Erbrecht

cerberus

Mitglied
Zur Stellung der Frauen im MA wurde hier an verschiedenen Stellen schon einiges geschrieben. Was mich jetzt interessiert, wie sah es beim Erbrecht aus. Das Frauen idR von der Erbfolge ausgeschlossen waren, ist bekannt.

Aber was geschah mit dem von ihnen in die Ehe Eingebrachtem? Fiel die Mitgift nach dem Tode der Frau ( Fall 1: sie hatte bereits Kinder aus der Ehe. Fall 2: sie war noch kinderlos) an Ihre Blutsverwandten zurück oder ging diese mit der Heirat unwiederbringlich in das Eigentum des Ehemannes und seiner Familie über? Gibt es hierfür allgemeingültige Aussagen / Regelungen oder wurde das in den etwaig vorhandenen Eheverträgen individuell geregelt?

Danke für Antworten. Und für mich ist es unerheblich, welche Zeit, welche Region oder welche soziale Schicht - daher möchte und kann ich die Fragestellung nicht konkreter stellen. Alle Informationen sind mir willkommen.
 
ZB:
http://www.das-mittelalter.de/frauen_im_mittelalter.htm
http://www.referate10.com/referate/Geschichte/2/Rechte-der-Frau-im-Mittelalter-reon.php

Frauen waren nicht von der Erbfolge ausgeschlossen, sondern häufig/idR nachrangig, nach den männlichen Erben erbberechtigt. Es ging also um die Reihenfolge, nicht um den Ausschluß.

Die Mitgift kann man als "vorweggenommene" Erbfolge, als Auszahlung und Regulierung der Unterhaltsansprüche deuten. Insoweit ist konsequent, dass nach Übergang der Mitgift in das Vermögen des Ehemannes/der neuen Familie der Erbanspruch der Frau gegen die Eltern erlischt. Dieser wurde in Form der Mitgift ausgezahlt, so dass verheiratete Frauen aus dem Kreis der berechtigten Erben ausgeschieden sind.

Die rechtliche Stellung im Einzelnen ist einer Frage des Zeitraumes und der Region, dass kann nicht pauschal beantwortet werden.
 
Ich denke hier liegt eine Verwirrung durch die Lex Salica vor, die Frauen von der Thronfolge ausschloss.
 
Abgesehen einmal von der schwerwiegenden Frage, was überhaupt Recht ist, kann ich Dir nur wärmstens die Veröffentlichungen von Sellert zu diesen Themenkomplexen empfehlen, die letztlich auf Mitteis zurückgehen. Er hat tolle Vorlesungen gehalten und mochte Erbrecht, dazu hat er zu 100% etwas geschrieben.

Ich selbst enthalte mich mal aufgrund dringender persönlicher Inkompetenz einer wie auch immer gearteten ins sachliche gehenden Antwort,

Viel Glück!
 
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