Innere und äußere Freiheit

1.
Das hatten wir doch auch schonmal irgendwo, also A) das Thema, dass "Badenser" ein Ausdruck aus Unkenntnis oder bewusster Ignoranz ist

Über den sich lediglich die ärgern, die sich ärgern wollen:friends:

Als Wiedergutmachung:

Das Landvolk ist das ganze Jahr hindurch zu sehr mit harter und ermüdender Arbeit beschäftigt, als dass es nach neuen Regierungsformen und Konstitutionen, die mehr den wohlhäbigen Müssiggängern willkommen sind, so sehr gelüsten könnte, aber überspannte Forderungen an Gaben und Fronen, Mangel an Brot, kann es in der Länge nicht aushalten, und dann entstehen Bürgerkriege.

aus der genannten Quelle.

Schrieb die Regierung in Wien nach Freiburg, als man dort um Hilfe gegen die von Straßburg kommende Revolutionspropaganda bat.
 
Das Landvolk ist das ganze Jahr hindurch zu sehr mit harter und ermüdender Arbeit beschäftigt, als dass es nach neuen Regierungsformen und Konstitutionen, die mehr den wohlhäbigen Müssiggängern willkommen sind, so sehr gelüsten könnte, aber überspannte Forderungen an Gaben und Fronen, Mangel an Brot, kann es in der Länge nicht aushalten, und dann entstehen Bürgerkriege.

aus der genannten Quelle.

Schrieb die Regierung in Wien nach Freiburg, als man dort um Hilfe gegen die von Straßburg kommende Revolutionspropaganda bat.
Das ist jedenfalls ein schönes Beispiel, und sicherlich damals keine so verkehrte Einschätzung gewesen, die schön aufzeigt, welche Kluft zwischen der franz. Erwartungshaltung bzw. Hoffnung (die mir bekannt ist) und der damaligen Realität im alltäglichen Leben der Menschen klaffte.

Jedenfalls sollte man sich sowas immer vor Augen führen, wenn man von dem armen Volk schreibt, das sich angeblich von den Verhältnissen so geknechtet fühlte. Die direkten Probleme des Landmannes waren doch andere und gingen an den Vorstellungen auch zeitgen. "Intelligenz" (geistiger "Elite") vorbei.
 
Das ist jedenfalls ein schönes Beispiel, und sicherlich damals keine so verkehrte Einschätzung gewesen, die schön aufzeigt, welche Kluft zwischen der franz. Erwartungshaltung bzw. Hoffnung (die mir bekannt ist) und der damaligen Realität im alltäglichen Leben der Menschen klaffte.

Jedenfalls sollte man sich sowas immer vor Augen führen, wenn man von dem armen Volk schreibt, das sich angeblich von den Verhältnissen so geknechtet fühlte. Die direkten Probleme des Landmannes waren doch andere und gingen an den Vorstellungen auch zeitgen. "Intelligenz" (geistiger "Elite") vorbei.


Womit Du mMn den Punkt triffst.

Und auch Wieland muss man Recht geben. Die deutschen Revolten des 18. Jahrhundert richteten sich alle (von speziellen Fällen wie Hzl-Hch abgesehen) gegen die "Zwischengewalten, nicht gegen die Landesherren.
 
"Vergleicht Eure Abgaben gegen die anderer Länder, Eure Freiheit, Eure Gerechtsame, eure Justizpflege Eure Lebensweise gegen den Volkszustand anderer Staaten und schätzt euch glücklich, Deutsche zu sein."

C. v. Dohm, Warnung der Deutschen vor der Revolution, 15. März 1791

Solche Schriften ließ zB der Vorderösterreichische Polizeipräsident (ab 1791) von Sumeraw in großer Zahl mit staatlichen Zuschüssen drucken.
Dies unterscheidet Deutschland ganz wesentlich von Frankreich, wo solche Schriften fast völlig fehlen.
Was schon die Zeitgenossen mit Erstaunen feststellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Vergleicht Eure Abgaben gegen die anderer Länder, Eure Freiheit, Eure Gerechtsame, eure Justizpflege Eure Lebensweise gegen den Volkszustand anderer Staaten und schätzt euch glücklich, Deutsche zu sein."

