HA-Literatur zitieren - zu Hülfe!

Zitieren in der Geschichtswissenschaft

Hallo,

ich habe eine Frage zum Zitieren in einer geschichtswissenschaftlichen Arbeit. Das prinzipielle Schema beherrsche ich zwar, allerdings sind Detailfragen offen.

Mein üblichliches Schema sieht wie folgt aus:

Arendt, Hannah: Eichman in Jerusalem. Ein Bericht über die Banalität des Bösen, München 2005.

So könnte allerdings der Eindruck entstehen, das Buch sei 2005 erschienen, oder? Tatsächlich erschein die Erstausgabe in den 1960er Jahren. Oder ist es überhaupt nicht der Anspruch einer Literaturangabe, auszusagen, wann die Erstausgabe erschein? Mein Prof hat in seinen Publikationen nie angegeben, welche Auflage er verwendet hat, vielmehr zitiert er in etwa so, wie ich oben. Wie macht ihr das, was würdet ihr mir raten?

Zweite Frage: Ich zitiere einen Abschnitt aus einer Studie. In dem zitierten Teil hat der Autor eine Fußnote gesetzt. Wie kann ich damit umgehen?

Dritte Frage: Kann ich nicht einfach gesamte Kapitel eines bekannten Geschichtswissenschaftlers abschreiben und als meine eigenen abgeben?:devil:

Vielen Dank und Grüße aus Kassel
Dennis

Ps. Sorry konnte den Titel nicht mehr editieren.
 
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Wenn eine Publikation in mehreren Auflagen erschienen ist, solltest du das Jahr der Erstauflage und das Erscheinungsjahr der von dir zitierten Publikation nennen. Also in deinem Fall: München 1963/2005 oder auch: München 1963, 5. Aufl. 2005
 
Zweite Frage: Ich zitiere einen Abschnitt aus einer Studie. In dem zitierten Teil hat der Autor eine Fußnote gesetzt. Wie kann ich damit umgehen?

Ich habe so etwas immer wie folgt gemacht: Die Fußnote im Zitat ausgelassen, dafür in der eigenen Fußnote hinter die Angabe des zitierten Werkes eine Floskel wie "Der Autor beruft sich seinerseits auf ..." gesetzt.

Ob das jetzt 100% korrekt ist? Einen Strick wird man Dir daraus aber sicher nicht drehen.
 
Wenn eine Publikation in mehreren Auflagen erschienen ist, solltest du das Jahr der Erstauflage und das Erscheinungsjahr der von dir zitierten Publikation nennen. Also in deinem Fall: München 1963/2005 ...

Das mag je nach Fakultät unterschiedlich gesehen werden, sehe ich aber mit gewissen Ausnahmen (zB Nachdruck bei Quellenbänden) als verzichtbar an.

Wichtig ist, das die Auflage zitiert wird, aus der das Zitat auch entnommen wurde. Damit ist das Zitat formal richtig.

Davon zu trennen ist die materielle Frage der Aktualität (zB revidierte Auffassungen in einer späteren Auflage) oder von Abweichungen zwischen verschiedenen Auflagen. Von daher sollte bei Verfügbarkeit ("sollen" heißt "müssen", wenn "können") stets die aktuelle Auflage verwendet und somit auch zitiert werden.

Für mittelbare Zitate kommt in Frage:
- Hinweis: "so zitiert nach ..." [zB: der Darstellung bei ...]
- Zitat und Hinweis, zB: "so Müller..., der auf Meier... verweist/zitiert
Das sind jeweils die zweitbesten Lösungen. Auch hier: wenn die Urspungsliteratur wesentlich ist: beschaffen, auswerten und unmittelbar zitieren.

Ansonsten findest Du reichlich Zitierrichtlinien im www.
 
Wichtig ist, das die Auflage zitiert wird, aus der das Zitat auch entnommen wurde. Damit ist das Zitat formal richtig.

Davon zu trennen ist die materielle Frage der Aktualität (zB revidierte Auffassungen in einer späteren Auflage) oder von Abweichungen zwischen verschiedenen Auflagen. Von daher sollte bei Verfügbarkeit ("sollen" heißt "müssen", wenn "können") stets die aktuelle Auflage verwendet und somit auch zitiert werden.

