dualistischer Ständestaat

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Gast

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vor weihnachten werde ich eine mündliche prüfung zu allerlei themen haben, allesamt bezogen auf das mittelalter. unter anderen habe ich in einem buch darüber gelesen, dass es umstritten ist, ob man von einem dualistischen ständestaat sprechen konnte. könnte mir jemand sagen, was das ist? ich habe leider im internet keine gute definition gefunden... :(
 
Nach kurzer Google-Suche ist diese Theorie anscheinend von Peter Blickle.

Hier findest du mehr:
Titel: Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter (Band 35 von Enzyklopädie deutscher Geschichte)
Autor: Ernst Schubert
Verlag: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006
ISBN: 3486579789
 
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@Gast

Gemeint ist wahrscheinlich die Dualität zwischen Kaiserlicher Obergewalt im Heilig Römischen Reich einerseits und andererseits der partikularen Selbstständigkeit der deutschen Reichsfürsten.

Letztere waren aber bis auf einige Ausnahmen (z.B. Preußen-Brandenburg [17./18.Jh.] selbst von landständischen Machtansprüchen betroffen, letzte deutschen Staaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz [1918]).

M.

Könnte ein Anfang sein.

http://209.85.129.132/search?q=cache:TwzFCaO2kPYJ:www.skripten.at/downloads-file-72.html+dualistischer+St%C3%A4ndestaat&cd=4&hl=de&ct=clnk&gl=de
 
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hallo, ich habe bald eine prüfung zu verschiedenen themen des mittelalters (ritter, adel, kirche, etc.) und bin auf den begriff dualistischer ständestaat gestossen, bin aber nicht sicher, wie der begriff genau zu verstehen ist. geht es darum, dass der staat von fürst und ständen getragen/regiert wird und nicht nur von den ständen, wie dies bei einem ständestaat der fall wäre? oder geht es eher um könig und stände (adel, städte, geistliche)? ich wäre sehr dankbar für jede hilfe, da ich selbst recht hilflos bin ^^
 
bin auf den begriff dualistischer ständestaat gestossen, bin aber nicht sicher, wie der begriff genau zu verstehen ist. geht es darum, dass der staat von fürst und ständen getragen/regiert wird und nicht nur von den ständen, wie dies bei einem ständestaat der fall wäre?

Diese erste Interpretation steht ja in diametralen Widerspruch zum Ausdruck (dualistischer) Ständestaat.

Könntest Du evtl. die Stelle zitieren, bei der du über diesen Begriff gestolpert bist?

Bis dahin verweise ich - nur als Idee, nicht als definitive Antwort - auf das Evangeliar Ottos III., in welchem dieses bekannte Bild zu finden ist:

evang04.jpg

Der Dualismus besteht hierin zwischen der kirchlichen Macht (repräsentiert durch die beiden Figuren in liturgischen Gewändern mit Tonsur und Buch in der Hand) und der weltlichen Macht, repräsentiert durch die beiden Männer mit Schwert und Lanze.

Noch Jahrhunderte später finden sich im Ansatz noch ähnliche Vorstellungen beim Titel von Hobbes' Leviathan, in welchem der König als Volkskörper mit Schwert und Bischofsstab eine Ordnung, die den homo hominis lupus und den bellum omnium contra omnes verhindert, sichert. Auch hier werden aber als Säulen die weltliche (Burg, Krone, Kanone, Waffen, Schlacht) und die kirchliche Macht (Kirche, Mitra, Blitze, Höllenwerkzeug(?), Gerichtsverhandlung(?)) dargestellt.
 

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laut der bemerkung unter folgendem link etwa wird der dualistische ständestaat als dualismus zwischen landesherrschaft (landesfürst) und ständen beschrieben:
Zwischen Rittergut, Residenz und ... - Google Bcher

und auch unter diesem link steht "Die Landesherrschaftt mit ihrem Dualismus von Landesfürsten und Landständen":
Verfassung im materiellen Sinn = Rechtsregeln, die

aber: laut folgendem link machte die goldene bulle das "das Reich zu einem dualistischen Ständestaat zwischen Kaiser und Fürsten", also nicht zwischen landesfürsten und landständen.
Das Spätmittelalter Der letzte Zeitabschnitt des Mittelalters

das scheint mit etwas widersprüchlich, oder nicht?
 
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