bin auf den begriff dualistischer ständestaat gestossen, bin aber nicht sicher, wie der begriff genau zu verstehen ist. geht es darum, dass der staat von fürst und ständen getragen/regiert wird und nicht nur von den ständen, wie dies bei einem ständestaat der fall wäre?
Diese erste Interpretation steht ja in diametralen Widerspruch zum Ausdruck (
dualistischer)
Ständestaat.
Könntest Du evtl. die Stelle zitieren, bei der du über diesen Begriff gestolpert bist?
Bis dahin verweise ich - nur als Idee, nicht als definitive Antwort - auf das Evangeliar Ottos III., in welchem dieses bekannte Bild zu finden ist:
Der Dualismus besteht hierin zwischen der kirchlichen Macht (repräsentiert durch die beiden Figuren in liturgischen Gewändern mit Tonsur und Buch in der Hand) und der weltlichen Macht, repräsentiert durch die beiden Männer mit Schwert und Lanze.
Noch Jahrhunderte später finden sich im Ansatz noch ähnliche Vorstellungen beim Titel von Hobbes'
Leviathan, in welchem der König als Volkskörper mit Schwert und Bischofsstab eine Ordnung, die den
homo hominis lupus und den
bellum omnium contra omnes verhindert, sichert. Auch hier werden aber als Säulen die weltliche (Burg, Krone, Kanone, Waffen, Schlacht) und die kirchliche Macht (Kirche, Mitra, Blitze, Höllenwerkzeug(?), Gerichtsverhandlung(?)) dargestellt.