Grundherrschaft und Leibeigenschaft

Tebulus

Neues Mitglied
Bräuchte eure Hilfe bei der Auseinanderhaltung von Der Grundherrschaft und der leibeigenschaft.Was ist was?^^
 
Zu welcher Zeit?
Allgemein kann man sagen, bei Grundherrschaft gehört dem Grundherren "nur" das Land, bei Leibeigenschaft alles, auch die Menschen. Jetzt so ganz grob.
 
Auf die Gefahr hin, dass ich hier jetzt etwas falsch verstanden habe, behaupte ich mal, dass die Leibeigenschaft etwas ist, dass die Leibeigenen bezeichnet. Sprich: Leibeigenschaft ist die Abhängigkeit der Bauern von ihrem Grundherren (vgl. Wikipedia).

Die Grundherrschaft ist schließlich etwas, dass dem Grundherren eigen ist. Dazu gehören, wenn ich mich nicht irre, eben auch die Bauern und Menschen, die auf dem Land leben, das dem Grundherren gehört. Mit einer Grundherrschaft waren u.a. auch entsprechende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen des Grundherren verbunden. (vgl. ebenfalls Wikipedia)

War das nun die Antwort auf deine Frage?
 
Auf die Gefahr hin, dass ich hier jetzt etwas falsch verstanden habe,
Im Prinzip ist das schon richtig verstanden. Aber es war auch gut, die Wikipedia zu verlinken. Dort kann man nämlich lesen, dass es bei der Grundherrschaft (wie der Name sagt) nicht in erster Linie um ein Eigentums-, sondern ein Herrschaftsverhältnis ging. Zwar waren auch Eigentumsrechte damit verbunden, insbesondere am Grund und Boden, aber Eigentum an Menschen, also Leibeigentum, nicht notwendigerweise.:friends:
 
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