dänische Krieg (1864) endete mit dem Frieden von Wien. Darin musste Dänemark die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Preußens Grenze verschob sich an die Königsau. Damit gab es in Preußens Bevölkerung neben einer polnischsprachigen eine dänischsprachige Minderheit.

Zunächst verhielt sich Preußen in seiner Politik gegenüber der dänischsprachigen Minderheit zurückhaltend. In seiner Sprachpolitik beschränkte es sich 1864 darauf, die prodänischen Sprachregelungen aus dem Jahr 1850 aufzuheben und die vorherigen Zustände wiederherzustellen. Bis 1850 sah eine Verfügung des dänischen Königs vor, die Schul-, Kirchen- und Gerichtssprache der Volkssprache anzupassen. In Nordschleswig (von der Königsau bis zur heutigen deutsch-dänischen Grenze) war das Dänische Volkssprache mit Ausnahme der vier Städte Apenrade, Sonderburg, Hadersleben und Tondern, die Inseln deutscher Volkssprache waren. Im restlichen Teil von Schleswig wurde überwiegend Deutsch gesprochen. In Reaktion auf die gescheiterte schleswig-holsteinische Erhebung leitete die dänische Regierung 1850 eine prodänische Sprachpolitik ein. Die vier genannten deutschsprachigen Städte Nordschleswigs sowie das ganz überwiegend deutschsprachige Mittelschleswig erhielten dänischsprachigen Schulunterricht mit Ausnahme von vier Deutschstunden. 1864 stellte Preußen zunächst die Verhältnisse aus der Zeit vor 1850 wieder her.

