Fragenkatalog: Weimarer Republik

Johan-Papi

Neues Mitglied
Das ist das 2. Thema die Weimarer Republik
1. Welche politischen Möglichkeiten gab es eine Staatsforn zu gründen (Kaiser hatte abgedankt)
2.worin lag die Gefahr der politischen Szenerie in den Anfangsjahren der Weimarer Rep. wenn sich die bürgerlcihen parteien zerfaserten?
3.Erläutere den Begriff "Dolchstoßlegende".
4. Was war der Kapp-Putsch
5. Wer waren: Rossa Luxernburg, Wilhelm Liebknecht, Kurt Eisner, Ernst Thälmann, Walther Rathenau, Friedrich Ebert?
6. wer War Gustav Stresemann
7.WAS BEINHALTETE DER Vertrag von Rapallo
8.Was war die Wirtschaftskrise und welche wirkung hatte sie auf die Weimarer Rep.
9.wie sah die Zusammensetzung des Deutsche Reichtages aus?
10.Warum wählte man general Hindenburg zum Reichspräsidenten? Wer waren seine mitkandidaten?
11. was waren:
-die 14 Punkte von Woodrow Wilson
-Dawes-Plan
-Young-Plan
danke an alle die eine Frage beantworten!!!!!!!!!!!!!IHR SEID SO LIIIIIIIIEEB:rofl: :weinen:

:yes:
 
zu 11. Die 14.Punkte von Wilson

Im Januar 1918 hatte US- Präsident Woodrow Wilson seine 14 Punkte den Kongress vorgestellt, was sein Programm für den zukünftig zu schließenden Frieden sein sollte. Sie lauten im Einzelnen kurz benannt (Quelle hier: Wikipedia):

1. Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der Geheimdiplomatie
2. Vollkommene Freiheit der Seeschifffahrt
3. Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken
4. Rüstungsabbau (soweit verantwortlich)
5. Schlichtung aller kolonialen Ansprüche
6. Souveränität Russlands, sowie seine Anerkennung als vollwertiger Staat
7. Belgien muss geräumt & wieder hergestellt werden
8. alles französische Gebiet soll geräumt & wieder hergestellt werden, Rückgabe von Elsaß-Lothringen
9. Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip
10. Autonomie der Völker der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, keine Unterdrückung mehr
11. Wiederherstellung Rumäniens, Montenegros und Serbiens, das einen Zugang zum Meer erhalten solle (politische / wirtschaftliche Unabhängigkeit)
12. Autonomie der osmanischen Völker (jedoch ohne Unterdrückung der Minderheiten), Durchfahrt durch die Dardanellen und den Bosporus
13. Errichtung eines polnischen Staats, unabhängig von Deutschland oder Russland mit Zugang zum Meer
14. Gründung einer "allgemeinen Gesellschaft der Nationen" zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten (Grundlage für den Völkerbund)
Hier lassen sich die vierzehn Punkte einmal wörtlich ganz exakt nachlesen:

http://www.documentarchiv.de/in/1918/14-punkte-wilsons.html
 
zu 10.
Bei der Reichspräsientenwahl von 1925 waren bei der Wahl zwei Wahlgänge notwendig, da kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit erreichte.

Ergebnisse 1.Wahlgang:

Karl Jarres als Kandidat der DNVP und DVP knapp 39%
Otto Braun SPD 29 %
Wilhelm Marx Zentrum 14 %
Die restllichen 14% gingen auf Held, Hellpach (DDP), Ludendorff und Thälmann.

Die SPD zog in der Erkenntnis, dass sie allein keine Chance hatte, die Kandidatur von Otto Braun zurück und rief ihre Anhänger auf Wilhelm Marx zu wählen.

Die DDP tat das gleiche.

Aber auch die DVP und DNVP erkannten das Jarres über das Wählerpotential von DNVP und DVP hinaus keine guten Chancen hatte. Man nahm Jarres aus den Rennen und präsentierte den Tannenbergsieger Hindenburg.

