In fremden Stammbäumen stöbern

Artefakt

Mitglied
Hallo Forum,

möglicherweise wurden diese Fragen schon beantwortet.
Ich konnte - trotz längeren Suchens - keine Antworten finden.


Ich habe die Geschichte einer Frau entdeckt, die 1875 verurteilt wurde, weil sie sich widerrechtlich das Eiserne Kreuz umgehängt hat.

Es gibt eine Angehörige, die heute in Spanien lebt. Mit ihr stehe ich in gutem Emailkontakt. Diese Frau schreibt jedoch, dass die Verurteilte nicht zu ihrer Familie gehört.
Ich halte das für ausgeschlossen: kleiner Ort, seltener Name, Familie mit vielen Kindern und Kindeskindern.
Ich glaube, man hat über die Verurteilte nicht gesprochen. Später wurde sie nocheinmal als Hochstaplerin verurteilt. Sie wird von der Familie totgeschwiegen und irgendwann vergessen worden sein.

Kann ich als Familienfremde Kirchenbücher und Prozessakten einsehen?
Die Frau, deren Daten ich suche, wurde 1850 geboren. Das Sterbedatum kenne ich nicht.

Die Akten liegen entweder im Landeshauptarchiv Potsdam oder in einem Gerichtsarchiv in Brandenburg.
Wie sieht es mit Standesamtlichen Unterlagen aus?

Gibt es Sperrfristen? Kann man vielleicht 100 Jahre nach dem Tod einer Person forschen? Oder können Angehörige immer verhindern, dass da einer in der Vergangenheit ihrer Familie kramt?
Ich hätte dafür ja Verständnis.

Ich kann mir denken, dass es einen Unterschied macht, ob die Person prominent war - oder ein einfacher Bürger.
Über Bismarck läßt es sich wahrscheinlich leichter forschen, als über Lieschen Müller. - Oder?

Grüße
Arti
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Ursi,

ich guck´s mir an.

In "Gute Frage Net" habe ich Folgendes entdeckt:

Bei Anfragen an Standesämter ist zu beachten, dass neuerdings dort die Personenstandsregister nur noch dann geführt werden, wenn sie nicht älter als 110 Jahre (Geburten), 70 Jahre (Heiraten) oder 30 Jahre (Sterbefälle) sind. Alle früheren Register, die seit der Einrichtung der Zivilstandesämter geführt wurden, werden jetzt von den örtlichen Archiven verwaltet. Daher gibt es bezüglich dieser alten Einträge keinen Datenschutz mehr, es muss zur Einsicht kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Gebühren für Kopien aus diesen Einträgen richten sich nach der allgemeinen Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, weil es keine Personenstandsurkunden i. S. des PStG mehr sind

Grüße
Arti
 
Ich würde einfach mal anfragen, ob die Akten da sind und ob du sie einsehen kannst. In den Archiven wissen sie ja Bescheid ob sie freigegeben sind oder nicht.
 
Kann ich als Familienfremde Kirchenbücher und Prozessakten einsehen?
Die Frau, deren Daten ich suche, wurde 1850 geboren. Das Sterbedatum kenne ich nicht.

Ja, kannst du. Die Regelungen sind unterschiedlich, aber personenbezogene Sperrfristen greifen in Deutschland zwischen 100 bis 120 Jahre nach dem Tod, wenn das Sterbedatum unbekannt ist. Ist es bekannt, gelten in der Regel Sperrfristen bis zu zehn Jahren nach dem Tod. Die Frau dürfte da schon aus dem Raster fallen. Die wichtigsten Quellen für Familienforschung aus der Zeit davor sind Kirchenbücher und Steuerlisten.

Die Akten liegen entweder im Landeshauptarchiv Potsdam oder in einem Gerichtsarchiv in Brandenburg.
Wie sieht es mit Standesamtlichen Unterlagen aus?
Standesämter gibt es erst seit den 1870er Jahren - ich meine, 1875, das genaue Datum entfällt mir immer. Du wirst - sofern der Sterbeort bekannt ist - vielleicht den Todeseintrag finden; oder eventuell auch einen Heirats- oder Taufeintrag (bei den Kindern). Wenn man die Aufenthaltsorte der Frau nicht kennt, ist es nicht so leicht.

