Benedetta
Neues Mitglied
Hallo liebe Mit-Historiker,
ich habe nächste Woche eine mündliche Prüfung zum Thema Militarismus in Deutschland 1800 - 1945 und beim Endspurt-Lernen sind mir noch ein paar gravierende Unklarheiten aufgefallen, die mir die Literatur nicht eindeutig genug beantwortet.
Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Forum auf die Sprünge helfen!
- Wer genau hatte in dieser Zeitspanne den Oberbefehl über die jeweilige Armee?
Vor 1870/71 hat der preuss. König Oberbefehl über das Herr, die Verfassung des Kaiserreichs verändert dies nicht, weil der preuss. König ja gleichzeitig dt. Kaiser ist. 1918 geht der Oberbefehl vom Kaiser auf Hindenburg als Chef des Generalstabs über, aber was passiert dann? Bleibt das so? Nach der Weimarer Verfassung ist doch der Reichspräsident Oberbefehlshaber. Aber macht das nicht den Ebert-Groener-Pakt hinfällig?
Nach dem Tod Hindenburgs als Präsident geht der Oberbefehl auf Hitler über. War da noch irgendwas wichtiges dazwischen? Und was geschieht 1945? Übernehmen da die Siegermächte?
- Eine zweite Sache, die mir nicht klar ist, ist der Unterschied zwischen Freikorps und Wehrverbänden. Kann man sagen, dass 1919 zur Bildung von Freikorps aufgerufen wurde, um der mangelnden Schlagkraft der Reichswehr zur Sicherung der Nation zu begegnen? Nach der Annahme des Versailler Vertrags wurden die Freikorps aufgelöst und gingen teilweise in die Illegalität. Gehören dazu auch die Wehrverbände oder existierten diese von Anfang an nebenher? Und gehören dazu auch die Kriegervereine?
- Dazu gehört die Frage, warum die Reichswehr so geschwächt war. Lag das "nur" an den Verlusten des 1. Weltkriegs oder waren die Soldaten auch kampfunwillig? Ich habe da irgendwie nichts zu gefunden.
- Die letzte Frage ist die der Wehrpflicht. 1814 wurde in Preussen die allg. Wehrpflicht (2 Jahre) mit der Möglichkeit des 1-jährig-Freiwilligen und Reserveoffizier eingeführt. Dies wird nach und nach bis 1870 auch in den anderen dt. Staaten durchgesetzt, aber nirgendwo zu keiner Zeit komplett durchgeführt. Im Kaiserreich war die Wehrpflichtfrage wegen der gefährdeten Homogenität der Truppe umstritten, dennoch war sie entscheidene Voraussetzung für den 1. Weltkrieg (Also blieb sie bestehen oder wurde darüber neu entschieden?). Der Versailler Vertrag schafft die Wehrpflicht ab und fordert eine BErufsarmee von höchstens 100.000 Mann. 1935 wird die Wehrpflicht unter Vertragsbruch wieder eingeführt. 1945 wird sie wieder abgeschafft und 1956 in Westdeutschland, 1962 in der DDR wieder eingeführt.
Ich wäre extrem dankbar, wenn mich jemand korrigieren und ergänzen könnte!
ich habe nächste Woche eine mündliche Prüfung zum Thema Militarismus in Deutschland 1800 - 1945 und beim Endspurt-Lernen sind mir noch ein paar gravierende Unklarheiten aufgefallen, die mir die Literatur nicht eindeutig genug beantwortet.
Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Forum auf die Sprünge helfen!
- Wer genau hatte in dieser Zeitspanne den Oberbefehl über die jeweilige Armee?
Vor 1870/71 hat der preuss. König Oberbefehl über das Herr, die Verfassung des Kaiserreichs verändert dies nicht, weil der preuss. König ja gleichzeitig dt. Kaiser ist. 1918 geht der Oberbefehl vom Kaiser auf Hindenburg als Chef des Generalstabs über, aber was passiert dann? Bleibt das so? Nach der Weimarer Verfassung ist doch der Reichspräsident Oberbefehlshaber. Aber macht das nicht den Ebert-Groener-Pakt hinfällig?
Nach dem Tod Hindenburgs als Präsident geht der Oberbefehl auf Hitler über. War da noch irgendwas wichtiges dazwischen? Und was geschieht 1945? Übernehmen da die Siegermächte?
- Eine zweite Sache, die mir nicht klar ist, ist der Unterschied zwischen Freikorps und Wehrverbänden. Kann man sagen, dass 1919 zur Bildung von Freikorps aufgerufen wurde, um der mangelnden Schlagkraft der Reichswehr zur Sicherung der Nation zu begegnen? Nach der Annahme des Versailler Vertrags wurden die Freikorps aufgelöst und gingen teilweise in die Illegalität. Gehören dazu auch die Wehrverbände oder existierten diese von Anfang an nebenher? Und gehören dazu auch die Kriegervereine?
- Dazu gehört die Frage, warum die Reichswehr so geschwächt war. Lag das "nur" an den Verlusten des 1. Weltkriegs oder waren die Soldaten auch kampfunwillig? Ich habe da irgendwie nichts zu gefunden.
- Die letzte Frage ist die der Wehrpflicht. 1814 wurde in Preussen die allg. Wehrpflicht (2 Jahre) mit der Möglichkeit des 1-jährig-Freiwilligen und Reserveoffizier eingeführt. Dies wird nach und nach bis 1870 auch in den anderen dt. Staaten durchgesetzt, aber nirgendwo zu keiner Zeit komplett durchgeführt. Im Kaiserreich war die Wehrpflichtfrage wegen der gefährdeten Homogenität der Truppe umstritten, dennoch war sie entscheidene Voraussetzung für den 1. Weltkrieg (Also blieb sie bestehen oder wurde darüber neu entschieden?). Der Versailler Vertrag schafft die Wehrpflicht ab und fordert eine BErufsarmee von höchstens 100.000 Mann. 1935 wird die Wehrpflicht unter Vertragsbruch wieder eingeführt. 1945 wird sie wieder abgeschafft und 1956 in Westdeutschland, 1962 in der DDR wieder eingeführt.
Ich wäre extrem dankbar, wenn mich jemand korrigieren und ergänzen könnte!