C. v. Dohm, Warnung der Deutschen vor der Revolution, 15. März 1791

Solche Schriften ließ zB der Vorderösterreichische Polizeipräsident (ab 1791) von Sumeraw in großer Zahl mit staatlichen Zuschüssen drucken.
Dies unterscheidet Deutschland ganz wesentlich von Frankreich, wo solche Schriften fast völlig fehlen.
Was schon die Zeitgenossen mit Erstaunen feststellen.
Warum hätte es solche Schriften, wie die im Auftrag von Sumeraw, in Frankreich geben sollen?
Die französische Propaganda mit der Verherrlichung Frankreichs gab es ja auch.

Jedenfalls ist die Propagandaabwehr in VÖ ein ganz spannendes Kapitel. Ich glaube, ich habe dazu auch schon etwas hier im Forum geschrieben. :)
 
Warum hätte es solche Schriften, wie die im Auftrag von Sumeraw, in Frankreich geben sollen?


Sitz ich jetzt auf dem Schlauch?
Aus dem gleichen Grund wie die Deutschen!
Aber natürlich 1789.

In jenem Jahr schrieb der Brite Arthur Young:
"Ist es nicht erstaunlich, dass während die Presse die höchst gleichmacherischen und aufrührerischen Prinzipien verbreitet, die, wenn sie umgesetzt würden, die Monarchie umwälzten, es überhaupt keine Antwort gibt und keine Maßnahme vom Hof ergriffen wird, um diese extreme Freiheit der Presse zu beschränken?"
 
Nun ja, auf der einen Seite stand den den deutschen Behörden ja die Gefahr der Revolution vor Augen, den französischen nicht, ich würde sogar mal fragen wollen, ob das absolutistische "Ancien Regime" die bürgerlichen Schichten überhaupt als Ansprechpartner im politischen Sinne wahrnahm.

Auf der anderen Seite wurde eine Gegenreaktion in Frankreich ja gern von kirchlichen Institutionen gesteuert, die damit wohl auch im Sinne des Hofes handelten. Sowohl Diderot als auch Rousseau, um nur die berühmtesten zu nennen, wurden mit entsprechender "jesuitischer Zensur" konfrontiert.
 
Auf der anderen Seite wurde eine Gegenreaktion in Frankreich ja gern von kirchlichen Institutionen gesteuert, die damit wohl auch im Sinne des Hofes handelten. Sowohl Diderot als auch Rousseau, um nur die berühmtesten zu nennen, wurden mit entsprechender "jesuitischer Zensur" konfrontiert.


Das ist in Deutschland aber ähnlich, wie wir oben sahen, hat man da auf den Freiheitsbegriff der Reformation abgehoben.
Disziplinierung durch Konfessionalisierung.
 
Das Landvolk ist das ganze Jahr hindurch zu sehr mit harter und ermüdender Arbeit beschäftigt, als dass es nach neuen Regierungsformen und Konstitutionen, die mehr den wohlhäbigen Müssiggängern willkommen sind, so sehr gelüsten könnte, aber überspannte Forderungen an Gaben und Fronen, Mangel an Brot, kann es in der Länge nicht aushalten, und dann entstehen Bürgerkriege.
Das ist jedenfalls ein schönes Beispiel, und sicherlich damals keine so verkehrte Einschätzung gewesen, die schön aufzeigt, welche Kluft zwischen der franz. Erwartungshaltung bzw. Hoffnung (die mir bekannt ist) und der damaligen Realität im alltäglichen Leben der Menschen klaffte.

Jedenfalls sollte man sich sowas immer vor Augen führen, wenn man von dem armen Volk schreibt, das sich angeblich von den Verhältnissen so geknechtet fühlte. Die direkten Probleme des Landmannes waren doch andere und gingen an den Vorstellungen auch zeitgen. "Intelligenz" (geistiger "Elite") vorbei.
Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus? Ende des 18. Jh. gab es im HRRDN viele (sicherlich regional unterschiedlich ausgeprägte) Unfreiheiten, die sich unmittelbar auf das Leben der Landbevölkerung auswirkten, z.B. die Leibeigenschaft, die Bindung an die Scholle, der Frondienst, das Züchtigungsrecht des Leibherrn, die Zugriffsmöglichkeiten der Leibherrn auf die Einnahmen und das Vermögen, Einschränkungen der Ehefreiheit, der Berufsfreiheit, fehlende Gewerbfreiheit, des Erbrechts, der Freizügigkeit, etc. Infolgedessen war die Landbevölkerung primär an der Gewährleistung einer unmittelbareren Freiheitssphäre (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Berufs- und Gewerbefreiheit, Ehefreiheit, Schutz des Eigentums, etc.) interessiert als das Großbürgertum (politische Freiheit = Mitbestimmung).
Ein interessanter Standpunkt den Wieland vertritt.
In den beginnenden 1790er Jahren schreibt er dann, dass die Franzosen jetzt die Freiheit erkämpft hätten, die die Deutschen schon lange haben.
Das Heilige Römische Reich als Musterland für die Franzosen des Jahres 1789.
Gegenbeispiel: In Frankreich endete die Leibeigenschaft 1779/89, in Württemberg 1817...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegenbeispiel:
Die Württemberger machten 1519 erfolgreich Revolution.
Die Franzosen 1789.....
Kurze Nachprüfung: "Die Württemberger" bestanden damals ganz überwiegend aus Bauern. Die damaligen Bauernaufstände endeten mit der Niederlage der Bauern. Das ist keine "erfolgreiche Revolution". Ergebnis: Deine Ausgangsthese ist nicht belastbar.
 
