Die Strassburger Armenordnung

ursi

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Die Strassburger Armenordnung trat am 29.9.1523 in Kraft. Wichtigste Bestimmungen waren:

Verbot der Bettelei
Fürsorge der Armen durch die Gemeinde

Der Entwurf, der in vielen Punkten der Nürnberger Armenordnung von 1522 entsprach, wurde von Daniel Mueg, Mathis Pfarrer, Jakob Meyer, Jakob Spender und Melchior Zuckermantel ausgearbeitet. Die Armenordnung wurde nicht von den Reformatoren geschrieben sondern vom Rat in Strassburg. (Eine politische Ordnung)

Organisation:

Der Rat wählte für zwei Jahre 4 Oberpfleger, die wiederum 9 Unterpfleger wählten. Die Oberpfleger hatten die Oberaufsicht, die Unterpfleger wurden aus jeder Gemeinde gewählt. Für den Vollzug waren vier Knechte verantwortlich. Oberpfleger und Unterpfleger wurden zunächst ehrenamtlich eingesetzt und nur die Knechte bekamen einen Sold. Für die Verwaltung und Aufteilung der Gelder war ein Almosenschaffner zuständig, von 1523 bis 1554 war dies Lukas Hackfurt. Dieser Aufbau war eine wichtige Voraussetzung für die neue Form der reformatorisch orientierte Sozialpolitik.

Mittelbeschaffung:

Klöster und Stifte gaben das Geld, dass sie früher den Armen verteilten, direkt dem Rat.
Hinterlassenschaften von wohlhabenden Bürgern,
Sammlungen in Kirchen.

Die Strassburger Armenordnung hat sich in der Praxis bewährt. Die Schreiber der Ordnung hatten Klauseln eingebaut um den Missbrauch der Gelder zu verhindern. Und es half, dass die Klöster ohne grösseren Widerstand die Mittel zur Verfügung stellten.


Funktion:

Religiöse Sorge
Geordnete Verwaltung
Erweiterung des politischen Einflusses in Kirchenfragen
Sozialdisziplinierung der Untertanen
 
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