1866 wurde den Nordschleswigern zur Lösung der Minderheitenfrage sogar eine Volksabstimmung in Aussicht gestellt:
  • Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg (1866) trat Österreich-Ungarn im Prager Frieden seine Rechte an der gemeinsamen Beute von 1864 an Preußen ab. § 5 des Friedensvertrages lautete: „Seine Majestät der Kaiser und König überträgt auf seine Majestät den König von Preußen alle seine im Wiener Frieden von 30.10.1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, dass die Bevölkerung der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch eine Abstimmung den Wunsch zu erkennen gibt, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden solle.“
  • Der Friedensvertrag von Prag wurde am 20.9.1866 dem preußischen Landtag vorgelegt. In dieser Debatte äußerte sich Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck zur Nordschleswigschen Frage wie folgt: „Ich bin stets der Auffassung gewesen, dass eine Bevölkerung, die dauernd und im zweifellos manifestierten Willen zu erkennen gibt, dass sie nicht preußisch und nicht deutsch sein will, die im zweifellos manifestierten Willen, einem unmittelbar angrenzenden Nachbarstaat ihrer Nationalität angehören will, keine Stärkung der Macht bedeutet, von welcher sie sich zu trennen bestrebt ist. Wir haben die Bestimmung übernommen, und Preußen muss sie halten; aber wir werden sie so zur Ausführung bringen, dass über die Abstimmung, auf deren Grund wir verfahren, über deren Freiwilligkeit und Unabhängigkeit und über den definitiven Willen, der dadurch kundgegeben wird, kein Zweifel bleibt.“
Doch die Durchführung der Volksabstimmung wurde hintertrieben:
  • 1877 beantragte der Abgeordnete Krüger im Deutschen Reichstag mit Unterstützung aus dem Zentrum, die Regierung aufzufordern, „sofort Vorkehrungen dahin zu treffen, dass durch den § 5 des Prager Friedens den Nordschleswigern gewährte Recht der freien Meinung über die staatsrechtliche Angehörigkeit derselben baldigst verwirklicht werde.“ In der Debatte des Reichstages vom 19.04.1877 erklärte der Staatssekretär von Bülow als Bevollmächtigter des Bundesrates, dass die von Bismarck geführte Reichsregierung dieselbe Auffassung habe wie der Preußische Ministerpräsident Bismarck vor elf Jahren. Doch der Reichstag lehnte den Antrag ab. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums Windhorst hielt diese Frage für zu delikat. Über sie solle besser zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Abgeordnete aus dem rechten Spektrum des Reichstages behaupteten gar, dass die Nordschleswiger sich in den letzten zehn Jahren gewandelt hätten und die Nordschleswigsche Frage infolge dieser Wandlung hinfällig geworden sei.
  • 18 Monate später erklärten das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn im Vertrag vom 11.10.1878 die Nordschleswig betreffende Bestimmung in dem § 5 des Prager Friedens für aufgehoben. Rein formal betrachtet war durch diesen juristischen Winkelzug das Recht der Nordschleswiger über ihre Staatszugehörigkeit in einer Volksabstimmung frei zu entscheiden aufgehoben worden. Doch inhaltlich betrachtet haben Bismarck, Pressen und das Deutsche Reich das den Nordschleswigern ursprünglich gegebene Versprechen gebrochen.
Auch in der Sprachpolitik zog Preußen nun die Zügel an:
  • Das Geschäftssprachengesetz von 1876 sah Deutsch als Geschäftssprache für Verwaltung und Gerichte in ganz Preußen vor. Immerhin ermächtigte es die preußische Staatsregierung, in Nordschleswig durch Verordnung auf höchstens 20 Jahre Ausnahmen zu Gunsten dänischsprachiger Versammlungen gemeindlicher und kreislicher Selbstverwaltungskörperschaften zuzulassen. Entsprechende Verordnungen ergingen 1876 und 1881; allerdings nur mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Danach war es illegal in den Gemeinderäten und Kreistagen dänisch zu sprechen.
  • § 186 des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes stellte den Grundsatz der deutschen Gerichtssprache auf. Es sah aber Ausnahmen zugunsten fremder Sprachen vor.
  • Besonders deutlich wurde die härtere Gangart im schulischen und kirchlichen Bereich: Die Anweisung für den Unterricht in den nordschleswiger Volksschulen vom 18.12.1888 sah die allgemeine deutsche Unterrichtssprache mit Ausnahme von vier dänischsprachigen Religionsstunden vor. Die Provinzialregierung war sogar bestrebt den Religionsunterricht zu verdeutschen. Selbst die Gottesdienstsprache wurde im Einzelfall aus nationalen Gründen auch gegen die Mehrheit des jeweiligen Kirchenvorstandes verdeutscht.
  • 1908 schrieb das Reichsvereinsgesetz, die deutsche Versammlungssprache vor. Fremde Versammlungssprachen sollte in Landteilen mit mehr als 60 % fremdsprachiger Bevölkerung zugelassen werden. Betroffen waren vor allem öffentliche Versammlungen dänischgesinnter Flensburger.
  • Im Ersten Weltkrieg ergingen ungezählte Sprachverbote an nordschleswiger Soldaten.
Erst mit dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 wandelte sich die Lage grundlegend:
  • Das Deutsche Reich hatte in seinem Waffenstillstandsersuchen Wilsons Vierzehn Punkte als Grundlage für den künftigen Frieden anerkannt und somit auch das von Wilson proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die dänischen Abgeordneten wandten sich daraufhin an die Siegermächte und baten diese um Durchführung, der 1866 versprochenen Volksabstimmung. Infolgedessen gestand der Versailler Vertrag vom 28.6.1919 den Nordschleswigern zu, über ihre Staatsangehörigkeit abzustimmen.
  • Den Verlust Nordschleswigs durch die kommende Volksabstimmung vorausahnend, versuchte die deutsche Seite durch großzügigere Sprachregelungen die antideutsche Stimmung zu wenden. Seit dem 6.2.1918 konnten Schüler vom deutschsprachigen in den dänischsprachigen Religionsunterricht wechseln, und seit dem 19.4.1919 wurde der dänischsprachige Religionsunterricht wieder an den Schulen aufgenommen, aus denen er verdrängt worden war. Dänischer Sprachunterricht wurde seit dem 21.4.1919 erteilt. Die §§ 186 bis 193 des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden großzügiger zugunsten der dänischen Sprache ausgelegt. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 gewährte den fremdsprachigen Volksteilen Schutz und löste die Kirche vom Staat.
Doch die Fehler der vergangenen Jahrzehnte konnte durch die nicht ganz freiwillig vorgenommene Korrektur der bisherigen Minderheitenpolitik nicht ungeschehn gemacht werden. So ging die Volksabstimmung in Nordschleswig am 10.2.1920 für die deutsche Seite verloren. In Nordschleswig (erste Abstimmungszone) stimmten 74,2 % der Bevölkerung für den Anschluss an Dänemark. Die Bevölkerung der zweiten Zone hingegen stimmte für den Verbleib beim Deutschen Reich.

Literaturtip zur preußischen Sprachpolitik: Thomas Peter Petersen, Preußens Sprachpolitik in Nordschleswig, 1995.
 