Ich bin aber auch verwirrt. 1519 besetzt der schwäbische Bund Württemberg und zwingt Herzog Ulrich zur Flucht. Aber eine Revolution?
 
Repo versteht unter "Revolution der Württemberger" nicht den Aufstand der Bauern, obgleich die überwiegende Mehrheit der Württemberger Bauern waren, sondern den Aufstand der Beamten und Pfarrer, die ca. 5 % der Bevölkerung stellten. Die "Ehrbarkeit" setzte sich im "Tübinger Vertrag" durch, währenddessen die Bauern ihre bisherigen Mitwirkungsrechte in der landständischen Verfassung verloren. Repo meint, die Priviligierung der Bürokratenschicht sei so etwas wie eine demokratische Revolution gewesen. An der Stelle brennt (mal wieder) der württembergische Lokalpatriotismus mit Repo durch.

Was Repo aber bisher nicht richtig verstanden hat, ist der Umstand, dass Wieland auf eine andere Freiheit abzielt als auf die Freiheit des gemeinen Mannes. Das versuchte ich wohl vergebens mit meinem Beitrag # 49 deutlich zu machen.:nono:

Abgesehen davon ist bei einem Rückgriff auf Wieland ohnehin Vorsicht geboten. Wieland verfolgte das politische Ziel, die landständische Vertretung in ein Parlament zu reformieren. Hierzu behauptete er, dass die Landstände ursprünglich Repräsentaten des ganzen Volkes gewesen seien und dass nun das Volk wieder in seine ursprünglichen Rechte einzusetzen sei. Er gab der Darstellung der Geschichte Württembergs einen gewissen Dreh, um die von ihm erhofften Reformen argumentativ einfordern zu können. Repo geht Wieland auf den Leim und meint, dieser gebe die Geschichte Württembergs objektiv wieder.:abtauch:
 
Zuletzt bearbeitet:
..."Revolution der Württemberger"...
Irgendwie kommt mir dieser Teil der Diskussion bekannt vor; vgl. http://www.geschichtsforum.de/f156/220-jahre-bundesrepublik-deutschland-27796/index2.html)... :winke:
...Umstand, dass Wieland auf eine andere Freiheit abzielt als auf die Freiheit des gemeinen Mannes...
Soviel scheint klar: Für die Zeit um 1780, als Wieland sich zum "Verfassungspatriotismus" bekennt, muss man nicht nur die prekäre Relation zwischen dem HRRDN und den Partikularmächten anschauen, sondern auch zwischen den Schichten (Klassen), insbesondere zwischen Bürgertum bzw. Intelligenz und - zahlenmäßig weit überwiegend - Landbevölkerung differenzieren.

Sehr pauschal ausgedrückt, singt der zur Intelligenz gehörige Wieland ein Loblied auf den Status quo, weil darin faktisch der Durchgriff der Obrigkeit auf die bürgerlich-geistige Freiheit (seines Standes) bzw. die Entwicklung eines effektiveren Staatsapparats gehemmt ist. Das macht sogar das mediokre Regime von "kleinen Despoten" wie Carl Eugen erträglicher; notfalls kann jemand wie Schiller über die nächstgelegene Grenze fliehen.