Hindenburg war nach wie vor ungeheuer populär in der Bevölkerung (Sieger von Tannenberg) und eine Galionsfigur der Rechten, deshalb kam es darauf an, das die Linken sich auf einen Mann einigten. Das taten sie auch mit Wilhelm Marx, nur die KPD unter Thälmann weigerte sich, trotz gegenteiliger Weisung von der Komintern.

Ergebnisse 2.Wahlgang:

Hindenburg: 48, 3%
Marx als Kandidat der Linken: 45,3 %
Thälmann als "Zählkandidat": 6,4 %

 
Hier der genaue Wortlaut des Vertrags von Rapallo, aus: [FONT=&quot]Alfred Anderle, Die deutsche Rapallo-Politik, Berlin 1962.[/FONT]



Der Vertrag von Rapallo
Artikel 1

Die beiden Regierungen sind darüber einig, dass die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-republik über die Fragen aus der Zeit des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Russland auf folgender Grundlage geregelt wird:
a) Das Deutsche Reich und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, d.h. derjenigen Schäden, die ihnen und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen einschließlich aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Desgleichen verzichten beide Teile auf den Ersatz der Zivilschäden, die den Angehörigen des einen Teils durch die so- genannten Kriegsausnahmegesetze oder durch Gewaltmaßnahmen staatlicher Organe des anderen Teiles verursacht worden sind.
b) Die durch den Kriegszustand betroffenen öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen, einschließlich der Frage der Behandlung der in die Gewalt des anderen Teiles geratenen Handelsschiffe, werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit geregelt werden.
c) Deutschland und Russland verzichten gegenseitig auf die Erstattung der beiderseitigen Aufwendungen für Kriegsgefangene. Ebenfalls verzichtet die Deutsche Regierung auf Erstattung der von ihr für die in Deutschland internierten Angehörigen der Roten Armee gemachten Aufwendungen. Die Russische Regierung verzichtet ihrerseits auf Erstattung des Erlöses aus von Deutschland vorgenommenen Verkäufen des von diesen Internierten nach Deutschland gebrachten Heeresgutes.
Artikel 2
Deutschland verzichtet auf die Ansprüche, die sich aus der bisherigen Anwendung der Gesetze und Maßnahmen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auf deutsche Reichsangehörige oder ihre Privatrechte sowie auf die Rechte des Deutschen Reiches und der Länder gegen Russland sowie aus den von der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik oder ihren Organen sonst gegen Reichsangehörige oder ihre Privatrechte getroffenen Maßnahmen ergeben, vorausgesetzt, dass die Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auch ähnliche Ansprüche dritter Staaten nicht befriedigt.

Artikel 3
Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik werden sogleich wieder aufgenommen. Die Zulassung der beiderseitigen Konsuln wird durch ein besonderes Abkommen geregelt werden.
Artikel 4
Die beiden Regierungen sind sich ferner auch darüber einig, dass für die allgemeine Rechtsstellung der Angehörigen des einen Teils im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz der Meistbegünstigung gelten soll. Der Grundsatz der Meistbegünstigung erstreckt sich nicht auf die Vorrechte und Erleichterungen, die die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepbulik einer Sowjetrepublik oder einem solchen Staate gewährt, der früher Bestandteil des ehemaligen russischen Reiches war.
Artikel 5
Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätzlichen Regelung dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten. Die Deutsche Regierung erklärt sich bereit, die ihr neuerdings mitgeteilten, von Privatfirmen beabsichtigten Vereinbarungen nach Möglichkeit zu unterstützen und ihre Durchführung zu erleichtern.
Artikel 6
Die Artikel 1 b und 4 dieses Vertrages treten mit der Ratifikation, die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages treten sofort in Kraft.

Der Vertrag heisst Rapallo Vertrag, nach dem Ort an dem Unterzeichnet wurde, während der Konferenz von Genua. Unterzeichnet wurde er am 16. April 1922.

Edit: Unterzeichnet hat für Deutschland Reichsminister Rathenau und für Russland
Grigorij Wassiljewitsch Tschitscherin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thx!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

vielen vilen dank nocheinmal an alle die diese Aufgaben bearbeitet haben und mir ihr Wissen zur verfüguing gestellt haben!!!:friends:
Schreibt bitte weiter!:yes:

MfG Johan-Papi
 
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