Fremdenlegion im alten Rom

Ephialtes

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Eine Frage kommt mir gerade während meinen Recherchen unter. Gab es im alten Rom eine ähnliche Abteilung wie die heutige Fremdenlegion? Speziell in der Zeit Caesars?

Ich frage das nicht wegen Asterix, es ist mir schon klar, dass das in den Heften erfunden ist.

Ich suche nach einer Möglichkeit ( in meinem Roman ), wie sich ein entflohener und herrenloser Sklave über einen Zeitraum von 15 Jahren in den Dienst der Legion hat schlagen können. Etwas ähnliches wie eine Fremdenlegion, die keine Fragen stellt etc., käme mir da sehr entgegen.
 
Das ging nicht, Sklaven durften nicht in Legionen als Soldaten dienen. (Eine Ausnahme waren für Hilfstätigkeiten eingesetzte Sklaven, aber das waren keine Entlaufenen, sondern normale Sklaven, die zu diesem Zweck angeschafft wurden.) Nur ausnahmsweise wurden in Notzeiten (z. B. nach der Schlacht von Cannae) auf staatliche Anordnung Ausnahmen gemacht, aber auch da handelte es sich dann nicht um entlaufene Sklaven.
Aber generell waren die Römer sehr unnachsichtig, wenn es um entlaufene Sklaven ging, so etwas wurde nicht geduldet. (Kein Wunder, schließlich bildete die Sklaverei eine wichtige Stütze der römischen Gesellschaft, da konnte ihre Flucht nicht toleriert werden.) Ein entlaufener Sklave, der sich als Soldat ausgab, wurde bei Auffliegen exekutiert.

Mit der Fremdenlegion kann man höchstens die Auxiliareinheiten vergleichen.
 
Mit der Fremdenlegion kann man höchstens die Auxiliareinheiten vergleichen.

An die habe ich auch als erstes gedacht. Wobei bei den Auxiliariern nicht zu vernachlässigen ist, dass sie sich ethnisch ziemlich homogen zusammensetzten, anders als die tendenziell ethnisch eher heterogene Fremdenlegion. Die direkte Parallele liegt, wenn ich das richtig sehe, darin, dass nach Ablauf der Dienstzeit die Auxiliarii ein Anrecht auf die römische Staatsbürgerschaft hatten. Diese Dienstzeit dauerte allerdings in augusteischer Zeit auch 25 Jahre.

Während die Hilfstruppen unter Caesar noch relativ lokal gebunden waren, änderte sich das im Zuge des Prinzipats, wo wir germanischen Hilfstruppen im Orient und orientalischen Hilfstruppen in Germanien wiederbegegnen.
 
Ein entlaufener Sklave konnte sich sicher mit hohem Risiko in eine Legion oder Auxilia einschleichen. Vorgekommen ist es immer wieder und wir wissen nur von denen, die auch erwischt wurden. Bei beiden passt allerdings die von dir gewünschte Zeit von 15 Jahren nicht, es sei denn er desertiert oder wird wegen einer Verletzung vorzeitig in Ehren entlassen.

Die einzige Einheit mit 16 Jahren waren die Praetorianer (ab Augustus). Aber ausgerechnet in die würde ich mich als entlaufener Sklave definitiv nicht einschleichen wollen. Da wurde sehr viel Augenmerk auf Herkunft gelegt und ein Niemand hatte wohl keine Chance.

Ich würde ihn in die ethnisch passende Auxilia einschleusen und nach 15 jahren eine Kriegsverletzung erleiden lassen. Am Besten in der Flotte. Je weniger angesehen eine Einheit war, desto einfacher sollte es gewesen sein. Ansonsten blieben noch die Vigiles, die städtische Feuerwehr von Rom ;)
 
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Das finde ich spannend. Wo kann man das nachlesen?

Die Quelle habe ich mir leider nicht notiert, aber es gibt primäre Quellen dazu.

Eine Möglichkeit zu Zeiten Caesars und Augustus wären auch die Legionen des Bürgerkriegs gewesen. Einige offizielle Bürgerkriegslegionen waren nicht einmal Römer und wären später immer Auxilia gewesen. In diesen besonderen Zeiten war man nicht so zimperlich. Und groß geprüft hat man wohl eher auch nicht. Und da Augustus viele dieser Legionen entlassen hat, könnte das auch mit den 15 Jahren hinkommen. Man nehme eine der Legionen, die die Caesarmörder hektisch zusammengekratzt haben und die nach Actium entlassen wurde.