Die elementaren Bedürfnisse von Bürgertum/Intelligenz scheinen in dieser Konstruktion so weit befriedigt, dass Wieland für den Erhalt des Status quo bzw. für allenfalls maßvolle Korrekturen eintritt. Dabei bleiben wenigstens zwei große Fragen offen:

  • Wie stellt sich die Situation auf der untersten Ebene dar, d.h. auf der des "Landmanns". Hat Wieland einen Blick dafür? Betrifft ihn das überhaupt?
  • Wie können Selbstgenügsamkeit und Erstarrung des Systems verhindert werden? Zwar vollziehen sich gesellschaftliche Veränderungen um 1780 scheinbar langsam, aber was ist, wenn sie sich beschleunigen?
 
Ich bin aber auch verwirrt. 1519 besetzt der schwäbische Bund Württemberg und zwingt Herzog Ulrich zur Flucht. Aber eine Revolution?


Sorry, die Jahreszahl ist falsch. Vertipper.:cry:
Herzog Ulrich hat 1514 unter dem Druck des Bauernaufstandes "Armer Konrad" mit den Städten und Landständen Württembergs den Tübinger Vertrag geschlossen.
Der bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts Gültigkeit hatte.
Bauernschaft, worauf Gandolf wortreich rumreitet, blieb aussen vor.
Adel, was Gandolf bezeichnend "übersieht", aber ebenfalls.
 
Da hast Du mich ertappt, ich habe einfach mal frei für mich dahin definiert, daß innere Freiheit die geistige sei, auch in ihrer Äußerung, und äußere die körperliche.
Ok, wie wäre es denn dann mit der (üblicheren) Unterscheidung in positive und negative Freiheit zur Klassifizierung der Freiheitsgrade im 18. und 19. Jahrhundert? Negative Freiheit meint die Freiheit von etwas (Fremdbestimmung bspw.) und positive Freiheit meint die Freiheit zu etwas und ist damit die Steigerung der ngeativen Freiheit, in der die Möglichkeiten, die durch die passive Freiheit eingeräumt werden auch tatsächlich genutzt werden können. Hier wäre dann auch wieder der Anknüpfpunkt zu Humboldt aber auch zu Kant zu sehen: die negative Freiheit ist eingeräumt, aber nur durch Bildung können diese Freiheiten auch entsprechend genutzt werden.

Um aber vielleicht auch nochmal einen anderen Pfad einzuschlagen und nochmal mit Wielands Aussprüchen zu hadern: Wie verträgt sich das Lob der Sicherheit und Freiheit mit solchen Auswüchsen wie der teilweise sehr rigorosen Rekrutierungspraxis und dem Soldatenhandel?
Kommt darauf an wie man Wieland in dem Zusammenhang gewichtet. Die Auszüge die du zitierst nennt jschmidt nach Winkler verfassungspatriotisch. Man könnte sich also fragen, in wie weit die Verfassungsurkunden des HRR einen für die Menschen aneinanderbindenden Charakter hatten und wenn sie diesen Charakter hatten, welche Gesellschaftsschichten das auch genau so wahr genommen haben.
Wieland hat zwar nicht unrecht, wenn er sagt dass man im deutschen Reich die in Frankreich mühsam erkämpften Rechte bereits hatte, nur sollte man hier hinterfragen, wer diese Rechte hatte und wie sie gelebt wurden. Ich deute in meinem Beitrag #7 bereits an, dass die von Gesetzes wegen zugesicherten Freiheiten nicht jeder hatte, da die entsprechenden Verfassungen oft nur so genannte "Bürgerverfassungen" waren, also auch nur für die Bürger des jeweiligen Landes galten, was schon mal einen Großteil der Einwohner von den gesetzlich zugesicherten Freiheiten ausschloss. Grundsätzlich kann man also festhalten, dass eine Minderheit negative Freiheit genoss. Man hatte zwar grundsätzlich die Möglichkeit entsprechende Freiheitsbeschränkungen einzuklagen, der Klageweg war aber lang und müßig und i.d.R. auch erfolglos, die tatsächliche positive Freiheit war also mehr Glückssache.

