Hallo liebes Forum,
Ich bräuchte wieder eure Hilfe.
Nehmen wir an im Jahr 70 vor Christus hat Mithridates einen Statthalter auf der Krim eingesetzt. Dieser Mann hat Söhne aus seiner Ehe. Und einen Sohn mit einer anderen Frau. Die Söhne aus seiner Ehe sterben jedoch früh. Es bleibt nur der uneheliche Sohn übrig. Wäre es dem Statthalter möglich diesen Sohn zu seinem Erben zu erklären obwohl er unehelich ist?
Oder konnten nur Söhne aus einer rechtmäßigen Ehe erben?
Das würde mich interessieren?
Danke für eure Hilfe
Ich bräuchte wieder eure Hilfe.
Nehmen wir an im Jahr 70 vor Christus hat Mithridates einen Statthalter auf der Krim eingesetzt. Dieser Mann hat Söhne aus seiner Ehe. Und einen Sohn mit einer anderen Frau. Die Söhne aus seiner Ehe sterben jedoch früh. Es bleibt nur der uneheliche Sohn übrig. Wäre es dem Statthalter möglich diesen Sohn zu seinem Erben zu erklären obwohl er unehelich ist?
Oder konnten nur Söhne aus einer rechtmäßigen Ehe erben?
Das würde mich interessieren?
Danke für eure Hilfe
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