Eroberung des Elsass durch Ludwig XIV.

Heinzstrunk

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Hallo Leute,

ich schreibe gerade an einer Hausarbeit über die Expansionspolitik Ludwigs XIV und seine Eroberungen in den linksrheinischen Gebieten. Soweit ist für mich alles klar: Ludwig will sein Reich nach Osten hin ausdehnen und nutzt dabei die politische Instabilität des Alten Reiches und die Bedrohung des Wiener Hofes durch die Osmanen an der südöstlichen Flanke des Reichsgebietes.

Im Westfälischen Frieden 1648 wurde festgelegt, dass das elsässische Territorium durch die französische Krone verwaltet wird (Landvogteirecht), aber das die zehn freien Städte im Elsass (Zehnstädtebund/Dekapolis; etwa Colmar, Hagenau, Türkheim) weiterhin Reichsunmittelbarkeit behalten.

Nun meine Frage: War die Übernahme des gesamten Gebietes durch Ludiwg XIV samt dem Zehnstädtebund im Jahre 1680 rechtmäßig? Und: War sie zumindest rechtmäßiger als die Besetzung Straßburgs 1681, die der Unterstellung des elsässischen Gebietes unter französische Hoheit kurz darauf folgte?

Ich würde mich freuen, wenn jemand Näheres über die frühneuzeitliche Rechtslage in diesem Fall weiß. Ist ein wenig speziell, ich weiß, aber ich finde weder bei Duchardt noch bei Kathe etwas dazu.
Danekschön im voraus!!! :yes:
 
Nun meine Frage: War die Übernahme des gesamten Gebietes durch Ludiwg XIV samt dem Zehnstädtebund im Jahre 1680 rechtmäßig? Und: War sie zumindest rechtmäßiger als die Besetzung Straßburgs 1681, die der Unterstellung des elsässischen Gebietes unter französische Hoheit kurz darauf folgte?
Soweit mir bekannt, war die Besetzung von Straßburg nicht rechtmäßig. Allerdings versuchte Louis XIV mit juristischen Mitteln diese Besetzungen zu untermauern. Hast Du Dich schon mit dem Schlagwort "Réunion" beschäftigt? Wie gut ist Dein Französisch?
Reunionspolitik ? Wikipedia

Spätere Friedensschlüsse sanktionierten freilich im nachhinein die Besetzungen, wodurch es dann mehr oder minder "rechtmäßig" wurde. Falls es nicht zu weit für Dich führt, möchte ich mal auf folgende Beiträge eines anderen Threads verweisen:
http://www.geschichtsforum.de/588410-post10.html
http://www.geschichtsforum.de/588422-post11.html
Aus: http://www.geschichtsforum.de/f16/der-weg-nach-valmy-1791-1792-a-38730/
 
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Den Begriff Réunion kenne ich; kann auch ein bisschen Französisch lesen. Mittlerweile habe ich auch bei Uwe Schultz ("Der Herrscher von Versailles") Belege dafür gefunden, dass die Besetzung Straßburgs illegitim war, wohingegen die schrittweise erfolgte Herrschaftsübernahme des restlichen Elsass' mit seinem Zehnstädtebund (Landvogteirecht --> Verwaltung durch die fr. Krone) rechtmäßig war. Zumindest kann man auf Basis des Westfälischen Friedens und des Friedens von Nimwegen nicht behaupten, dass sich Ludwig über bestimmte Vertragsgrundsätze hinweggesetzt hätte.
Die Hoheit im elsässischen Gebiet (mit Ausnahme Straßburgs) wurde auf Druck der fr. Diplomaten in beiden Verträgen bewusst ambivalent dargestellt. Der deutsche Kaiser genoss ebenso wie der französische König einige bestimmte Rechte und Privilegien, nur war allein Ludwig XIV in der Lage, seine auch gewinnbringend durchzusetzen. Der Kaiser hatte wegen der militärischen Gefahr im Osten des Reiches (Osmanen, Ungarn) nicht die Kraft, juristisch oder gar militärisch gegen Ludwigs Reunionspolitik vorzugehen. Von dem her ist das alles wohl rechtens gewesen.
Bis bald... Heinz
 
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