Ach, ich würde den Soldatenhandel gar nicht mal so weit außen vor lassen, vor allem aber davor die oft sehr fragwürdigen Rekrutierungsmethoden. Wenn Wieland ja schreibt, daß jeder gegen widergesetzliche Handlungen geschützt sei, dies aber durch teilweise Zwangsrekrutierung ad absurdum geführt, ist das ein interessanter Widerspruch, der sich die Frage stellen lassen muß, ob Wieland hier einfach unangenehme Aspekte ausblendet?
Um auf dein konretes Beispiel des Soldatenhandels einzugehen (ich picke mir direkt mal Hessen-Kassel raus): in Hessen-Kassel gab es bereits die Wehrpflicht, das Ausheben der Soldaten war also gesetzlich geregelt (hier gilt der jursitische Grundsatz lex specialis vor lex generalis - das spezielle Recht zur Wehrpflicht kann also das generelle Recht der Freiheit einschränken). Im Rahmen des Subsidienvertrages zwischen Hessen-Kassel und Großbritannien war eine feste Anzahl Soldaten festgelegt. Wurden diese nicht durch Freiwilligenanwerbung (der finanzielle Reiz für die Soldaten war durchaus vorhanden) gedeckt, so wurden eben unter Verweis auf die Wehrpflicht Wehrpflichtige ausgehoben, was in der Bevölkerung durchaus das Gschmäckle von Presskommandos gehabt haben wird, sie das also als Einschränkung ihrer Freiheiten im Sinne von staatlicher Willkür empfunden haben (ich frage mich gerade, wie bekannt die Gesetze des Landes unter der Bevölkerung waren?). Zudem wurden gerade in Hessen-Kassel, um die Landeskinder zu schonen, Ausländer "angeworben" (= soll heißen durchaus auch gepresst), diese fielen schließlich nicht unter den Schutz der jeweiligen Landesverfassung. Ausländer in Hessen-Kassel war auch, wer aus Hessen-Darmstadt stammte. Also alles vom Grundsatz her irgendwie legal und eben nicht die zugesicherten Freiheitsrechte der Bürger einschränkend.
Die Frage ob Wieland hier unangenehme Auspekte ausblendet würde ich davon abhängig machen, von wem Wieland spricht, der seiner Meinung nach all die Freiheiten bereits hat, wie er die juristische Praxis interpretiert und schlussendlich auch davon, zu wem er spricht. Wieder einmal aus dem Bauch raus, nein er blendet es nicht aus, es ist für seine Betrachtungen nur schlicht nicht relevant. Er sieht hier vielleicht noch nicht mal die Freiheitsbeschränkungen für sein Publikum.
Nichts desto trotz wurde natürlich am Soldatenhandel bereits zur Zeit der Aufklärung starke Kritik geübt, weil er eben nach Sicht einiger Aufklärer sehr wohl die Freiheiten der Menschen beschränkte (allerdings eben nicht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten). Zu nennen wäre hier bspw. Schubart (er nennt es "Menschenschatzung" und prangert sowohl die Praktiken in Hessen-Kassel als auch in Württemberg an, allgemein ist er einer der schärfsten Kritiker der Freiheitsbeschränkungen im Württemberg dieser Zeit).

Das ist ein spannender Aspekt: Ich habe mich ja vom Winkler aus in diese Frage hineinbegeben. Während Wieland meiner Meinung nach noch betont, wie sehr die Reichsverfassung die Freiheit des Einzelnen schützt (oder zumindestens schützen sollte), geht der spätere Diskurs zum Beispiel bei Fichte dahin, daß es die Freiheit der Nation ist (die er herbeizuschreiben sucht), die Vorrang hat und Ziel des Freiheitskampfes ist und der sich das individuelle Wohl unterzuordnen hat.
Und damit wären wir endgültig in der historischen Rechtsphilosophie angekommen. Freiheit hat immer auch eine Grenze, die Frage ist nur, wo im historischen Kontext die Grenze gezogen wurde und wie die Rangreihenfolge einzelner Teilaspekte die die Freiheit des Einzelnen betrafen, sortiert wurde. Ein mMn entscheidender Faktor ist hier auch die Rechtssicherheit, weil nur Rechtssicherheit auch klar macht wie die eigenen Spielräume sind. Rechtsunsicherheit führt oft zur Wahrnehmung von Willkür und das bedeutet wiederum, dass man sich in seinen Freiheiten auf ungerechte Weise eingeschränkt fühlt.

Wie stellt sich die Situation auf der untersten Ebene dar, d.h. auf der des "Landmanns". Hat Wieland einen Blick dafür? Betrifft ihn das überhaupt?
Ich würde hier sogar noch einen Schritt weitergehen und hinterfragen, für wen Wieland Freiheit überhaupt als erforderlich ansieht, wem er sie quasi zugesteht und wem nicht. Zudem wäre es an der Stelle interessant welchen Maßstab er an die Freiheit anlegt. Reicht ihm die negative Freiheit und die theoretishe Möglichkeit des Rechtsweges bereits aus, um die Menschen als grundsätzlich frei zu bezeichnen, oder betrachtet er auch die tatsächliche, also die positive Freiheit des einzelnen.
 