Oder können Angehörige immer verhindern, dass da einer in der Vergangenheit ihrer Familie kramt?
Ich hätte dafür ja Verständnis.
Nein, siehe oben.


Über Bismarck läßt es sich wahrscheinlich leichter forschen, als über Lieschen Müller. - Oder?
Nur deshalb, weil Bismarck eine bestens bekannte Persönlichkeit ist. In der Rechtslage gibts keine Unterschiede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Anfragen an Standesämter ist zu beachten, dass neuerdings dort die Personenstandsregister nur noch dann geführt werden, wenn sie nicht älter als 110 Jahre (Geburten), 70 Jahre (Heiraten) oder 30 Jahre (Sterbefälle) sind. Alle früheren Register, die seit der Einrichtung der Zivilstandesämter geführt wurden, werden jetzt von den örtlichen Archiven verwaltet. Daher gibt es bezüglich dieser alten Einträge keinen Datenschutz mehr, es muss zur Einsicht kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Gebühren für Kopien aus diesen Einträgen richten sich nach der allgemeinen Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, weil es keine Personenstandsurkunden i. S. des PStG mehr sind

Nicht ganz richtig - bei der Archivbenutzung muss grundsätzlich immer ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden. Deswegen muss bei einer Anfrage der Benutzungszweck angegeben werden. Dass ist in deinem Fall aber nur eine Formalie, du kreuzt dann halt im immer auszufüllenden Benutzerantrag das Feldchen "Genealogische Forschungen" an.

Richtig ist, dass du in Archiven als "Familienforscher" (in diese Nutzergruppe wirst du einklassifiziert werden) grundsätzlich Gebühren zahlen musst. Auch in dem Fall, dass die Archivare/Stadtbediensteten in der Sache der Frau nicht fündig werden! Manche handeln im eigenen Ermessen so, dass sie keine Gebühren erheben, wenn die Suche nicht erfolgreich war. Das ist aber nicht selbstverständlich.
 
Hallo Ashigaru,

das Standesamt Rathenow hat auf meine Email geantwortet.
Ich solle am besten anrufen. Telefonisch ließe sich das besser klären.

Man hat dort standesamtliche Einträge seit 1874.
Das Subjekt meines Interesses wurde leider schon 1851 geboren.

Wenn die Frau in einer anderen Stadt (ich bin mir sicher) - oder in einem Gefängnis gestorben ist, wurde dann das Todesdatum in Rathenow eingetragen?

Mich interessiert besonders, wann sie gestorben ist und wie ihre Eltern hießen.

Meine Frage an das Forum: Welche Daten werden/wurden üblicherweise im Standesamt eingetragen? Vorausgesetzt, der Bürger lebte in deutschen Landen und ist nicht ausgewandert.

Grüße
Arti
 
Ich habe eine Info im Internet gefunden, die das Essener Standesamt mitteilt:

Sie können Auskünfte aus Geburten-, Ehe- und Sterberegistern erhalten, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) beim Standesamt Essen beurkundet wurde.
Da am 01.01.2009 ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten ist, ändern sich die Fortführungsfristen der Personenstandsbücher.
Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:
Geburtenregister der letzten 110 Jahre
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
Sterberegister der letzten 30 Jahre
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben.


Grüße
Arti
 
Wenn die Frau in einer anderen Stadt (ich bin mir sicher) - oder in einem Gefängnis gestorben ist, wurde dann das Todesdatum in Rathenow eingetragen?

Nein, eher nicht. Manchmal aber teilten andere Standesämter dem Heimatstandesamt Tod oder Eheschließung mit. Dies ging in so genannte Sammelakten ein, die im Vergleich zu den Standesbüchern jedoch nicht dauerhaft aufgehoben werden müssen.

Meine Frage an das Forum: Welche Daten werden/wurden üblicherweise im Standesamt eingetragen? Vorausgesetzt, der Bürger lebte in deutschen Landen und ist nicht ausgewandert.

Das ist verschieden.
Im Geburtenbuch steht noch der Name der Eltern dabei. ist es ein kirchliches Taufregister, dann auch die Paten.

Bei der Eheschließung sind die Eltern genannt, mitunter auch die Berufe.

