Einschränkung von Gewaltenteilung/Volkssouveränität in NS-Zeit

Caramel

Neues Mitglied
Hallo!!

Ich möchte aufzeigen, dass Goebbels kein Demokratieverständnis besaß. Dazu möchte ich es als Ausgangspunkt nehmen, dass der Nationalsozialismus die Kernelemente der Demokratie zu Beginn einschränkte, zum Schluss vollständig außer Kraft setzte.

Für Rechtsstaatlichkeit und Pluralismus habe ich schon Beispiele, doch fällt es mir schwer welche für die Einschränkung der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität zu formulieren.

Bitte um Hilfe...
Grüße... Caramel
 
vielen Dank... kann man das dann auch einfach auf Goebbels projezieren? oder bräuchte man da etwas anderes als Beispiel? Haben Sie auch noch ein Beispiel für die Einschränkung der Volkssouveränität?
 
Das Führerprinzip ist auch das Gegenteil von Volkssouveränität. Die Herrschaftslegitimation erfolgt von oben nach unten. Nicht das autonome Volk setzt (Verfassungs- und allgemeines) Recht und nicht ihm sind die staatlichen Gewalten bzw. die sie Ausübenden verantwortlich, sondern allein der/dem Führer. Urteile wurden nicht "im Namen des Volkes", sondern "im Namen des Führers" gefällt.

Nur in Hitler war(en) alle Staatsgewalt(en) vereinigt. Für Goebbels oder Göring etc. kann man das nicht sagen. Organisatorisch waren die klassischen Staatsgewalten ja durchaus noch getrennt. Bspw. gab es ja durchaus noch Gerichte. Bloss waren die nicht mehr unabhängig, vor allem nicht von Hitler. Der konnte sich über alle Urteile hinwegsetzen bzw. sie aufheben. Das galt so für die anderen Nazis nicht, obwohl durch die Gestapo unter Goering unzählige Verhaftungen ohne richterlichen Beschluss erfolgten.
 
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