Da hast Du mich ertappt, ich habe einfach mal frei für mich dahin definiert, daß innere Freiheit die geistige sei, auch in ihrer Äußerung, und äußere die körperliche (Nein, die Flasche Weißwein hatte kaum etwas damit zu tun).
Ok, wie wäre es denn dann mit der (üblicheren) Unterscheidung in positive und negative Freiheit zur Klassifizierung der Freiheitsgrade im 18. und 19. Jahrhundert?
Warum nicht Wein aus neuen Schläuchen trinken? Ich finde hjwiens Unterscheidung interessant. Häufig wird die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte als ein intellektueller Vorgang verstanden, der sich in den Zimmern der Gelehrten ereignete und auf politische Teilhabe abzielte. Erweitert man das Betrachtungsfeld um die soziale Situation der Normalbevölkerung und deren Versuche, körperliche Unfreiheit abzuschütteln (Freizügigkeit durch Flucht, Heirat trotz Ehebeschränkungen, Verträge über Beschränkungen der Leibeigenschaft, etc.), wird die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte zu einem gesamtgesellschaftlichen Prozess.
Soviel scheint klar: Für die Zeit um 1780, als Wieland sich zum "Verfassungspatriotismus" bekennt, muss man nicht nur die prekäre Relation zwischen dem HRRDN und den Partikularmächten anschauen, sondern auch zwischen den Schichten (Klassen), insbesondere zwischen Bürgertum bzw. Intelligenz und - zahlenmäßig weit überwiegend - Landbevölkerung differenzieren.
Sehr pauschal ausgedrückt, singt der zur Intelligenz gehörige Wieland ein Loblied auf den Status quo, weil darin faktisch der Durchgriff der Obrigkeit auf die bürgerlich-geistige Freiheit (seines Standes) bzw. die Entwicklung eines effektiveren Staatsapparats gehemmt ist. Das macht sogar das mediokre Regime von "kleinen Despoten" wie Carl Eugen erträglicher; notfalls kann jemand wie Schiller über die nächstgelegene Grenze fliehen.

Die elementaren Bedürfnisse von Bürgertum/Intelligenz scheinen in dieser Konstruktion so weit befriedigt, dass Wieland für den Erhalt des Status quo bzw. für allenfalls maßvolle Korrekturen eintritt. Dabei bleiben wenigstens zwei große Fragen offen:
Wie stellt sich die Situation auf der untersten Ebene dar, d.h. auf der des "Landmanns". Hat Wieland einen Blick dafür? Betrifft ihn das überhaupt?

Wie können Selbstgenügsamkeit und Erstarrung des Systems verhindert werden? Zwar vollziehen sich gesellschaftliche Veränderungen um 1780 scheinbar langsam, aber was ist, wenn sie sich beschleunigen?
Ich würde zunächst beim Verhältnis zwischen Fürsten und Ständevertretung nachfragen wollen. Es trifft zwar rein theoretisch zu, dass sich die Ständevertretungen gegenüber fürstlichen Machtansprüchen als Gegengewicht erweisen konnten. Aber wie sah die Realität aus? Haben die Ständevertretungen diese Rolle als Gegengewicht zur Mehrung und Wahrung der Freiheit? (oder Einflusses?) aller (oder nur für sich selbst, der eigenen Gruppe im Sinne von Besitzstandswahrung?) dauerhaft (oder nur punktuell?) genutzt? In diesem Zusammenhang stellen sich dann die Fragen, ob der als „Freiheit“ garantierende „status quo“ nur die Folge eines lähmenden, die Verhältnisse erstarrenden Machtchaos war und was diese „Freiheit“ wert sein würde, wenn sich die Verhältnisse (z.B. in der „Staatenwelt“) verändern (insbesondere die handlungsfähigen die handlungsunfähigen fressen: siehe Polen).

