Gültigkeitsdauer Pass vor 1943?

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Hallo,

ich betreibe als Hobby Ahnenforschung und suche nun eine Information, die mir helfen soll, näheres über meinen Urgroßvater zu erfahren. Er war der Lebensgefährte einer polnischen Schnitterin und hatte mit ihr zusammen 6 Kinder im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Er starb bei einem Unfall, ohne die Mutter seiner Kinder je geheiratet zu haben. Ich nehme an, dass auch er Pole war. Das einzige, was ich von ihm habe, ist ein Foto, welches aus einem Pass herausgerissen wurde. Der Pass wurde von "Der Landrat des Landkreises Schönberg" für das "Inland" ausgestellt und war gültig bis zum 12.03.1943.

Wer kann mir sagen, welche Gültigkeitsdauer ein solcher Pass wohl gehabt haben mag? Ich hoffe dadurch auf das Ausstellungsdatum schließen zu können und damit dann ins Archiv zu gehen und hoffentlich noch Unterlagen zu meinem Großvater zu finden.

Vielen Dank für Eure Hilfe sagt

klatti_w
 
Vielleicht handelt es sich um keinen Pass, sondern um eine Kennkarte.
Diese gab es ab 1938 und war Pflicht für volljährige Männer und Juden.
Die Gültigkeitsdauer betrug, nur wenn ich mich recht erinnere, 5 Jahre.

Dein Urgroßvater müsste demnach deutscher Staatsbüger gewesen sein.


Nachtrag: Die "Verordnung über Kennkarten" kann man hier nachlesen. Es handelte sich dabei um einen allgemeinen polizeilichen Inlandsausweis.
Allerdings ist mir aufgefallen: Die Kennkarte deines Urgroßvaters hätte bei einer Gültigkeit von 5 Jahren im März 1938 ausgestellt werden müssen.
Da diese Verordnung auf den 2. Juli datiert, entfällt diese Möglichkeit, es sei denn, diese 5 Jahre wurden nicht ganz genau genommen.

Weitere Informationen wären nett ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

danke, dass Ihr Euch mit meiner Frage beschäftigt. Viel mehr Informationen kann ich Euch leider nicht geben. Ich persönlich gehe davon aus, dass der genannte Pass sein letzter war. Er wäre dann also vor 1943 gestorben. Mein Vater ist 1945 geboren und da lebte mein Urgroßvater schon lange nicht mehr. Wenn ich also mal spekuliere, dass ein Pass vielleicht nicht länger als maximal 10 Jahre gültig war, müsste er zwischen 1933 und 1943 gestorben sein. Da ich aber weder seinen Namen, noch sein Geburtsdatum kenne, ist das schwer zu beweisen.

Ich hoffe nun also auf die Deutsche Gründlichkeit und die Archive in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn ich den wahrscheinlichen Tag kenne, an dem der Pass ausgestellt wurde, könnte ich im Archiv die Fotos dieses Tages mit dem meinen vergleichen und mit ganz viel Glück, meinen Urgroßvater finden.

Ich habe den herausgerissenen "Schnipsel" mit dem Passbild von beiden Seiten gescannt, nur weiß ich nicht, wie ich ihn Euch sichtbar machen kann. Vielleicht erkennt jemand den Pass, wenn er einen Bruchteil davon zu sehen bekommt.

Viele liebe Grüße sendet

klatti_w
 
Da die Arbeit so weit westlich stattfand, würde ich auf Zwangsarbeit nach dem September 1939 tippen. So wie der Arbeitseinsatz beschrieben ist, könnte es sich eben um einen Fall ausländischer Zwangsarbeit handeln. MW betraf das hunderttausende Polen, die nach der Besetzung Polens in Deutschland arbeiteten.

Dazu gab es einen Ausweis für den Arbeitseinsatz, den der Landkreis (als Arbeitsstelle bzw. Anforderungsstelle) ausgestellt haben dürfte. Erste Anlaufstelle wäre das dortige Archiv, die Meldeunterlagen, heute ggf. in Rostock verfügbar. Siehe zum Beispiel hier:
Zwangsarbeit auslndischer ... - Google Bcher
Dazu das Beispiel Zwangsarbeit Metallindustrie in Meck-Vorpommern:
http://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/publikationen_pdf/ah024_v2.pdf
Dort findet sich der Aktenbestand: 5.12–9/ 7 720 La 45 Landratsamt Schönberg.

Die Anforderung von Fremdarbeitern wird ggf. auch über NSDAP-Akten nachweisbar sein, Anforderung bei Kreisbauernschaft etc. Hier wäre zu recherchieren, ob es da noch etwas gibt und wo das gelagert wird.

Es gab da bzgl. des Ausweises wohl ganz unterschiedliche Varianten, je nach Ausgabestelle:

Bei der Art des Ausweises ist der Gültigkeitsvermerk interessant. Der hier:
http://www.resistenza.de/bilder/bilder_gross/ausweis-g.jpg
sieht so etwas in 1944 nicht vor.


Hier beträgt die Gültigkeit 2 Jahre (keine Ahnung, ob das repräsentativ ist):
http://www.zwangsarbeit-in-goettingen.de/bilder/hollaenderreichsbahnausweis.jpg
 
Gültigkeitsdauer Pass nach 1943

Hallo zusammen,

mir ist noch eingefallen, dass für die zeitliche Eingrenzung vielleicht von Wichtigkeit wäre, dass ich leider nicht alle Geburtsdaten der Kinder habe, aber zumindest einige. Sie liegen zwischen 1917 und 1925. Tut mir leid, dass ich das nicht eher angegeben habe. Bei keinem der Kinder gibt es einen Hinweis auf den Vater, der nach Auskunft der Familie aber immer derselbe gewesen sein soll.