Da es nicht ganz aus Silesias Antwort hervorgeht: Wenn man nach einer späteren Auflage zitiert, könnte man sinnvoller Weise angeben, um die wievielte Auflage es sich handelt; wird glaube ich oft mit einer hochstehenden Zahl angegeben oder ähnlich wie von Dieter angegeben, was freilich kompliziert wird, wenn sich Publikationsort und Verlag etwa geändert hätten... .

Und dann hätte ich dazu noch eine Frage: sollte nicht auch angebenen werden, wenn es sich um eine revidierte, überarbeitete oder ergänzte Auflage handelt?
 
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Ich habe so etwas immer wie folgt gemacht: Die Fußnote im Zitat ausgelassen, dafür in der eigenen Fußnote hinter die Angabe des zitierten Werkes eine Floskel wie "Der Autor beruft sich seinerseits auf ..." gesetzt.
Ich habe das ähnlich gemacht, habe zunächst die bibliographische Angabe aus der Fußnote des Verfassers, von dem ich die Stelle hatte genommen und dann nach einem "zitiert nach" diesen zitiert. Fiktives Bsp.:
Menéndez Pidal, Ramón: La España del Cid. Madrid 1969, S. xy: "blabla", zitiert nach Fletcher, Richard: The Quest for El Cid. London 1999, S. yz.
Dies habe ich aber nur dann gemacht, wenn der Aufwand zur Beschaffung der Originalpublikation zu hoch gewesen wäre (eine Fernleihe für einen Satz lohnt sich einfach nicht).
 
Das "zitiert nach" trifft es aber nicht ganz, denke ich.

Denn das bedeutet, dass man ein Zitat eines Autors aus dem Werk eines zweiten Autors übernommen hat.

Hier geht es aber darum, dass innerhalb eines zu zitierenden Originaltextes eine Fußnote auftaucht. Eine Fußnoten-Metaebene, sozusagen. Wie zitiere ich die nun mit?
 
Auch auf die Gefahr hin, dass wir Sozialwissenschaftler das alles wieder komplett anders machen: die kommt in den Fließtext im Anschluss an das Fließtextzitat. Von der Formulierung her dann xy definiert blabla, verweist auf Studie sowieso, übersetzt x als blablubb, gibt den originalsprachlichen Wortlaut wie folgt wieder.
 
Würdest du dann eine Fußnote zur Fußnote machen? Du musst ja die entsprechende Belegstelle der Fußnote auch irgendwo angeben. Bei der Fließtextvariante kannst auch den Fußnotenfetischismus ausleben, den Beleg musst du ja so oder so liefern. Oder dachtest du daran, die mitzuzitierende Fußnote als Erläuterung in die Belegfußnote aufzunehmen?
 
die mitzuzitierende Fußnote als Erläuterung in die Belegfußnote aufzunehmen?

Ja! Genau das. Das endet zwar zum Teil in Texten, die zu 2/3 aus Fußnoten bestehen, aber dann kann ich den zentralen Gedankengang wenigstens in einem Rutsch lesen und muss nicht zwischen den Zeilen die ganzen Zitationen überspringen.

Aber das ist wohl alles eine Frage des Geschmacks (des betreuenden Profs, weswegen ich den auch nochmal fragen würde).
 
Und dann hätte ich dazu noch eine Frage: sollte nicht auch angebenen werden, wenn es sich um eine revidierte, überarbeitete oder ergänzte Auflage handelt?

Ich "mische" mich auch mal ein. Das macht ja auch Sinn. Anscheinend gehen die Ansichten aber wirklich auf Fakultätsebene auseinander. In Kassel habe ich es so gelernt:

Autor, Vorname (und Vorname2 Nachname2)[möglw. Hrsg.]: Titel. Untertitel, Auflage (falls es nicht die Erstausgabe ist, dann weglassen. Möglw ergänzen durch überarb. o.ä.) Ort Datum, Seite.(Punkt!) (Seitenangabe weglassen, falls es sich nicht um ein Zitat sondern die Angabe in Literaturverzeichnis handelt.)

Im Zweifel lohnt sich wohl ein Blick in: Freytag, Nils und Wolfgang Piereth: Kursbuch Geschichte. 4. aktual. Auflage, Stuttgart 2007.

Grüße

PS: Hoppala! Ich wollte wirklich keine Redundanzen aufkommen lassen und sollte beim nächsten Mal wohl besser hinschauen. Im Beitrag von El Quijote ist die Frage von Dennis ja eigentlich beantwortet worden...
 
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