Von Marc Aurel wird berichtet, daß er für die Markommannenkriege Gladiatoren, komplette illyrische Räuberbanden und Freigelassene rekrutierte, die am Tag vorher noch Sklaven waren. Das meinte ich mit nicht zimperlich.
 
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Ich glaube mich zu erinnern, dass Marius während seiner Feldzüge gegen Jugurtha vereinzelt Sklaven in seinem Heer aufnahm, wobei auch hier nicht klar ist, ob es sich um "reguläre" Truppen handelte oder um Auxiliare.
 
Mit 15 Jahren ist bei mir nicht die Dienstzeit innerhalb der Legion gemeint, sondern die Zeit, die seit der Flucht vergangen ist. Der Sklave, welcher in meinem Roman flieht ist zu diesem Zeitpunkt etwa 12 Jahre alt und etwa 15 Jahre später, dann mit 27 in der siebten Legion unter Caesar während des Gallienfeldzuges tätig.

Ich hatte auch zuerst an die Auxilliartruppen gedacht - aber das ist in meinem Kontext ungünstig, da zur Zeit der gallischen Feldzüge lediglich germanische Kavallerie und kretische Bogenschützen als Auxilliari gedient haben.

Trotzdem passt die Information für mich. Alleine das Wissen, dass es Sklaven gab, die sich in der Legion eingeschlichen haben ist gut genug für mich. Die Phase zwischen der Flucht und dem Dienst in Caesar's Legion wird ohnehin völlig im Dunkeln gelassen.
Mir war es nur wichtig, dass es glaubwürdig und nicht hanebüchen ist.

Auch die Tatsache, dass er bei Entlarvung ohne Umschweife exekutiert wurde kommt meiner Geschichte sehr zu Gute.

Danke auf jeden Fall schonmal für den Input :)
 
Stell' Dir das mit dem Einschleichen nicht zu einfach vor. Ich weiß zwar nicht, wie das Aufnahmeprozedere in die Legion genau ablief, aber ein simples "Seid gegrüßt, ich bin Römer und will bei euch dienen" wird wohl nicht gereicht haben. Auch im alten Rom gab es schon so etwas wie Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise. Die Geburt eines Kindes wurde binnen 30 Tagen den Behörden gemeldet und in ein öffentliches Register eingetragen. Als Bürgerrechtsnachweis konnte man sich eine "testatio" seines Eintrags ausfertigen lassen, das war eine zusammenklapp- und verschließbare Tafel, in die der Nachweis eingraviert wurde. Falls es Zweifel bzgl. der Echtheit des Nachweises gab, musste der Inhaber sieben Zeugen aufbieten können, die die Echtheit bestätigten.

Falls also bei der Rekrutierung so ein Nachweis verlangt wurde (was wohl anzunehmen ist, sonst hätte schließlich jeder kommen können), müsste Dein Sklave zumindest eine geschickte Fälschung vorlegen können, was für ihn auch schon mit einem hohen Risiko verbunden wäre, da ein gefälschter Nachweis des Bürgerrechts mit dem Tod bestraft wurde.
 
Stell' Dir das mit dem Einschleichen nicht zu einfach vor. Ich weiß zwar nicht, wie das Aufnahmeprozedere in die Legion genau ablief, aber ein simples "Seid gegrüßt, ich bin Römer und will bei euch dienen" wird wohl nicht gereicht haben. Auch im alten Rom gab es schon so etwas wie Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise. Die Geburt eines Kindes wurde binnen 30 Tagen den Behörden gemeldet und in ein öffentliches Register eingetragen. Als Bürgerrechtsnachweis konnte man sich eine "testatio" seines Eintrags ausfertigen lassen, das war eine zusammenklapp- und verschließbare Tafel, in die der Nachweis eingraviert wurde. Falls es Zweifel bzgl. der Echtheit des Nachweises gab, musste der Inhaber sieben Zeugen aufbieten können, die die Echtheit bestätigten.