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Lobend hervorzuheben ist, dass die Grenzen in Schleswig auch nach dem zweiten Weltkrieg nicht verändert wurden. Heute sitzt die dänische Minderheit im Landtag von Schleswig-Holstein und die deutsche Minderheit im Reichstag von Kopenhagen. :)
 
Wobei es nach dem 2. Weltkrieg durchaus Überlegungen gab, doch die dänische Grenze nach Süden zu verschieben (sog. Speckdänen).
Die Minderheitenregelung gilt als vorbildlich. Von der kleinen Krise nach der letzten Landtagswahl abgesehen, herrschte auch immer viel Zurückhaltung seitens des SSW, das Zünglein an der Waage zu spielen.
 
Liebe Penseo,

die kleine Krise war innenpolitisch bedingt und hat mit den dänisch/deutschen Beziehungen nichts zu tun.:)
 
Ja, habe ich mich da missverständlich ausgedrückt? Dänemark hat mit den Überlegungen nichts zu tun, auf deutscher Seite gab es einige, die die Zugehörigkeit zu Dänemark für vorteilhafter hielten, halt die sog. Speckdänen.
 
Penseo schrieb:
Wobei es nach dem 2. Weltkrieg durchaus Überlegungen gab, doch die dänische Grenze nach Süden zu verschieben (sog. Speckdänen).
Die Minderheitenregelung gilt als vorbildlich. Von der kleinen Krise nach der letzten Landtagswahl abgesehen, herrschte auch immer viel Zurückhaltung seitens des SSW, das Zünglein an der Waage zu spielen.

Warum sollen sich die dänischsprachigen Deutschen eigentlich bei ihrer politischen Tätigkeit in Deutschland zurückhalten? Sie sind doch keine Bürger 2. Klasse.
 
Nein, mir fiel in diesem Zusammenhang ein Interview mit Herrn Meyer ein, der jahrelang für den SSW im Landtag sass und auf die Frage, warum die Minderheitenbeteiligung in Schleswig-Holstein so vorbildlich sei , antwortete, dass er es ablehne, bei politischen Pattsituationen das Zünglein an der Waage zu spielen. Zur weiteren Vertiefung verweise ich auf den Wikipedia-Artikel, Abschnitt "Geschichte des SSW".
Übrigens bitte ich darum, mich nicht in die Minderheiten -sind- Bürger- 2.- Klasse -Ecke zu stellen. Meine Familie ist deutsch-dänisch. In der Richtung bin ich völlig unverdächtig.
 
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Dann haben wir uns mißverstanden. Nichts für ungut. Ich wollte dich auch in keine Ecke stellen, sondern habe nur kritisch nachgefragt, womit du die Gelegenheit hattest, diese missverständliche Aussage richtigzustellen. :)

Deine Aussage erinnerte mich nur an Roland Koch, der, wie ich ihn verstanden hatte, dem SSW am liebsten jede politische Betätigung verboten hätte. Das fand ich aber schon damals reichlich unverschämt, weil es letztlich egal sein sollte WIE eine Mehrheit in einer Demokratie zustande kommt. Denn eine Mehrheit der (Gesamt-)Bevölkerung hätte diese Regierung hinter sich gehabt.
Aber das ist nunegal, es hat eben nicht sein sollen. Die Große Koalition war ja vielleicht auch wegweisend. :rolleyes:
 
Roland Koch hat weder mit Schleswig- Holstein noch mit dem SSW etwas zu tun...Äusserungen seiner Person waren ganz anders motiviert.
In Wikipedia findet sich dann noch der Artikel zur Landtagswahl 2005, vielleicht verstehst du es dann ja ein wenig besser...:fs:
Falls Du dann noch imme nicht weisst, warum es eine grosse Koalition gegeben hat, können wir das per PN wieter klären.:cool:
 
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Die Gründe, die zur Großen Koalition geführt haben, sind mir schon bekannt. Aber das hatte ja nur indirekt mit dem SSW und dem Wahlergebnis zu tun. :rolleyes:
 
Die Regelung der Minderheitenproblematik in Schleswig ist geradezu beispielhaft geworden im Hinblick auf einen fairen und ausgewogenen Komprimiss. Vor dem Ersten Weltkrieg haben beide Seiten - sowohl Dänemark als auch Deutschland - je nach Gunst der Stunde das Land Schleswig möglichst komplett annektieren wollen.

Die ganze Problematik rührte her aus einer verwickelten staatlichen Situation, die sich aus folgender Lage ergab: Holstein war altes deutsches, Schleswig jedoch dänisches Reichslehen. In beiden Herzogtümern war der dänische König Landesherr, musste freilich - nach 1815 - Holsteins Zugehörigkeit zum Deutschen Bund anerkennen. Andererseits war er verpflichtet, die 1460 beschworene Unteilbarkeit beider Herzogtümer und ihre Sonderstellung gegenüber Dänemark zu wahren.

