Da wäre zunächst zu klären, worin die Funktionen der Erzämter bestand. Auf die Gründe, warum es bei sechs von den sieben Ämtern nach dem MA zu einem Bedeutungsschwund kam, gehe ich hier nicht ein.
Es gab sieben Erzämter , die von Erzbischöfen bzw. Kurfürsten ausgeübt wurden. Die vier von Kurfürsten ausgeübten Ämter waren:
1) Das Amt des Erzmarschalls, das nach dem Erzkanzleramt bedeutendste Erzamt. Der Träger war im Hochmittelalter der Oberbefehlshaber aller Truppen im HRR. Bei Zeremonien trug er das Reichsschwert.
2) Das Amt des Erzkämmerers, der rein zeremonielle Aufgaben hat, vor allem bei einer Kaiserkrönung. Zuerst hilft er beim Entkleiden des Kaisers, damit dessen Salbung vom "Konsekrator" vorgenommen werden kann. Auf Wunsch des Kaisers wird auch die Kaiserin gesalbt, aus Schicklichkeit aber in Abwesenheit der Kurfürsten. Nach der Salbung des Kaisers legt ihm der Erzkämmerer in der Kapelle die kaiserlichen Kleider an. Im weiteren Verlauf wird der Kaiser vom Erzmarschall mit dem Reichsschwert umgürtet. Dann legt ihm der Erzkämmerer den Kaisermantel um, bevor der Konsekrator ihm die Krone aufsetzt und ihn den Krönungseid auf lateinisch und deutsch sprechen lässt. Bei den weiteren Handlungen, auch an der Festtafel, sind alle weltlichen Erzamtträger rituell eingebunden, z.T. sogar zu Pferde. So muss der Erzkämmerer bestimmte Gerätschaften von einem Tisch nehmen und dem Kaiser - reitend - überbringen. Aufgabe des Erztruchsesses ist es, dem Kaiser - reitend - ein Stück Ochsenfleisch auf einem Teller zu dessen Tafel zu bringen. Der Erzmundschenk bringt dem Kaiser - reitend - einen Becher mit Wein.
3) Der Erzmundschenk war bei besonderen Anlässen mit solchen und ähnlichen Tätigkeiten, vor allem dem Ausschenken von Wein, betraut und hatte die Aufsicht über die kaiserlichen Weingärten.
4) Der Erztruchsess war für die Hofhaltung, d.h. Versorgung des kaiserlichen Gefolges mit Lebensmitteln zuständig.
Die von Bischöfen geführten drei Erzämter in Form der Erzkanzlerschaft waren auf Deutschland, Italien und Burgund verteilt. Im Unterschied zu den beiden letzteren verlor das Erzkanzleramt für Deutschland auch nach dem Hochmittelalter bis 1806 seine Bedeutung nicht. In der Regel lag das Amt in Händen des Erzbischofs von Mainz. Zu seinen Aufgaben als Vorstand der kaiserlichen Kanzlei zählte das Anfertigen und Gegenzeichnen kaiserlicher Urkunden, die Ernennung des Kanzleipersonals, die Organisation der Wahl eines neuen Kaisers und zusammen mit zwei Reichsvikaren die Leitung der Reichsgeschäfte während eines Interregnums.