Falls also bei der Rekrutierung so ein Nachweis verlangt wurde (was wohl anzunehmen ist, sonst hätte schließlich jeder kommen können), müsste Dein Sklave zumindest eine geschickte Fälschung vorlegen können, was für ihn auch schon mit einem hohen Risiko verbunden wäre, da ein gefälschter Nachweis des Bürgerrechts mit dem Tod bestraft wurde.

Ist zur Kenntnis genommen. Aber wie ich bereits erwähnt habe, die Geschichte WIE er sein Bürgertum gefälscht oder bekommen hat wird höchstwahrscheinlich niemals erwähnt werden. Die Jahre zwischen der Flucht werden einfach schwarz gelassen.

Eine andere Variante der Vergangenheit des Sklaven ist, dass er von einem anderen Herren aufgenommen wurde, der ihm das eingeschränkte Bürgerrecht und damit die Freiheit und die Möglichkeit in der Legion zu dienen, geschenkt hat.

Wichtig ist jedenfalls nur, dass es prinzipiell möglich ist. Denn wie er das geschafft hat in die Armee einzutreten ist für die eigentliche Geschichte nicht von geringstem Belang. Wichtig ist nur, dass er seinem Herren als junger Sklave gehörig auf die Füße getreten hat, geflohen ist und ihn mit einem lebenslangen Groll gegen ihn zurückgelassen hat.


--> Möglicherweise könnte die Geschichte des entflohenen Waisenjungen ja bei gegebener Zeit einen passablen der Geschichte abgeben ;)
 
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Das "eingeschränkte Bürgerrecht" des Freigelassenen reichte aber nicht für die Aufnahme in die Legion, damit konnte er nur zu den Vigiles und zur Flotte.

Außerdem konnte ein entlaufener Sklave natürlich nicht so einfach von einem anderen Herrn aufgenommen werden. Er blieb Eigentum seines ursprünglichen Herrn und konnte somit auch nicht von seinem neuen "Herrn" freigelassen werden. Allenfalls konnte ihn der neue Herr "ersitzen", wofür aber guter Glaube des Ersitzers notwendig gewesen wäre, dass er den Sklaven rechtmäßig erworben hatte, was bei einem ihm zugelaufenen Sklaven praktisch auszuschließen ist.
 
Das "eingeschränkte Bürgerrecht" des Freigelassenen reichte aber nicht für die Aufnahme in die Legion, damit konnte er nur zu den Vigiles und zur Flotte.

Außerdem konnte ein entlaufener Sklave natürlich nicht so einfach von einem anderen Herrn aufgenommen werden. Er blieb Eigentum seines ursprünglichen Herrn und konnte somit auch nicht von seinem neuen "Herrn" freigelassen werden. Allenfalls konnte ihn der neue Herr "ersitzen", wofür aber guter Glaube des Ersitzers notwendig gewesen wäre, dass er den Sklaven rechtmäßig erworben hatte, was bei einem ihm zugelaufenen Sklaven praktisch auszuschließen ist.


Um das mal von der Seite eines Content Creators zu betrachten. Würdest Du eine Geschichte lesen, bei der in der Vergangenheit des Protagonisten beleuchtet wird, dass er in seiner Kindheit ein Sklave war, der geflohen ist und heute in der Legion dient (hier aber enttarnt und verhaftet wird), würdest Du Dir denken:

a) Was für ein Schwachsinn, das ist völlig unmöglich!
b) Aha, er war also Sklave. Bin ja mal gespannt wie es jetzt, nach seiner Verhaftung weitergeht.
c) Er war Sklave und ist entkommen? Hoffentlich erfahre ich noch wie er DAS Kunststück vollbracht hat.
d) Ich glaube ich lege das Buch weg und lese weiter Twilight.


:)
 
Bei Scarrow wird in seinen Romanen erwähnt das sein junger Protagonist, Cato, ebenfalls ein Freigelassener ist. Aber ein Freigelassener aus dem Kaiserlichen Palast oder der Verwaltung. Kann das einen Unterschied machen oder ist das ein Künstlerischer Kunstgriff?

Apvar
 
Bei Scarrow wird in seinen Romanen erwähnt das sein junger Protagonist, Cato, ebenfalls ein Freigelassener ist. Aber ein Freigelassener aus dem Kaiserlichen Palast oder der Verwaltung. Kann das einen Unterschied machen oder ist das ein Künstlerischer Kunstgriff?

Apvar

Mit Scarrow habe ich, ehrlich gesagt ohnehin meine Probleme. Ich denke er verwendet viele "Kunstgriffe", aber in den Romanen gibt es meiner Meinung nach so viele Unstimmigkeiten, dass es zuweilen recht trivial zugeht.

Dann hat er wiederum Passagen in denen er richtig mit seinen Recherchen prahlt. Mir persönlich ist das oft sehr zuwider.
 
Um das mal von der Seite eines Content Creators zu betrachten. Würdest Du eine Geschichte lesen, bei der in der Vergangenheit des Protagonisten beleuchtet wird, dass er in seiner Kindheit ein Sklave war, der geflohen ist und heute in der Legion dient (hier aber enttarnt und verhaftet wird), würdest Du Dir denken:

a) Was für ein Schwachsinn, das ist völlig unmöglich!
b) Aha, er war also Sklave. Bin ja mal gespannt wie es jetzt, nach seiner Verhaftung weitergeht.
c) Er war Sklave und ist entkommen? Hoffentlich erfahre ich noch wie er DAS Kunststück vollbracht hat.
d) Ich glaube ich lege das Buch weg und lese weiter Twilight.
Ich würde denken: Naja, ein bisschen konstruiert ist das schon, aber nicht unmöglich. Mich würde schon interessieren, wie er das gemacht hat. Aber jetzt nach der Enttarnung müsste er hingerichtet werden, sonst wird's unglaubwürdig, dann könnte ich auch gleich Twilight lesen.

Bei Scarrow wird in seinen Romanen erwähnt das sein junger Protagonist, Cato, ebenfalls ein Freigelassener ist. Aber ein Freigelassener aus dem Kaiserlichen Palast oder der Verwaltung. Kann das einen Unterschied machen oder ist das ein Künstlerischer Kunstgriff?
Ein Freigelassener des Kaisers hatte insofern bessere Karten, als bei ihm die Chance größer war, dass er vom Kaiser den rechtlichen Status eines Freigeborenen (die restitutio natalium) erhielt, dann war auch die Gewährung des vollen Bürgerrechts kein Problem mehr. Allerdings machten die Kaiser von diesem Privileg anscheinend nur sehr sparsam Gebrauch.
 
Ich würde denken: Naja, ein bisschen konstruiert ist das schon, aber nicht unmöglich. Mich würde schon interessieren, wie er das gemacht hat. Aber jetzt nach der Enttarnung müsste er hingerichtet werden, sonst wird's unglaubwürdig, dann könnte ich auch gleich Twilight lesen.

Ich verspreche, dass er nicht im Sonnenlicht glitzern wird und deswegen seiner Hinrichtung entgeht ;)
 
Naja, er kannte einen guten Fälscher, hat den Rekrutierer bestochen oder einen gekannt, der es möglich machte. Soo, sauber liefen die Dinge im römischen Reich ja wahrlich nicht ab.

Auch im alten Rom gab es schon so etwas wie Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise. Die Geburt eines Kindes wurde binnen 30 Tagen den Behörden gemeldet und in ein öffentliches Register eingetragen. Als Bürgerrechtsnachweis konnte man sich eine "testatio" seines Eintrags ausfertigen lassen, das war eine zusammenklapp- und verschließbare Tafel, in die der Nachweis eingraviert wurde. Falls es Zweifel bzgl. der Echtheit des Nachweises gab, musste der Inhaber sieben Zeugen aufbieten können, die die Echtheit bestätigten.

Ohne Passbild oder Fingerabdruck, waren diese Tafeln aber auch nicht eindeutig. Weiss man Näheres dazu? So könnte man ja einfach eine solche Tafel klauen und es am anderen Ende der Welt als Ausweis benutzen.
 
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Naja, er kannte einen guten Fälscher, hat den Rekrutierer bestochen oder einen gekannt, der es möglich machte. Soo, sauber liefen die Dinge im römischen Reich ja wahrlich nicht ab.



Ohne Passbild oder Fingerabdruck, waren diese Tafeln aber auch nicht eindeutig. Weiss man Näheres dazu? So könnte man ja einfach eine solche Tafel klauen und es am anderen Ende der Welt als Ausweis benutzen.

Papier ist geduldig, wie man so schön sagt. Und Steintafeln dann erst recht.
 
Noch einmal zur Sache mit dem Sklaven in der Legion:
Plinius d. J. hatte als Statthalter von Bithynien an Kaiser Traian einen Brief wegen so eines Vorfalls geschrieben. Bei zwei Rekruten war aufgeflogen, dass sie Sklaven waren, aber da sie zwar schon vereidigt, aber noch nicht formell in die Legion eingereiht waren, fragte Plinius beim Kaiser an, wie sie zu bestrafen seien. Der Kaiser antwortete, dass es letztlich egal sei, dass sie noch nicht eingereiht seien: Spätestens bei ihrer Musterung hätten sie ihren wahren Stand angeben müssen.
Dass sie hingerichtet werden sollten, geht aus dem Briefwechsel zwar nicht ausdrücklich hervor, ergibt sich aber wohl indirekt, weil erwähnt wird, dass die beiden Sklaven an Plinius geschickt worden waren, damit er untersuche, ob sie die Todesstrafe verdient hätten.
 
Sklaven als Legionäre

Ein interessanter Thread mit vielen guten Beiträgen, welche die Frage schon beantwortet haben.

Es gab für entlaufene Sklaven in der römischen Legion keinerlei legalen Möglichkeiten in die Armee eintreten zu können. Nur mit einer gewissen „kriminellen Energie“, bei der mehrere Menschen zusammenarbeiten mussten. Am Ehesten konnten selbst Freigelassene vielleicht noch bei der Flotte als Soldaten Aufnahme finden, aber nicht entlaufene Sklaven. Hier dürfte es natürlich schwer gefallen sein, einen entlaufenen Sklaven als solchen rechtzeitig zu erkennen. Im Falle der Aufdeckung eines Betruges seitens des Sklaven drohte die Todesstrafe! Nur ein römischer Magistrat, der sowohl Freilassungen besiegeln konnte, als auch Rekrutierungen vornehmen konnte und das Bürgerrecht verleihen durfte, wäre in der Lage gewesen, einen Sklaven „legal“ in der kämpfenden Truppe unterzubringen. Aber für Gewöhnlich griffen sie auf freie Menschen zurück, selbst wenn sie Peregrine waren. Peregrinen das Bürgerrecht zu geben um sie rekrutieren zu können war nicht nur legal, sondern eine nicht ungewöhnliche Aushilfe.

Vor allem während der Republik und in der frühen Prinzipatszeit war die Anzahl römischer Vollbürger immer nur begrenzt, das Bürgerrecht zwar begehrt aber besonders in den Provinzen eben nicht verbreitet. Die gewaltigen Heere der Bürgerkriegszeiten waren allein aus römischen Vollbürgern kaum zu rekrutieren. Man liest von Überlegungen, wonach die steigende Verbreitung des römischen Bürgerrechts nicht zuletzt auf den Bedarf an Soldaten zurückzuführen sei. Es liegt nahe, dass vor allem Caesar auf diesen Kunstgriff bereits für den Gallischen Krieg zurückgriff, um seine Legionen mit geeigneten Peregrinen aufzufüllen. Während des Bürgerkrieges verliehen die sich bekämpfenden römischen Fraktionen sehr großzügig die Bürgerrechte an Einzelpersonen, wie an ganze Gemeinden um sie für ihre Zwecke zu vereinnahmen.

Bei Sueton ist zu lesen, dass Augustus Freigelassene nur zweimal zu Soldaten machte und zwar jedes Mal in einer Krisensituation: Einmal während des Illyrischen Aufstandes zur Sicherung angrenzender Kolonien und ein weiteres Mal nach der Katastrophe in Germanien zur Sicherung des Rheinufers. Das waren allerdings eher weniger echte Freiwillige: sie mussten von reichen Römern hierzu gestellt und eigens freigelassen werden. Sie taten in gesonderten Abteilungen Dienst und wurden stets in die erste Reihe gestellt. Ja sie waren sogar anders ausgerüstet als die übrigen Legionäre. Ähnlich verfuhr man mit den Gladiatoren, die als infames noch unter den Sklaven standen und Wehrunwürdig waren, in Notzeiten aber herangezogen werden konnten und in eigenen Abteilungen dienten. Wie diese Gladiatoren dann als „Kanonenfutter“ für Sondereinsätze eingesetzt wurden, ist im Vorfeld zur Ersten Schlacht von Bedriacum 69 n.Chr. gut bei Tacitus nachzulesen.

Regulär soll während des Bürgerkrieges Sextus Pompeius wirklich jeden körperlich geeigneten Mann in seine Legionen eingegliedert haben, darunter Verbrecher und Sklaven. Propaganda? Für einige dieser Männer bedeutete dies den Tod! Aus den Reihen der Kriegsgefangenen Pompeianer begann er ehemalige Sklaven auszusondern (Bleicken „Augustus“ S 239). Obwohl sich diese Männer ihren Status als Freigelassene oder römische Bürger meistens nicht erschlichen hatten, sondern Befehlen gefolgt waren, drängte Octavian sie in ihr Sklavendasein zurück. Es sollen 36000 Mann gewesen sein, die er zu ihren früheren Herren zurückschickte. Es endeten 6000 dieser Männer am Kreuz, als sich für sie kein Herr melden wollte. Dabei hatte Octavian im Vertrag von Misenum Sextus Pompeius als Magistrat anerkannt und damit eigentlich dessen Maßnahmen rechtlich anerkannt!

In der Korrespondenz zwischen Plinius d. J. und Kaiser Trajan um den Fall zweier Sklaven als Soldaten, antwortete Trajan differenziert: Wenn sie Eingezogen worden seien (dilectus), dann liege der Fehler bei den Verantwortlichen. Wenn sie als Ersatzmänner gestellt worden seien, dann liege die Schuld bei jenen, die sie gestellt hätten. Wenn sie sich aber als Freiwillige in Kenntnis ihres Standes gemeldet hätten, dann werde man sie bestrafen müssen! Diesem Grundsatz hatte Octavian bei seiner Verurteilung der Pompeianer nicht entsprochen.

@Fremdenlegion: Zur Zeit des Caesars gab es noch keine offizielle, stehende Armee und die Legionen wurden noch bei Bedarf ausgehoben und nach Beendigung ihrer Aufgaben wieder entlassen. Die Auxilien jener Zeit waren Aufgebote von Verbündeten, die komplett unter Führung und Aufsicht dieser Verbündeten aufgestellt, gegliedert, sowie taktisch geführt wurden. Ob die Verbündeten dabei auf ihre geeigneten Sklaven zurückgriffen, lag aber in ihrem eigenen Ermessen – obwohl eher unwahrscheinlich. Im engeren Sinne waren die Männer jener Hilfstruppen keine römischen Soldaten, sondern nur unter römisches Oberkommando gestellte Truppen. Die Auxilien dürften damit als Ersatz für die Fremdenlegion wohl wegfallen…

@Caesar:
In den Provinzen oblag die Aushebung dem jeweiligen Statthalter. Im Falle der VII. Legion des Caesar, die er im Jahre 59 v.Chr. in seinem Machtbereich (Narbonensis oder Gallia Cisalpina) für den Gallischen Krieg aufstellen ließ, war er selbst der oberste Verantwortliche hierzu. Sie galt als eine „gallische Legion“. Prinzipiell galten Peregrine (Fremde/Nichtbürger) als nicht Wehrberechtigt; Sklaven und Angehörige geächteter Berufe (etwa Sklavenhändler) als nicht Wehrwürdig für einen Dienst in der Legion. Ein vielleicht passenderes Wort als Wehrtauglichkeit, das eher körperliche Eigenschaften meint und Grundvoraussetzung für jeden Soldaten war und ist? Caesars Statthalterschaft umfasste aber Gebiete, in denen das römische Bürgerrecht damals noch nicht allgemein verbreitet war. Soweit Caesar nicht auf Freiwillige aus altrömischen Gebieten (innerhalb wie außerhalb seiner Statthalterschaft) zurückgreifen konnte, stand seine Rekrutierung rechtlich auf einer sehr schmalen (rechtlichen) Personalbasis...
 
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