Hans forscht
Aktives Mitglied
Nachdem es hier in einem anderen Thread eine hochinteressante Diskussion zu Inquisition, Inquisitionsprozeß, Folter und dem Verhältnis dieser historischen Begebenheiten zum heutigen Verfahrensrecht in unserem römisch-germanischen Rechtsraum gab, möchte ich hier einmal eine sich daraus für mich ergebende Frage zur Diskussion stellen:
Nach heutiger Rechtsvorstellung besteht ein absolutes Folterverbot. Hieraus entwickelt existiert das Prinzip, dass Beweise, die durch unzulässige Erhebung zugänglich geworden sind, nicht verwertet werden dürfen. Dies wiederum führt einerseits dazu, dass auch andere unzulässig gewonnene Beweise nicht verwertet werden dürfen (z.B durch unzulässige Hausdurchsuchungen, illegales Abhören oder ohne eine erforderliche Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte). Andererseits werden jedenfalls in Deutschland Beweise verwertet, die indirekt durch illegale Methoden verfügbar wurden. Das ist z.B. so, wenn ein unter Folter erlangtes Geständnis zu Ermittlungsansätzen geführt hat, die dann sichere Beweise ergeben haben.
Ich stelle mir nun die Frage, warum eigentlich unter Folter erlangte Beweismittel unzulässig wurden und die Folter verboten wurde. War der Grund hierfür eher ein menschenrechtlicher, also der Abscheu der Folter gegenüber? Oder war es eher die Erfahrung, dass die Folter viele falsche und wenige richtige Geständnisse erpresste somit eher Desinformation als zielführende Information zu einem Verfahren beiträgt?
Nach heutiger Rechtsvorstellung besteht ein absolutes Folterverbot. Hieraus entwickelt existiert das Prinzip, dass Beweise, die durch unzulässige Erhebung zugänglich geworden sind, nicht verwertet werden dürfen. Dies wiederum führt einerseits dazu, dass auch andere unzulässig gewonnene Beweise nicht verwertet werden dürfen (z.B durch unzulässige Hausdurchsuchungen, illegales Abhören oder ohne eine erforderliche Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte). Andererseits werden jedenfalls in Deutschland Beweise verwertet, die indirekt durch illegale Methoden verfügbar wurden. Das ist z.B. so, wenn ein unter Folter erlangtes Geständnis zu Ermittlungsansätzen geführt hat, die dann sichere Beweise ergeben haben.
Ich stelle mir nun die Frage, warum eigentlich unter Folter erlangte Beweismittel unzulässig wurden und die Folter verboten wurde. War der Grund hierfür eher ein menschenrechtlicher, also der Abscheu der Folter gegenüber? Oder war es eher die Erfahrung, dass die Folter viele falsche und wenige richtige Geständnisse erpresste somit eher Desinformation als zielführende Information zu einem Verfahren beiträgt?