Ermordung Caesars

apohlma

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Hallo zusammen!
Kennt sich zufällig jemand in der Römischen Rechtsprechung in der Republik aus? Das wäre prima, denn meine Frage wäre, wie ein Urteil zur damaligen Zeit ausgesehen haben könnte, wären die Täter des 15. Märzes 44 v.Chr. vor ein Gericht gestellt worden wären. Oder anders formuliert: War ein vermeidlicher Tyrannenmord rechtlich irgendwie gedeckt?
Besten Dank für eure Hilfe :yes:
 
Cäsar war auf Beschluss des Senates Diktator auf Lebenszeit. Auch wenn die römische Ämterlaufbahn vor Cäsur nur die Diktatur für 6 Monate kannte, war er trotzdem formal rechtlich ein legitimer Magistrat, dessen Ermordung wohl nur mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Wahrscheinlich haben auch die Caesarmörder, die ja auch Senatoren waren, dafür gestimmt, dass Caesar Diktator auf Lebenszeit wurde.
Anzumerken ist, dass vor Caesar auch Sulla mehrere Jahre Diktator war, allerdings mit einem besonderen Aufgabenbereich.
Daher war die Begründung der Caesarmörder für ihre Tat auch nicht formal an die römische Rechtsprechung angelehnt, sondern man unterstellte dass Caesar König von Rom werden wollte. Die Caesar Mörder störte in erster Linie auch nicht Caesars Amt, aber die Art Caesars, wo dieser praktisch alles alleine entschied und dann alles nur vom Senat und/oder von der Volksversammlung absegnen ließ.
Das nur in aller Kürze. Ich kann die Biographie von Christian Meyer empfehlen. Die setzt sich ausführlich mit den Beweggründen beider Seiten auseinander.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cäsar war mit den Eigenschaften eines Volkstribuns ausgestattet worden - ein Mord an ihm glich eigentlich einem Sakrileg.
 
Dennoch haben die Caesarmörder versucht den Mord zu legitimieren, sie ließen ihre Münzen mit pilleus und pugii schlagen. Die Dolche standen für die Tatwaffen, der pileus war ein Freiheitssymbol. Und um gleich gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, schrieben sie noch EID MAR (eidibus marti) darunter.
 
Einen gewissen Ansatzpunkt für die (nachträgliche) juristische Bewertung (die freilich von keinem Gericht getroffen wurde) der Ermordung Caesars bietet der Beschluss, den der Senat zwei Tage später fasste: Die Mörder Caesars sollten nicht belangt werden, und all seine Verfügungen sollten in Kraft bleiben. Diese "Amnestie" läuft letztlich wohl darauf hinaus, dass Caesars Ermordung grundsätzlich sehr wohl ein Verbrechen war, denn wäre sie legal gewesen, hätte es keiner Verfügung bedurft, dass die Täter nicht belangt werden sollten. Der Senat erklärte auch nicht den Mord an sich für zulässig, sondern verfügte lediglich ein Verfolgungshindernis für die Täter. Um moderne Begrifflichkeiten zu verwenden: Die Tat war diesem Beschluss zufolge wohl zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar.

Grundsätzlich gab es in Rom eine lange Tradition in der gewaltsamen Beseitigung von Personen, die als Umstürzler der Republik angesehen wurden, wenngleich sich viele Fälle (Spurius Cassius, Spurius Maelius, Marcus Manlius Capitolinus) in mythischer Vorzeit abspielten. Allerdings ging in den früheren Fällen der Tötung der Person meist ein Prozess oder zumindest ein Senatsbeschluss voraus. Die nicht irgendwie vorab formal legitimierte Ermordung des Inhabers der obersten Gewalt als Tyrannen war ein ziemliches Novum. Die Ermordung von amtierenden Konsuln hatte es zwar schon früher gegeben, aber nicht gerade im Namen des Tyrannenmordes. Auch die Tötung eines Volkstribunen war schon mehrmals vorgekommen.
 
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