Die Reformation in der Eidgenossenschaft

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Huldrych Zwingli Reformator in Zürich

Überblick:

Huldrych Zwingli wurde 1484 in Wildhaus im Toggenburg geboren, sein Vater war dort Ammann. Der junge Zwingli studierte in Wien und Basel und wurde 1506 nach Glarus als Pfarrer berufen. Er war politisch interessiert und setzte sich vor allem für ein Soldbündnis der Eidgenossen mit dem Papst ein. Zwischen 1513 und 1515 zog er mit den glarnischen Söldnern als Feldprediger nach Oberitalien. Diese eindrücke vom Krieg machten ihn später zum Gegner des Solddienstes. Als in Glarus die Befürworter eines Soldbündnisses mit Frankreich Oberhand gewannen, musste Zwingli aus politischen Gründen den Kanton verlassen und ging 1516 nach Einsiedeln. Hier kümmerte er sich vor allem um die Wallfahrer. Auf den 1. Januar 1519 wurde er als Leutpriester ans Grossmünster in Zürich gewählt. Dies verdankte er, den humanistischen Chorherren sowie den Ratsherren, die antifranzösich dachten wie er oder den Solddienst überhaupt bekämpften. Zwei Jahre später lehnte Zürich als einziger Ort der Eidgenossenschaft den Sold- und Pensionsvertrag mit dem König von Frankreich ab.

Bei seinem Stellenantritt in Zürich dachte Zwingli noch nicht an einen Bruch mit der katholischen Kirche. Im ging es darum das Christentum in seiner reinen Form nach den Quellen, dem Neuen Testament und den Kirchenvätern, wieder herzustellen. Huldrych Zwingli verstiess erstmals gegen die kirchliche Praxis, als er in einer Predigtreihe das Matthäus-Evangelium im Zusammenhang auslegte und nicht die Bibeltexte, die für den jeweiligen Sonntagsgottesdienst vorgesehen waren. Im laufe der Zeit verstiess er immer mehr gegen kirchliche Bräuche und Einrichtungen die in seinen Augen nicht durch das Evangelium gegründet waren: Fastengebot, Heiligenverehrungen, Wallfahrten, Klöster usw.

Die Handwerker in Zürich, die dank ihrer Zunftverfassung die Mittel hatten, unterstützen Zwingli in der Reformation. Auf der ersten Zürcher Disputation am 29. Januar 1523 stellten die Räte fest, dass niemand Zwingli widersprochen habe, als er sich allein mit der Bibel und ohne päpstliche Lehrsätze verteidigte. Damit hatten die Zürcher Räte einen Grundsätzlichen Entscheid gefällt. Der Rat als politische Instanz hatte in einer kirchlichen Grundsatzfrage die Entscheidung getroffen und nahm so die Geschicke der Kirche in die Hand. An der zweiten Zürcher Disputation Ende Oktober 1523 machte man mit der Reformation ernst. Es wurde beschlossen, alle Bilder und Altäre aus den Kirchen zu entfernen. 1525 wurde dann die letzte Konsequenz durchgezogen, die Obrigkeit schuf die Messe ab. Die Landschaft wurde als Untergebiet von Zürich gezwungen die Beschlüsse des Rates durchzuführen und wer nicht zustimmte musste auswandern.

Die Reformation in Zürich stiess auf den erbitterten Widerstand der Inneren Orte die sich mit Beckenried 1524 verbündeten. Diese Verbündeten forderten, dass die Tagsatzung im Jahr 1526 ein eidgenössisches Glaubensgespräch durchführe und die Lehre Zwinglis verdamme. Da aber im Bundesbrief nichts über den Glauben geschrieben war, zog Zürich den Schluss, dass die Tagsatzung in Glaubensfragen nicht zuständig sei und jeder Ort selbständig entscheiden dürfe. Die Reformierten sandten deshalb keine namhaften Vertreter an die Zusammenkunft, auch Zwingli blieb der Tagsatzung fern.

Bern folgte Zürich nach schweren Spannungen innerhalb der Bürgerschaft 1528 in die Reformation und ihnen schlossen sich St. Gallen, Basel, Biel und Schaffhausen an. Der Versuch der katholischen Orte die Glaubenseinheit wieder herzustellen war gescheitert.

Die Spannungen innerhalb der Eidgenossenschaft nahm immer mehr zu, als dann die reformierten Städte im Christlichen Burgrecht sich auch mit auswärtigen Mächten, wie Hessen und Konstanz zusammenschlossen und sich die katholischen Orte im Frühjahr 1529 mit Österreich verbündeten (Christliche Vereinigung), schien das Fass zum überlaufen gefüllt. Zürich rechnete damit von der Christlichen Vereinigung in die Zange genommen zu werden. Da aber Wien in dieser Zeit von den Türken bedrängt wurde, wollte Zürich die Gelegenheit nutzen um gegen die katholischen Orte in den Krieg zu ziehen. Bern verweigerte den Zürchern die Hilfe, da sie ihr Interesse auf die Waadt konzentriert hatten. Im Juni 1529 standen sich reformierte und katholische Truppen bei Kappel gegenüber. Die Eidgenossenschaft wollte diesen Krieg verhindern und setzte den ersten Kappeler Landfrieden durch, ihr wurde den beiden Parteien ihren Glauben garantiert und in den Untertanengebieten musste das Mehr entscheiden. Die Christliche Vereinigung musste aufgelöst werden.

Zwingli versuchte mit den Protestanten in Deutschland einen Zusammenschluss, doch dieser scheiterte, als sich in Marburg Zwingli und Luther in der Abendmahlsfrage nicht einigen konnten.

1531 kam es nochmals zu einem Krieg. Die Reformierten verhängten gegen die Innerschweiz eine Lebensmittelsperre. Diese liessen sich das nicht gefallen und schlugen los. Das schlecht organisierte und von den anderen reformierten ungenügend unterstützte Zürcher Heer unterlag am 11. Oktober 1531 bei Kappel. Zwingli der mit in die Schlacht zog fiel. Im zweiten Kappeler Landfrieden wurde der Grundsatz beibehalten, dass jeder Ort seinen Glauben wählen dürfe. Die Reformierten mussten das Christliche Burgrecht auflösen. Das Werk Zwinglis ging aber nicht in Vergessenheit, es wurde von Heinrich Bullinger weiter geführt.


Quelle: Geschichte der Schweiz, Ulrich im Hof
 
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