Im Verhältnis zwischen Ständevertretungen und "Volk" ergibt sich zunächst das Problem, dass die Verteidiger des „status quo“ Ständevertretungen verteidigen mussten, die auf überkommenen Privilegien beruhten. Hier stellte sich die Frage nach der Autorität der Ständeversammlung: warum sind deren Beschlüsse verbindlich?
Aber auch hier konnten sich die Verhältnisse verändern. Am Beispiel von 1789 liess sich auch in die andere Richtung fragen: woraus ergibt sich eigentlich das Vertretungsrecht der Ständevertreter? Diese Wendung schwächte die traditionellen Ständevertreter und damit die Funktion des Gegengewichts. Am einfachsten wäre es sicherlich gewesen, wenn die traditionellen Ständevertreter freiwillig auf ihre „Vertretungsprivilegien“ verzichtet und die Ständevertretung Richtung zeitgemäße und angemessene Vertretung des Volkes geöffnet hätten. Doch war zu erwarten, dass die gegenüber dem Fürsten in Besitzstandswahrung Geübten für das Volk freiwillig zurück ins Glied treten würden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Puh, die Diskussion artet ja richtig in Arbeit aus...:huh: Ich versuch's mal der Reihe nach:

Man könnte sich also fragen, in wie weit die Verfassungsurkunden des HRR einen für die Menschen aneinanderbindenden Charakter hatten und wenn sie diesen Charakter hatten, welche Gesellschaftsschichten das auch genau so wahr genommen haben.
So gut mir dieser Begriff auch gefällt - die Urkunden, die man gemeinhin zum Korpus einer (rudimentären) Reichsverfassung rechnet, entbehren aus meiner Sicht jedes "aneinanderbindenden Charakters." Sie enthalten auch nur ein einziges "Grundrecht", nämlich Religions- bzw. Gewissensfreiheit:

  • Durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 erhielten die protestantischen Reichsstände das ius reformandi, d.h. sie durften von nun an frei über ihre Religionszugehörigkeit bestimmen. Durch den Westfälischen Frieden 1648 wurde dieses Recht auch den reformierten Reichsständen zuerkannt.
  • Das Bestimmungsrecht erhielten, wohlgemerkt, die Reichsstände, und sie wiederum konnten einseitig die Religionszugehörigkeit ihrer Untertanen bestimmen (cuius regio eius religio).
  • Den Untertanen wurde 1555 - erstmals - das Recht des Abzugs und Zuzugs (ius emigrandi) eingeräumt, d.h. sie durften sich der religiösen Fremdbestimmung durch Übersiedlung in ein anderes Territorium entziehen, wobei sie zuvor ihr Vermögen zu veräußern hatten.
  • Seit 1648 galt, dass die Untertanen einen künftigen Konfessionswechsel ihres Landesherrn nicht mehr automatisch nachvollziehen mussten; zugleich entfiel auch die Veräußerungspflicht.
Es bleibt offen, inwieweit Wieland sich bei den darüber hinaus gehenden "Freiheiten" auf die einzelnen Territorien (oder die "fortschrittlichen" von ihnen) bezog. Was dort an geschriebenem Verfassungsrecht vorhanden war, bezeichnet Kleinheyer [1] als "Strukturelemente eines dualistischen Staatswesens". Am Beispiel des schon oft erwähnten Tübinger Vertrags (1514): Es wurde ein "Herrschaftsvertrag" abgeschlossen zwischen dem Landesherrn und den Landständen, und die Landstände gaben die darin verbrieften Rechte sozusagen an die Individuen weiter [2]

Aber vielleicht ist dieses ja gerade der Clou in Wielands Perspektive: Kein Stück Papier steht zwischen dem Gemeinwesen und der Nation! Oder anders: die beste Verfassung ist diejenige, die in die Köpfe der Menschen (aber wievieler und welcher?) eingeschrieben ist und sie in den Stand versetzt, frei zu handeln und insbesondere ein vielfältiges kulturelles Leben mitzugestalten. [3]

Man kann mit einiger Sicherheit annehmen, dass bei alledem Wielands Vorliebe für die griechische Klassik eine wesentliche Rolle spielte, deren Blütezeit politisch ebenfalls charakterisiert ist durch Kleinstaaterei und Abwesenheit schriftlicher Freiheitsverbürgungen. - Interessante Parallele in sozio-ökonomischer Hinsicht: Sklavenhalterwirtschaft bei den "klassischen" Griechen - Leibeigenschaft im 18. Jahrhundert...


[1] Art. "Grundrechte", in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 1047-1082 (1052)
[2] Auf diesem Wege erlangten die Württemberger schon 1514 das erwähnte Auswanderungsrecht (S. 1051).
[3] "Lasst tausend Blumen blühen", könnte man Wieland in den Mund legen - wenn's nicht so banal klänge.
 
