Dreiklassenwahlrecht im Dt.Kaiserreich

M

micha

Gast
dreiklassenwahlrecht

bitte helft mir !!!
Ich verstehe nicht ganz wie es zu folgendem Wiederspruch kam:
Der preußische Bürger wählte als Preuße nach dem Dreiklassenwahlrecht,
als Bürger des Norddeutschen Bundes nach dem allgemeinen Wahlrecht!

Warum?

Gilt dies auch nach Gründung des Deutschen Reiches(Verfassung 1871 ?)

Wurde dann der Reichstag(Deutsches Reich) im Land Preußen nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt und in den restlichen Ländern nach dem allgemeinen Wahlrecht????
Bitte helft mir----schreibe Klausur am Montag
 
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass man den anderen Ländern des Nordeutschen Bundes ihr normales Wahlrecht gelassen hat, um sie nicht zu vergraulen. Somit wäre der Wiederspruch verständlich zwischen Preußen und Norddeutschem Bund. Preußen konnte nämlich bei dessen Gründung nur daran interessiert sein, möglichst viele Länder in Deutschland neben sich zu haben und von Österreich abzuwerben. Vielleicht war das mit diesem Zugeständnis eher möglich.

Aber ich glaube nach der deutschen Reichsgründung ist dieses Privileg abgeschafft worden und ganz Deutschland hat nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt.
Abgeschafft worden ist es ja erst 1917. Was meint ihr anderen dazu?
 
In Preußen galt das Dreiklassenwahlrecht bis 1918.
Der Norddeutsche Bund, der nach Königgrätz 1866 etabliert wurde, hatte eine eigene Verfassung. Hier galt, wie im Deutschen Reich, das allgemeine Wahlrecht für Männer.

zum Dreiklassenwahlrecht:
http://www.preussen.de/de/geschichte/preussenlexikon/a-m/dreiklassenwahlrecht.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht

zum Norddeutschen Bund:
http://www.preussen-chronik.de/ereignis.jsp?key=Chronologie_007190

zu Preußen:
http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/reich/wahlrecht/
 
Mehrheitswahlrecht / Verhältniswahlrecht

Hi,

wir haben zu morgen eine Hausaufgabe auf, die sich auf das erste deutsche Kaiserreich 1870 und auf das damit verbundene Wahlrecht bezieht.

Zum einen wäre das das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht, zu denen wir Vor- und Nachteile aufzählen sollen. Nun ist es aber leider so, dass ich im Internet nichts konkret gescheites finde, zu genau dieser Zeit und wollte mal fragen, ob ihr vielleicht passende Links habt, oder mir das Ganze kurz erläutern könnt!

Für jede Hilfe bin ich dankbar!

Basti
 
Hallo ich muss einen 10minütigen Vortrag in Geschichte halten.

Erkläre die Rolle des Dreiklassenwahlrechts im Dt. Kaiserreich
a) parlamentarische,förderalistische und monarchische Elemente
b)Erklärung des Dreiklassenwahlrechts
c)Auswirken im Zusammenhang im Dt.Kaisertum


mir fallen a)und c) ziemlich schwer,es wär nett wenn ihr mir ne antwort schicken könntet oder material, ich bin schon seit einiger zeit auf der suche, gestaltet sich aber schwer.

Danke im Voraus
Gruss

Maverick
 
??? Es gab bzgl. des Kaiserreichs (!) doch gar kein Dreiklassenwahlrecht. Die Abgeordneten im Reichstag wurden doch nach dem allg., gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt.

Die Länderparlamente der einzelnen dt. Staaten wurden durch unterschiedliche Wahlrechte gewählt und in Preußen gab es eben das Dreiklassenwahlrecht ...
 
is klar aber es geht ja um den einfluss des dreiklassenwahlrechts in preussen auf das dt.kaiserreich.
also wie beeinflussen die wahlen,welche nicht gleich sind und das bürgertum bevorteilen,das dt.kaisserreich. die gewählten aus preussen müssen irgendwie nen einfluss auf kaiserreich haben, da preussen ja sozusagen vorsitz hatte in dtl.

gruss slycap
 
Einfluss Preußens:
Preuß. König = Kaiser (hat aber mit Wahl nichts zu tun)
Preuß. Ministerpräsident = Kanzler (auch hier kein Einfluss durch Wahl)
im Bundesrat sitzen 17 Vertreter Preußens, ohne die kein wichtiger Beschluss gefasst werden kann - sie sind von der Länderrregierung bestimmt. Da die preuß. Landesregierung nicht gewählt wurde, kann ich keinen soo großen Zusammenhang zwischen Kaiserreich und Dreiklassenwahlrecht sehen.
Das Dreiklassenwahlrecht galt für den preuß. Landtag und dessen Einfluss auf das Kaiserreich war meiner Einschätzung nach nicht so sonderlich groß.

Erklärung des Dreiklassenwahlrechts:
Einteilung der Bevölkerung in drei (Steuer)Klassen - also nach Besitz.
Die Abgeordneten im Landtag wurden indirekt über Wahlmänner gewählt, pro Abgeordneter 48 Wahlmänner. Jede Steuerklasse durfte nun 16 Wahlmänner wählen - da in der reicheren 1. Klasse weniger Wähler waren, hatte deren Stimme weit mehr Gewicht und es gab wohl selten eine Mehrheit unter den Wahlmännern für einen Kandidaten, der den reicheren Bürgern unbequem war.

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht
 
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