Kann Geschichte sich wiederholen?

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Und wer entscheidet was eine antidemokratische Partei ist?

1. Gesellschaften haben ein historisches Verständnis, welche politischen Strömungen im Sinne des westlichen Verständnis von Demokratie als undemokratisch bzw. in der verschärften Form als antidemokratisch eingeschätzt werden können.

2. Die Mehrheit der Gesellschaft ist der Träger dieses kollektiven Gedächtnis und verankert die entsprechenden kollektiven normativen und / moralischen Vorstellungen im allgemein geteilten Wertehorizont der Gesellschaft. Dieser Wertehorizont unterliegt revisionistischen Deutungen und deshalb unterliegt auch das historischen Gedächtnis dem Druck einer permanenten Revision. Einer der Gründe für die teilweise harten Konflikt auch im Geschichtsforum.

3. Den traditionellen und den neuen sozialen Medien kommt dabei die Rolle des Multiplikators, des "Gate-Keepers" und der "Opinion Leader" zu. Vor allem in letzter Zeit negativ in der Institution von "Echo-Chambers" thematisiert. In dieser Rolle beeinflussen sie die "Öffentliche Meinung" und damit auch das "Framing". Und verschieben damit auch den Akzeptanzbereich dessen, was gesagt werden kann und was nicht. In dem Sinne, dass es als Tabubruch bzw. als Verletzung zentraler Werte der Gesellschaft angesehen wird.

4. Zur Durchsetzung dieses historisch gewachsenen und gesellschaftlich verakerten normativen Verständnis eines "guten Miteinanders" benutzt sie im instrumentellen Sinne das Zusammenspiel der gewaltengeteilten staatlichen Organisation. Der Staat ist nicht alleine in der Lage, antidemokratische Ideologien zu bekämpfen.

In diesem Zusammenspiel von individueller bürgerlicher Zivilcourage für die Grundwerte einer Gesellschaft einzutreten und der Bereitschaft des Staates, die wertemäßigen Fundamente zu schützen ergibt sich das Verhältnis von "Innen" und "Außen". Und diejenigen, die sich gegen den Konsens stellen werden von der Mehrheitsgesellschaft stigmatisiert, da sie antidemokratisch agieren und ihr Wirken auf die Zerstörung der konsensual definierten und mehrheitlich getragenen Grundlagen einer Gesellschaft abzielen.

Das ist das m.E. richtige Selbstverständnis einer wehrhaften Demokratie und jeder aufrichtige Demokrat ist aufgerufen, sie nach außen - via Armee / Bundeswehr etc. - und innen - via Bereitschaft Stellung zu beziehen - zu verteidigen.

Unter diesen Voraussetzungen ist es m.E. unwahrscheinlich, dass sich Geschichte einfach wiederholt, da antidemokratische Tendenzen nicht unwidersprochen akzeptiert werden. Und es zeigt sich ja auch, dass das politische Bewußtsein - zumindest in Deutschland - bei einer sehr großen Mehrheit diese Akzeptanz der Werte des GG teilt.

Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich ganz einfach zu erkennen, welche Personen oder welche Organisationen antidemokratische Ideologien propagieren.
 
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Und wer entscheidet was eine antidemokratische Partei ist?
Aus Artikel 21 Grundgesetz:
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
 
Gerichte, insbesondere Höchstgerichte, genießen zwar im Allgemeinen (meist durchaus zu Recht) einen guten Ruf, aber erstens sind auch Richter nur Menschen, und zweitens ganz losgelöst von äußeren Einflüssen sind sie nicht. Richter müssen irgendwie bestellt werden, und je "höher" ein Gericht ist, umso politischer ist oft auch die Bestellung. Aber auch amtierende Richter bzw. Gerichte sind nicht so unangreifbar wie sie sein sollten, wie Beispiele aus der jüngeren Geschichte aus verschiedenen Staaten zeigen. Man kann z. B. versuchen, sie über das Disziplinarrecht gefügig zu machen, oder man wird Richter los, indem man (für ursprünglich auf Lebenszeit bestellte Richter) eine Pensionierung vorsieht oder das bisherige Pensionsantrittsalter senkt. Oder man macht ein Höchstgericht gefügig, indem man einfach die Zahl der Richter erhöht und politisch willfährige Kandidaten aufnimmt.
 
Und wer entscheidet was eine antidemokratische Partei ist?

Nun, wenn eine Partei sich so dermaßen an Goebbels annähert, dass eines ihrer Mitglieder sogar deren Wölfezitat leicht verändert, aber deutlich verständlich wiedergibt, sowie etliche andere Mitglieder durch Hitlerhuldigungen auffallen(ein Mitglied dieser Partei reiste zum Berghof wo einst Hitler wohnte und legte dort die Hand aufs Herz um ihm zu huldigen, und dann war da auch noch die Frau von dieser Partei, die stolz mit Hitlerwein auf Twitter posierte, das sind nur drei von unzähligen Beispielen.
Die Entscheidung, ob diese Partei demokratisch ist, mag jeder einzelne selbst treffen, aber ich hoffe, dass bei den meisten ein klares Nein herauskommt
 
Aus Artikel 21 Grundgesetz:
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Trifft alles auf die Partei die ich meine, zu.
Wäre an der Zeit sie zu verbieten, das wird allen später noch leid tun, das nicht getan zu haben, wenn wir alle wieder tief in der braunen Suppe schmoren müssen.
Tja, dann wills wieder keiner gewesen sein...
 
Hier ist jetzt erst mal dicht. Trotz mehrfacher Aufforderung, es mit der Tagespolitik bleiben zu lassen, sind einige offenbar nicht in der Lage, sich daran zu halten.
 
Noch eine Anmerkung zu Parteienverboten:
Ein Parteienverbot ist nicht deshalb möglich, weil ein oder mehrere Mitglieder sich extremistisch äußern. Selbst dann nicht, wenn das gehäuft vorkommt.
Ein Parteienverbot wird nicht dazu führen, dass eine Ideologie verschwindet. Es führt höchstens zu weiterer Radikalisierung und mehr Energie für kriminelle Aktivitäten.
Ein Parteienverbot in einer pluralistischen Demokratie ist immer eine Gratwanderung, selbst wenn es das erklärte Ziel einer Partei ist, Demokratie und Pluralismus abzuschaffen. Geht der Staat zu leichtfertig mit der Möglichkeit des Parteienverbots um, dann muss er sich zu Recht von seinen Gegnern fragen lassen, ob er denn wirklich noch die pluralistische Demokratie ist, die er zu sein vorgibt.
 
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