Das Sterbebuch ist spärlich. In Sterbeurkunden (die wiederum in den Sammelakten zu finden sind) stehen manchmal Todesursache, -zeitpunkt und genauer Sterbeort.
 
Ich habe eine Info im Internet gefunden, die das Essener Standesamt mitteilt:

Sie können Auskünfte aus Geburten-, Ehe- und Sterberegistern erhalten, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) beim Standesamt Essen beurkundet wurde.
Da am 01.01.2009 ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten ist, ändern sich die Fortführungsfristen der Personenstandsbücher.
Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:
Geburtenregister der letzten 110 Jahre
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
Sterberegister der letzten 30 Jahre
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben.


Grüße
Arti

Die Fortführungsfristen sind verwaltungsintern für die Übernahme ins Archiv relevant. Sie entsprechen nicht den Sperrfristen, die kürzer sind. Was an Standesamtregistern ins Archiv kommt, ist zu 95+ % auch benutzbar. Nur bei Eheregistern kann es zu Problemen kommen, wenn Leute sehr jung geheiratet haben und deren Todesdatum nicht bekannt ist.
 
Hallo Forum,

habe gerade mit dem Kirchenarchiv Brandenburg telefoniert und folgendes erfahren.
Die Sperrfristen gelten nicht für die Lebensdaten der Person, nach der ich suche, sondern schützen das Register vor den Einblicken Fremder.
Wenn also Max Schulz irgendwann vor 100 Jahren getauft worden ist, könnte ich mir das genau Datum angucken im KB - aber nur, wenn keine späteren Taufen eingetragen worden sind.(Sperrfrist bei Taufen 90 Jahre)
Ich könnte dann einen schriftlichen Antrag stellen und mir Maxens Taufdatum herausschreiben lassen. Dazu muss ich aber eine direkte Verwandtschaft nachweisen.

Für meine Romanrecherche sehe ich da Hindernisse. Bin ja mit der Frau, deren Lebenslauf mich interessiert, nicht verwandt.
Mal schauen. Am 20.12. ist mein Termin. Dann werde ich schlauer sein.

Grüße
arti
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das Thema noch interessant?

Daten die vor Einführung der Personenstandsregister (ca 1875 +- einige Jahre) irgendwo (Kirchenbücher) niedergeschrieben wurden sind eher nicht mehr Datengeschützt. Ahnenforschung ist ein Grund um zu recherchieren, es sind allerdings auch wissenschaftliche Recherchen möglich (eventuell für den Roman). Einige Archive behalten sich dann jedoch vor als Quellen benannt zu werden und ein Exemplar der Publikation zu bekommen. Nach den Regeln sollte man immer fragen bzw man muss diese vore Recherchebeginn zur Kenntnis nehmen.

Ich habe noch eine Seite im Internet ... [MOD: entfernt]
da hab ich mit viel Interesse gelesen. Das ist jedoch eine kommerzielle Seite und damit habe bei denen keine Erfahrung zur Seriösität. Vielleicht ist es aber ein Ansatz zu möglichen Archivquellen?

Ausserdem empfehle ich den Namen/Geburtsort bei den Mormonen im Internet zu recherchieren, manchmal hat man Glück und findet ganze Ahnenlinien
https://www.familysearch.org/

eine weitere Quelle für Ansätze könnte [MOD: entfernt] sein. Das ist aber eine kommerzielle Seite aus den USA. Einfache Recherche ist aber kostenlos möglich. Ich hätte eventuell die Möglichkeit näheres im Deutschen kommerziellen Bereich nachzugucken.

Willst du allerdings tiefer in eine Buchrecherche einsteigen, werden Besuche im zuständigen Stadt und/oder Staatsarchiv unumgänglich sein.

Viel Erfolg! :yes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist das Thema noch interessant?

Daten die vor Einführung der Personenstandsregister (ca 1875 +- einige Jahre) irgendwo (Kirchenbücher) niedergeschrieben wurden sind eher nicht mehr Datengeschützt. Ahnenforschung ist ein Grund um zu recherchieren, es sind allerdings auch wissenschaftliche Recherchen möglich (eventuell für den Roman). Einige Archive behalten sich dann jedoch vor als Quellen benannt zu werden und ein Exemplar der Publikation zu bekommen. Nach den Regeln sollte man immer fragen bzw man muss diese vore Recherchebeginn zur Kenntnis nehmen.