Man kommt mit dem Nachdenken, auch dank Lilis oder Gandolfs Fleiß, kaum nach.:winke:
Selber schuld!:winke: Ich lege noch eine Schüppe drauf, indem ich Robert Alexa [1] zum Freiheitsbegriff als solchem zitiere: Derselbe sei nämlich
"einer der zugleich fundamentalsten und unklarsten praktischen Begriffe. Sein Anwendungsbereich scheint nahezu unbegrenzt zu sein. Fast alles, was von irgendwelchen Standpunkten aus für gut oder wünschenswert gehalten wird, wird mit ihm in Verbindung gebracht. Dies gilt für philosophische Diskurse ebenso wie für die politische Polemik." [2] Und weiter: "Die relativ konstante positive emotive Bedeutungskomponente [von Freiheit] kann mit wechselnden deskriptiven Bedeutungen verbunden werden. Dies eröffnet die Möglichkeiten der Überredungsdefinition (persuasive definition). Wer jemanden zu einer bestimmten Handlung veranlassen will, kann versuchen, dies dadurch zu tun, daß er sagt, daß Freiheit darin bestände, diese Handlung zu vollziehen. Dies dürfte einer der Gründe für die Nachhaltigkeit des Streits um den Begriff der Freiheit und die Beliebtheit seiner Verwendung sein."
Eine gewisse Beliebigkeit bei der Bedeutungszuweisung ist also unvermeinbar, auch in Bezug auf Gegensatzpaare wie innen/außen (#1 ff.) oder geistig/körperlich (#28) oder die folgenden positive/negativ bzw. theoretisch/praktisch.
Ok, wie wäre es denn dann mit der (üblicheren) Unterscheidung in positive und negative Freiheit zur Klassifizierung der Freiheitsgrade im 18. und 19. Jahrhundert? Negative Freiheit meint die Freiheit von etwas (Fremdbestimmung bspw.) und positive Freiheit meint die Freiheit zu etwas und ist damit die Steigerung der ngeativen Freiheit, in der die Möglichkeiten, die durch die passive Freiheit eingeräumt werden auch tatsächlich genutzt werden können. [...] Und damit wären wir endgültig in der historischen Rechtsphilosophie angekommen. [...] Reicht ihm [Wieland] die negative Freiheit und die theoretishe Möglichkeit des Rechtsweges bereits aus, um die Menschen als grundsätzlich frei zu bezeichnen, oder betrachtet er auch die tatsächliche, also die positive Freiheit des einzelnen.
Diese Variante ist auch hochgradig persuasiv, sei es der Schreiberin wegen, sei es, weil in gewisser Weise an die berühmte, heute noch wirkmächtige Statuslehre von Georg Jellinek erinnernd [3], worin folgende Unterscheidung getroffen wird.

  • Passiver Status: Der Einzelne ist dem Staat unterworfen, der ihm irgendwelche Gebote oder Verbote - mindestens eins - auferlegt.
  • Negativer Status: Dem Einzelnen kommt "ein Status zu, in dem er Herr ist, eine staatsfreie, das Imperium verneinende Sphäre", worin die "streng individuellen Zwecke durch die freie That des Individuums ihre Befriedigung finden."
  • Positiver Status: Der Staat erkennt "in Erfüllung seiner Aufgaben dem Einzelnen die rechtliche Fähigkeit zu, die Staatsmachr für sich in Anspruch zu nehmen, die staatlichen Institutionen zu benutzen"; er gewährt also dem Individuum "positive Ansprüche" ("status civitatis").
  • Aktiver Status: Der Staat erkennt "dem Individuum die Fähigkeit zu, für den Staat thätig zu werden" und versetzt es damit "in einen Zustand gesteigerter, qualificirter, aktiver Civität, in welchem der sich befindet, der die s. g. politischen Rechte im engeren Sinne auszuüben berechtigt ist."
Preisfrage: In welchem Status befindet sich Wieland? Welchen Status strebt er künftighin ab? Was ist er bereit dafür zu tun?


[1] Theorie der Grundrechte. Frankfurt 1986, S. 194 f.
[2] Der Autor zitiert an dieser Stelle Aldous Huxley: "Freedom's a marvellous name. That's why you're anxious to make use of it. You think that, if you call imprisonment true freedom, people will be attracted to the prison. And the worst of it is you're quite right."
[3] System der subjektiven öffentlichen Rechte, Freiburg 1892, S. 81 ff.; Alexy, S. 229-248; siehe auch Statuslehre (Recht) ? Wikipedia mit kleinen Ungenauigkeiten, aber instruktiven Ergänzungen.
 
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