In dieser Zeit wirkten dänische Nationale darauf hin, einen dänischen Staat mit der Eider als Südgrenze zu errichten. Als 1848 Friedrich VII. den dänischen Thron bestieg, zwangen ihn die nationalliberalen "Eiderdänen" zur Einverleibung Schleswigs in das Königreich und seine Trennung von Holstein. Der daraufhin 1848-50 ausbrechende deutsch-dänische Krieg brachte kein Ergebnis und ließ alles in der Schwebe. 1863 schrieb dann Christian IX. eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig aus und verleibte Schleswig dem dänischen Gesamtstaat ein.

Das führte zum nächsten deutsch-dänischen Krieg 1864, der zur Abspaltung Schleswigs von Dänemark und nach dem Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich zur Einverleibung Schleswigs in den preußischen Staat führte.Auch nach der Reichsgründung 1871 zählte Schleswig also zum Deutschen Reich, und zwar bis zur Königsau weit nördlich von Sylt, womit diesmal beträchtliche dänische Volksteile unter deutsche Herrschaft gerieten.

Der starke Anteil der dänischen Minderheit geht z.B. aus den Wahlen zum noddeutschen Reichstag 1867 hervor, wo im nördlichen Teil Schleswigs den 25 000 dänischen Stimmen nur 7400 deutsche gegenüberstanden. Zugleich gab es eine Eindeutschungspolitik, denn Dänisch wurde in der Rechtsprechung, im Behördenverkehr und sogar in den Schulen verboten.

Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurden die Karten erneut gemischt und die deutsche Regierung musste nun das Selbstbestimmungsrecht für Nordschleswig anerkennen. Der Versailler Vertrag setzte eine Volksabstimmung in zwei Zonen für Februar/März 1920 fest. Danach fiel der Norden Schleswigs an Dänemark, d.h. ein Gebiet von 4000 km2 mit rund 163 000 Einwohnern. Damit war die alte Streitfrage endgültig und demokratisch geregelt. Heute können beide Seiten mit ihren dänischen und deutschen Minderheiten gut leben, vor allem in einem Europa, dessen Grenzen zunehmend bedeutungsloser werden.

Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang die beispielhaften "Bonn-Kopenhagener Erklärungen" vom 29. März 1955, die als Modell für die Regelung von Minderheitenproblemen in Europa gelten. In dieser Deklaration bekräftigen die deutsche und die dänische Regierung, dass die demokratischen Grundrechte insbesondere auch für die nationalen Minderheiten gelten sollen. Die Rechte der jeweiligen Volksgruppen werden klar umrissen, die Gleichberechtigung der Minderheiten mit der übrigen Bevölkerung ausdrücklich garantiert.

Ferner sollte die dänische Minderheit von der 5-Prozent-Sperrklausel des deutschen Wahlgesetzes befreit sein, wodurch die politische Interessenvertretung der dänischen Volksgruppe - der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) - einen Sitz im Kieler Landtag hat.
 
Dieter schrieb:
Die ganze Problematik rührte her aus einer verwickelten staatlichen Situation, die sich aus folgender Lage ergab: Holstein war altes deutsches, Schleswig jedoch dänisches Reichslehen. In beiden Herzogtümern war der dänische König Landesherr, musste freilich - nach 1815 - Holsteins Zugehörigkeit zum Deutschen Bund anerkennen. Andererseits war er verpflichtet, die 1460 beschworene Unteilbarkeit beider Herzogtümer und ihre Sonderstellung gegenüber Dänemark zu wahren.

Ergänzung/Berichtigung:
Holstein-Stormarn war ein altes sächsisches Lehen und seit 1180 mit der Auflösung des Hzm. Sachsen Teil der selbstständigen Grafschaft Holstein-Schaumburg.
Seit 1326 war Schleswig erbliches Lehen der Holsteinischen Linie des Hauses Schaumburg. Nach deren Erlöschen 1459 betrachtete diese Dänemark als heimgefallenes Lehen. In Folge fiel das dann gemeinsame Herzogtum durch Wahl nach diversen Versprechungen von Sonderrechten inclusive "up ewig ungedeelt" und ohne Pinneberg, welches schaumburgisch blieb, an Dänemark. (Die Nichte des letzten Grafen war Frau des ebenfalls neugewählten dänischen Königs (Oldenburger Linie).
Zusätzlich wurden 43000 Gulden für die Grafschaft Holstein-Stormarn als Entschädigung gezahlt.
Das Wappen Holsteins ist noch heute das Schaumburger Nesselblatt
 
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