Eintrittsalter in die Armee im 1. Weltkrieg

calamitysandra

Neues Mitglied
Hallo!
Ich suche das Eintrittsalter für die deutsche Armee im Ersten Weltkrieg.
Wurde das Alter über die Dauer des Krieges hinweg geändert?
Konnte 1918 ein 17-jähriger zum Militär gehen?
Danke für die Hilfe.
Sandra
 
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nicht ganz passend, aber was besseres habe ich nicht gefunden. aus meyers konversationslexikon von 1888 zur wehrpflicht:


Die Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. und dauert bis zum vollendeten 42. Lebensjahr; sie zerfällt in die Dienstpflicht und in die Landsturmpflicht. Erstere, die Pflicht zum Dienst im Heer oder in der Marine, dauert 12 Jahre und wird eingeteilt in: a) die Dienstpflicht im stehenden Heer und zwar 3 Jahre aktive und 4 Jahre Reservepflicht; b) die Landwehrpflicht, 5 Jahre; c) die Ersatzreservepflicht, dauernd vom Tag der Überweisung zur http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/gfx/goto.gif Ersatzreserve bis zum vollendeten 31. Lebensjahr.

und zu freiwiligen (nicht den einjährig-freiw.!):

Drei- oder Vierjährig-F. können, letztere bei der Kavallerie, vom 17. Lebensjahr an eintreten. Die Erlaubnis hierzu haben sie bis zum 31. März ihres ersten Militärpflichtjahrs bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission unter Vorlegung des Einwilligungsscheins des Vaters oder Vormundes und eines obrigkeitlichen Führungsattestes nachzusuchen.
 
Der Beginn der Wehrdienstpflicht wurde im 1. WK nicht herabgesetzt! Im Gegensatz zum 2. WK.
Mein Vater, geboren 1.3.1902, ist um 4 Monate am 1. WK vorbeigeschrammt, wurde dann aber am 15.9.1939 eingezogen.

Grüße Repo
 
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