pgeschichte
Neues Mitglied
Hallo,
ich habe mich gefragt, ob es in der Weimarer Verfassung eine besondere Stellung von plebiszitären Elementen vor dem Hintergrund der Novemberrevolution gibt? Wenn ja, was sollte denn damit bezweckt werden? Ich weiß, dass der 1. Art. festgelegt hat, dass D eine Republik ist und es Volksbegehren gab... Habt ihr noch andere Hinweise? lg
ich habe mich gefragt, ob es in der Weimarer Verfassung eine besondere Stellung von plebiszitären Elementen vor dem Hintergrund der Novemberrevolution gibt? Wenn ja, was sollte denn damit bezweckt werden? Ich weiß, dass der 1. Art. festgelegt hat, dass D eine Republik ist und es Volksbegehren gab... Habt ihr noch andere Hinweise? lg