Ich habe noch eine Seite im Internet ... [MOD: entfernt]
da hab ich mit viel Interesse gelesen. Das ist jedoch eine kommerzielle Seite und damit habe bei denen keine Erfahrung zur Seriösität. Vielleicht ist es aber ein Ansatz zu möglichen Archivquellen?

Ausserdem empfehle ich den Namen/Geburtsort bei den Mormonen im Internet zu recherchieren, manchmal hat man Glück und findet ganze Ahnenlinien
https://www.familysearch.org/

eine weitere Quelle für Ansätze könnte [MOD: entfernt] sein. Das ist aber eine kommerzielle Seite aus den USA. Einfache Recherche ist aber kostenlos möglich. Ich hätte eventuell die Möglichkeit näheres im Deutschen kommerziellen Bereich nachzugucken.

Willst du allerdings tiefer in eine Buchrecherche einsteigen, werden Besuche im zuständigen Stadt und/oder Staatsarchiv unumgänglich sein.

Viel Erfolg! :yes:

Hallo Thea,
ja, das Thema ist für mich immer noch- brennend interessant.
Ich habe gerade festgestellt, dass nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird.
Auf der Seite des Landesarchivs-Berlin habe ich gelesen, dass aus der historischen Berliner Einwohnermeldekartei ab 1875 nur Auskunft bekommen kann, wer entweder direkt verwandt oder ein berechtigtews historisches Interesse nachweisen kann.
Bei einem Anruf dort habe ich erfahre, dass das historische Interesse nur kurz begründet werden muss.
Der Wehrmutstropfen ist allerdings, dass von den ganz alten Akten, fast nichts mehr da ist.
Mein nächster Gang führt dann in die Geburtsstadt der Person, auf das Standesamt. Ich werde sehen, wie man mir dort begegnen wird.

Ich danke dir für deinen ausführlichen Text und für die guten Wünsche!

Ach ja-die Mormonenseite habe ich zuerst abgeklappert. Leider hab ich die Person da nicht gefunden.
Bisher kenne ich nur das Geburtsjahr. Wenn ich wenigstens wüßte, wo sie gestorben ist.

Am ergibigsten waren bisher die alten Berliner Adressbücher.

Am Freitag suche ich nochmal gezielt im Landesarchiv Berlin.

Grüße
Arti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du auch schon an das ev. Landeskirchliche Archiv gedacht? Die Unterlagen da sind relativ vollständig und es gibt Namenskarteien damit man was findet :red:

Wenn ich mit den Links gegen Forenregeln verstoßen habe tut mir das leid. Es handelt sich um hilfreiche Seiten für Ahnenforscher deren zusätzliche kommerzielle Infos man nicht nutzen muss. Keine Abofallen etc.
 
Hast du auch schon an das ev. Landeskirchliche Archiv gedacht? Die Unterlagen da sind relativ vollständig und es gibt Namenskarteien damit man was findet :red:

Wenn ich mit den Links gegen Forenregeln verstoßen habe tut mir das leid. Es handelt sich um hilfreiche Seiten für Ahnenforscher deren zusätzliche kommerzielle Infos man nicht nutzen muss. Keine Abofallen etc.

Hallo Thea,

ja, da war ich auch schon. Das war auch sehr hilfreich. Die Nutzung ist einfach-und die Mitarbeiter freundlich. Man muss nur halbwegs Sütterlin lesen können. Ich habe dort den Eintrag im Taufregister entdeckt u. Namen der Eltern.

Ich hoffe, dass ich demnächst das Todesdatum der Gesuchten herausfinde. Das liegt zwischen 1890 und 1930 (schätze ich).
Da die FRau auch Europa bereist hat, kann es sein, dass ich das Datum nie erfahren werde.- Und vielleicht hat sie sich ja doch noch zur Heirat entschlossen. Dann hat sie irgendwo, unter ganz anderem Namen gelebt.

Na- ich bleibe erstmal optimistisch und hoffe, ich finde noch mehr raus.

Danke dir für deine Unterstützung

Arti
 
Zurück
Oben