Es sei noch angemerkt, dass diese Situation den eklatanten Fehlern der Krone geschuldet. war. Zunächst hatte Ludwig XVI. - wenn auch widerwillig - zugestimmt, dem dritten Stand genauso viel Vertreter zuzugestehen wie den anderen beiden Ständen, dann ließ er in der Eröffnungssitzung am 5. Mai 1789 offen, ob nach Ständen oder nach Köpfen abgestimmt werden sollte. Betrachtet man die Anzahl der Abgeordneten der Stände: 291 1.Stand (Klerus), 270 2. Stand (Adel), 578 3. Stand (Bürgertum), dann wird - selbst ohne "Überläufer" - deutlich, dass der dritte Stand die Abstimmung nach Köpfen suchen musste, um Einfluss zu gewinnen.
Die verfehlte "Regie" der Krone mit dem gesperrten Versammlungssaal des 3. Standes provozierte dann noch zusätzlich.
Grüße
excideuil