Heinzstrunk
Neues Mitglied
Hallo Leute,
ich schreibe gerade an einer Hausarbeit über die Expansionspolitik Ludwigs XIV und seine Eroberungen in den linksrheinischen Gebieten. Soweit ist für mich alles klar: Ludwig will sein Reich nach Osten hin ausdehnen und nutzt dabei die politische Instabilität des Alten Reiches und die Bedrohung des Wiener Hofes durch die Osmanen an der südöstlichen Flanke des Reichsgebietes.
Im Westfälischen Frieden 1648 wurde festgelegt, dass das elsässische Territorium durch die französische Krone verwaltet wird (Landvogteirecht), aber das die zehn freien Städte im Elsass (Zehnstädtebund/Dekapolis; etwa Colmar, Hagenau, Türkheim) weiterhin Reichsunmittelbarkeit behalten.
Nun meine Frage: War die Übernahme des gesamten Gebietes durch Ludiwg XIV samt dem Zehnstädtebund im Jahre 1680 rechtmäßig? Und: War sie zumindest rechtmäßiger als die Besetzung Straßburgs 1681, die der Unterstellung des elsässischen Gebietes unter französische Hoheit kurz darauf folgte?
Ich würde mich freuen, wenn jemand Näheres über die frühneuzeitliche Rechtslage in diesem Fall weiß. Ist ein wenig speziell, ich weiß, aber ich finde weder bei Duchardt noch bei Kathe etwas dazu.
Danekschön im voraus!!! :yes:
ich schreibe gerade an einer Hausarbeit über die Expansionspolitik Ludwigs XIV und seine Eroberungen in den linksrheinischen Gebieten. Soweit ist für mich alles klar: Ludwig will sein Reich nach Osten hin ausdehnen und nutzt dabei die politische Instabilität des Alten Reiches und die Bedrohung des Wiener Hofes durch die Osmanen an der südöstlichen Flanke des Reichsgebietes.
Im Westfälischen Frieden 1648 wurde festgelegt, dass das elsässische Territorium durch die französische Krone verwaltet wird (Landvogteirecht), aber das die zehn freien Städte im Elsass (Zehnstädtebund/Dekapolis; etwa Colmar, Hagenau, Türkheim) weiterhin Reichsunmittelbarkeit behalten.
Nun meine Frage: War die Übernahme des gesamten Gebietes durch Ludiwg XIV samt dem Zehnstädtebund im Jahre 1680 rechtmäßig? Und: War sie zumindest rechtmäßiger als die Besetzung Straßburgs 1681, die der Unterstellung des elsässischen Gebietes unter französische Hoheit kurz darauf folgte?
Ich würde mich freuen, wenn jemand Näheres über die frühneuzeitliche Rechtslage in diesem Fall weiß. Ist ein wenig speziell, ich weiß, aber ich finde weder bei Duchardt noch bei Kathe etwas dazu.
Danekschön im voraus!!! :yes: