Fürstengesetze unter Friedrich II (1194-1250)

Julia

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Kann mir einer sagen was genau dei Fürstengetze sind??
Ich finde nichts darüber im Inernet...

über links und weitere informationen währe ich sehr dankbar
 
Am 26. 4. 1220 ordnete Friedrich mit der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis (»Bündnis mit den geistlichen Fürsten«) und im Mai 1232 mit dem Statutum in favorem principum (»Bestimmung zugunsten der Fürsten«; Bestätigung der Erlasse von Heinrich [VII.] vom 1. 5. 1231) das Verhältnis zwischen Königtum, Fürsten und Städten und festigte mit diesen »Fürstengesetzen« die entstehenden Territorien (Verzicht auf königliche Hoheitsrechte; Ausbau der Landesherrschaft). Mit diesen Stichworten findest du im Internet etwas. Die Straffung der Reichsgewalt in Deutschland gelang ansatzweise (Mainzer Reichslandfrieden, 15. 8. 1235), die Aussöhnung mit den Welfen vollends (Mainzer Hoftag, August 1235; Herzogtum Braunschweig). Schon 1224 hatte Friedrich als generelle Strafe für Ketzerei den Feuertod auf dem Scheiterhaufen eingeführt (Inquisition). In seinem sizilianischen Erbreich dagegen schuf Friedrich, von den Assisen (Hoftagsbeschlüssen) von Capua (1220) und den »Konstitutionen von Melfi« (1231) ausgehend, eine straff zentralisierte, finanzkräftige Königsherrschaft ohne feudale Zwischengewalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Confoederatio_cum_principibus_ecclesiasticis
http://de.wikipedia.org/wiki/Statutum_in_favorem_principum
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Straffung der Reichsgewalt in Deutschland gelang ansatzweise (Mainzer Reichslandfrieden, 15. 8. 1235)...

Ich erlaube mir, dies ein wenig zu spezifizieren: der Mainzer Landfriede bezog sich vor allem auf die Maßlosigkeit in der Wahrnehmung des Fehderechts, für welches durch das neue Gesetz strengere Regeln und Sanktionierungen rechtlich verankert wurden.
Vgl dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mainzer_Landfrieden
http://www.societas-hilaritas.de/html/reichstag.htm
http://plato.kfunigraz.ac.at/dp/MIT/DOCS_D/REICHSLF.HTM
 
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