1.
Damit standen die Franzosen aber auch nicht allein, sonst hätten wir die Diskussion zwecks Aristokratie, Gentry und Gentlemen nicht führen müssen/können.
2.
Und im HRR? ist ein "simpler" "von" oder ein "Edler von und zu" ein Adliger, oder nicht? Ist da nur ein (Ehren-)Titel, oder ist das ein Rang?
3.
Für mich selbst war das früher relativ einfach. Ich verstand als "Adel" immer Mitglieder alten Adels, da zwecks Rang, Staus, Titel und Ansehen ja gern von "altehrwürdigen" Häusern die Rede ist, was also Ehrentitel und Ränge nicht einbeziehen würde. Insofern würde eben auch alter, jedoch verarmter Adel dazugehören.
Sonst müsste man ja Defintionen und Bezeichnungen wie "Geldadel" und "Neureich" nicht gebrauchen und zur Trennung verwenden, oder?
1.
Die zu nichts geführt hat...
2.
Das sind beides Adelige, so sie von anderen Adeligen, v.a. den örtlichen Adelskorporationen, und ihrem Herrscher anerkannt wurden.
3.
Das spielt auch nur begrenzt eine Rolle.
Die Unterscheidung in Geld-, Schwert-, Beamten-, Neu-, Altadel machen wir, da sich diese Gruppen untereinander häufig verbunden fühlten und sich auch gegeneinander nicht selten abgrenzten. (Es gab natürlich auch immer das Gegenteil, nämlich Tuchfühlung von Neuadeligen zum Altadel bspw., was einer Integration in den ansässigen Adel zur Folge haben sollte.)
Verarmter Adel gehört natürlich auch zum Adel, eben logischerweise bis zu dem Punkt, wo die Adligen auf ihren Stand verzichten mussten oder ihn entzogen bekamen.
Primär ist aber wie gesagt die Akzeptanz wie in 2. beschrieben.
Nun aber zurück zum Hofstaat!
Vielleicht bringen diese Zahlen ein bisschen Licht in die Materie.
Am
Wiener Hof sollen unter
Karl VI. (immerhin ein Zeitgenosse von Louis XIV) 2.200 Personen gelebt haben. Von denen waren aber sicherlich nicht alle Mitglieder des engeren Hofstaates. (Wieviele Personen konnte denn Schönbrunn oder die Hofburg (ja ich weiß, dazwischen liegen Welten) aufnehmen?) Vom Hof lebten indes aber direkt oder indirekt etwa 30.000 Personen, was Handwerker, Hoflieferanten etc. mit einschloss. Auch diese könnte man, wenngleich sie nicht bei Hofe lebten im weiteren Sinne als "Hofstaat" zählen.*
Unter den 2.200 Personen dürften aber auch schon temporäre Gäste und Gesandte einbegriffen sein.
* Rudolf Vierhaus: "Höfe und Höfische Gesellschaft in Deutschland im 17. und 18. Jahrhundert" S.126
in Ernst Hinrichs(Hrsg.): "Absolutismus" Frankfurt, 1986