Mein Urgroßvater muss also mindestens ab 1917 im heutigen Mecklenburg-Vorpommern gelebt haben.

Hilft Euch das weiter?

Viele liebe Grüße sendet

klatti_w
 
Ich habe den herausgerissenen "Schnipsel" mit dem Passbild von beiden Seiten gescannt, nur weiß ich nicht, wie ich ihn Euch sichtbar machen kann. Vielleicht erkennt jemand den Pass, wenn er einen Bruchteil davon zu sehen bekommt.

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Du meldest Dich bei einer Seite wie Photobucket an, lädst dort die Bilder hoch und verlinkst sie hier, oder du meldest dich hier an und lädst die Bilder direkt hier hoch.
 
Hallo zusammen,

ich bin jetzt also ein ordentliches Mitglied dieses Forums und stelle nun meine "Schnipsel" ein.

Vielen Dank fürs drüber Nachdenken sagt

klatti_w
 

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Anhand der Stempel können wir den Pass schon mal auf den Zeitraum zwischen März 1933 (Hakenkreuz wird Hoheitszeichen) und 1943 eingrenzen.
War Dein Urgroßvater wirklich Pole oder war er "Volksdeutscher" bzw. "als Deutscher Brauchbarer"* aus Polen?
Den Ostarbeiterausweis können wir meines Erachtens ad acta legen, da dieser Ausweis hier eine Musterung vorweist, welche die Ostarbeiterausweise (die eher heutigen Schülerausweisen ähnelten) nicht hatten. Es kann sich also nicht um einen Zwangsarbeiter gehandelt haben.


*Nazijargon, daher in Anführungszeichen. Solche Einteilungen gab es tatsächlich und sie hatten juristische Gültigkeit.
 
Wer kann mir sagen, welche Gültigkeitsdauer ein solcher Pass wohl gehabt haben mag?

Die Gültigkeitsdauer von Pässen für Reichsangehörige richtete sich nach § 10 der Passbekanntmachung vom 7. Juli 1932 (RGBl. S. 257) und betrug fünf Jahre, d. h. sie war identisch mit der Gültigkeitsdauer von Kennkarten (VO v. 2.7.1938 = RGBl. S. 913).

Als Alternative kommt noch infrage, dass es sich um einen Fremdenpaß handelt. Um Zweifel auszuräumen, müssten die amtlichen Muster für Pässe zum Vergleich herangezogen werden.

PS: Kommenden Donnerstag vor 70 Jahren wurde der Ausweiszwang eingeführt.
PPS: Den Landkreis Schönberg gab es erst seit 1934.
 
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Ich möchte noch einmal auf ElQ Hinweis zurückkommen: Volksdeutsch. Es gab 1933-1939 rd. 140. - 148.000 Angehörige polnischer Nationalität in Deutschland (siehe Hinweis von @jschmidt auf einen Fremdenpass).

Davon waren knapp 3/4, rd. 100.000 Volksdeutsche nach Lesart des Dritten Reiches (so erfaßt in der Volkszählung vom Mai 1939 und aus dem Frühjahr 1933). Für mich erstaunlich daran ist, dass sie - da polnischer Nationalität - keinen Personenausweis des Deutschen Reiches gehabt haben dürften.

Egal nun, wie die Gültigkeitsdauer des Passes liegen dürfte, um den Gang ins Archiv (Rostock?) kommt man wohl nicht herum.

P.S. noch ein Hinweis: möglicherweise - wenn Volksdeutsch - führen auch die Kirchenarchive bei bekannten Geburtsorten der Kinder (oder Daten betr. Schönberg) etwas weiter.
 
...Gang ins Archiv...
Ich würde zum Stichtag 12.03.1938 beim Kreis Nordwestmecklenburg (worin der Kreis Schönberg in mehreren Etappen aufgegangen ist) in Grevesmühlen, Kreisarchiv, anfragen.
Vermutlich befindet sich aber das Schriftgut im Landeshauptarchiv Schwerin; darunter müssten auch Nachweise (Listen) über die Ausstellung von Pässen und Ausweisen aller Art sein - falls die nicht verloren gegangen sind.

PS: Fremdenpässe - das Wort Pass ist ja auf der Abbildung gut zu erkennen - galten für ein Jahr mit der Möglichkeit der viermaligen Verlängerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

also, ob mein Urgroßvater nun Pole war, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Das ist nur eine Annahme von mir. Ich weiß nichts über ihn, nicht einmal seinen Namen. Die Kirchenbücher habe ich mir bereits vorgenommen. Bei den Taufen der Kinder ist immer nur die "ledige Schnitterin Franziska Skanska" angegeben - genau wie bei den standesamtlichen Beurkundungen auch.

Ich gehe also nach Euren Aussagen davon aus, dass der Pass wahrscheinlich eine Gültigkeit von 5 Jahren hatte und werde mich beim Landeshauptarchiv Schwerin kundig machen, ob die die benötigten Unterlagen in ihrem Bestand haben.

Ich danke allen für Ihre Hinweise und melde mich natürlich, wenn ich etwas herausbekommen habe.

Viele liebe Grüße sendet

klatti_w
 
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