Hallo Forum,
möglicherweise wurden diese Fragen schon beantwortet.
Ich konnte - trotz längeren Suchens - keine Antworten finden.
Ich habe die Geschichte einer Frau entdeckt, die 1875 verurteilt wurde, weil sie sich widerrechtlich das Eiserne Kreuz umgehängt hat.
Es gibt eine Angehörige, die heute in Spanien lebt. Mit ihr stehe ich in gutem Emailkontakt. Diese Frau schreibt jedoch, dass die Verurteilte nicht zu ihrer Familie gehört.
Ich halte das für ausgeschlossen: kleiner Ort, seltener Name, Familie mit vielen Kindern und Kindeskindern.
Ich glaube, man hat über die Verurteilte nicht gesprochen. Später wurde sie nocheinmal als Hochstaplerin verurteilt. Sie wird von der Familie totgeschwiegen und irgendwann vergessen worden sein.
Kann ich als Familienfremde Kirchenbücher und Prozessakten einsehen?
Die Frau, deren Daten ich suche, wurde 1850 geboren. Das Sterbedatum kenne ich nicht.
Die Akten liegen entweder im Landeshauptarchiv Potsdam oder in einem Gerichtsarchiv in Brandenburg.
Wie sieht es mit Standesamtlichen Unterlagen aus?
Gibt es Sperrfristen? Kann man vielleicht 100 Jahre nach dem Tod einer Person forschen? Oder können Angehörige immer verhindern, dass da einer in der Vergangenheit ihrer Familie kramt?
Ich hätte dafür ja Verständnis.
Ich kann mir denken, dass es einen Unterschied macht, ob die Person prominent war - oder ein einfacher Bürger.
Über Bismarck läßt es sich wahrscheinlich leichter forschen, als über Lieschen Müller. - Oder?
Grüße
Arti
möglicherweise wurden diese Fragen schon beantwortet.
Ich konnte - trotz längeren Suchens - keine Antworten finden.
Ich habe die Geschichte einer Frau entdeckt, die 1875 verurteilt wurde, weil sie sich widerrechtlich das Eiserne Kreuz umgehängt hat.
Es gibt eine Angehörige, die heute in Spanien lebt. Mit ihr stehe ich in gutem Emailkontakt. Diese Frau schreibt jedoch, dass die Verurteilte nicht zu ihrer Familie gehört.
Ich halte das für ausgeschlossen: kleiner Ort, seltener Name, Familie mit vielen Kindern und Kindeskindern.
Ich glaube, man hat über die Verurteilte nicht gesprochen. Später wurde sie nocheinmal als Hochstaplerin verurteilt. Sie wird von der Familie totgeschwiegen und irgendwann vergessen worden sein.
Kann ich als Familienfremde Kirchenbücher und Prozessakten einsehen?
Die Frau, deren Daten ich suche, wurde 1850 geboren. Das Sterbedatum kenne ich nicht.
Die Akten liegen entweder im Landeshauptarchiv Potsdam oder in einem Gerichtsarchiv in Brandenburg.
Wie sieht es mit Standesamtlichen Unterlagen aus?
Gibt es Sperrfristen? Kann man vielleicht 100 Jahre nach dem Tod einer Person forschen? Oder können Angehörige immer verhindern, dass da einer in der Vergangenheit ihrer Familie kramt?
Ich hätte dafür ja Verständnis.
Ich kann mir denken, dass es einen Unterschied macht, ob die Person prominent war - oder ein einfacher Bürger.
Über Bismarck läßt es sich wahrscheinlich leichter forschen, als über Lieschen Müller. - Oder?
Grüße
Arti
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