Kleptokratie - Ein Herrschaftsmodell mit Zukunft ?

Wenn man dieser (marxistischen) Ansicht konsequent folgt, sind sämtliche Gesellschaften von der Jungsteinzeit bis in die Gegenwart Kleptokratien.

Da Gesellschaften aus Menschen bestehen, und überwiegend wohl ein Wille zur Bereicherung (bei Gelegenheit, s.o.) unterstellt werden kann, kommt es wohl nur auf die real existierenden Kontrollstrukturen an.

Da wäre das "-kratien" ernst zu nehmen. Es müßten also Machtstrukturen vorhandenen sein, die die Bereicherung ermöglichen bzw. fördern. Diese Machtstrukturen verdrängen die Kontrollen (die natürlich formal bestehen bleiben können, aber materiell außer Kraft gesetzt werden, siehe Anschein der Legalität und NS-Zeit).

P.S. dann wäre man auch nahe bei Montesquieu, Gewaltenteilung und die Wirkungen "willkürlicher Gewalt" auf Bereicherung.
 
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Das sehe ich eben anders.

Und natürlich hast Du recht, wenn Du auf andere Facetten dieser Machtstrukturen hinweist, die zweckbezogen im Einzelfall sogar Einschränkungen der permanenten Bereicherungen anordneten. Und auch das würde ich genau so sehen: personenbezogen kann man Exponenten wie Himmler anführen, bei denen die Gewichtung zwischen Bereicherung und politischer Ideologie eben anders lag. Das widerlegt aber mE nicht das System an sich.

Die Einschränkungen des permanenten Zustandes der Kleptokratie im 3. Reich waren eben genau dann gegeben, wenn es kriegsbedingt, devisenwirtschaftlich, rüstungswirtschaftlich etc. zweckmäßig war, weil es ansonsten "an die Substanz ging", die Bereicherungen also systemisch gefährlich wurden (siehe oben zB die Aufrechterhaltung der Kriegsmoral in dem angesprochenen Vermerk).

ebenso hast Du recht, wenn die ideologische Papierlage den "Zweck" nationalsozialistischer Machtausübung durch die Machtelite nicht in der persönlichen Bereicherung sieht. Praktisch funktionierte dieses Machtsystem aber genau durch "Freigabe" der persönlichen Bereicherung (in den aufgezeigten Grenzen) in den polykratischen Strukturen. Ein großer Teil der nationalsozialistischen Führungsschicht bediente sich im zugewiesenen Herrschaftsbereich. Wenn ein Pohl im Rahmen des SS-Wirtschaftsimperiums davon redete und politisierte, man "werde keine Ausbeutesystem zulassen", dann lag der Fokus abgestuft natürlich nur auf der "Volksgemeinschaft" und innerhalb dieser bei der SS-Gemeinschaft, intern wiederum mit zahlreichen Abstufungen.

Und schließlich kommt noch ein anderer Aspekt hinzu: die Kleptokratie war grenzüberschreitend angelegt.

Natürlich war die Machtelite des 3. Reiches korrupt. Mehr als das Stichwort "Arisierung" möchte ich mir hier ersparen. Nur, war die ursprüngliche Motivation der Machtelite des 3. Reiches, ideologisch ausgerichtet oder monetär? War der monetäre Aspekt nicht eher ein Folgeprozeß des ideologisch-politischen Prozesses? Hat Staatssekretär Reinhardt bei der Abfassung der Nürnberger Gesetze, so er mitgewirkt hat, etatistische Überlegungen eingebracht bzw. "kleptrokratische"? <=staatliche Kleptokratie, Rüstungswirtschaft etc.

Ich bin mir da sehr unsicher und denke eher, daß die Korruption der Machteliten, eine Folgeerscheinung der politisch-ideologischen Prozesse war.

Jetzt könnte man die einzelnen historischen Protagonisten im Blickwinkel auf Korruption "auseinander nehmen" und fände da vieles.

M.
 
Natürlich war die Machtelite des 3. Reiches korrupt. Mehr als das Stichwort "Arisierung" möchte ich mir hier ersparen. Nur, war die ursprüngliche Motivation der Machtelite des 3. Reiches, ideologisch ausgerichtet oder monetär?
Wenn wir es an der Ursprungsmotivation ausrichten, dann gibts gar keine Kleptokratien, dann geht es um Macht, um Ideologie, um Selbstverwirklichung, um wasauchimmer. Es geht doch vielmehr darum, dass sich Systeme zu Kleptokratien entwickeln können, wenn die politischen Rahmenfaktoren dies zulassen.

War der monetäre Aspekt nicht eher ein Folgeprozeß des ideologisch-politischen Prozesses?
Genau das ist der springende Punkt, die Kleptokratie ist immer nur ein Folgeprozess. Zumindest fällt mir keine Kleptokratie der Vergangenheit ein, in der die "Staatsklasse" vor Regierungsaufnahme beschloss als Staatsform die Kleptrokratie zu wählen. Das liegt grundsätzlich daran, dass die Kleptokratie keine wirkliche Herrschaftsform ist, sondern vielmehr einen Kunstbegriff darstellt, der erst 1982 geschaffen wurde (von Meney im Zusammenhang mit dem Sozialismus) und einen möglichen Auswuchs von Herrschaftsformen beschreibt.

Ich bin mir da sehr unsicher und denke eher, daß die Korruption der Machteliten, eine Folgeerscheinung der politisch-ideologischen Prozesse war.
Ich glaube, wir sind begrifflich noch nicht sauber zur Unterscheidung von Korruption und Kleptokratie. Ich versuche mich mal an einer Begriffstrennung:
Kleptokratie ist nur bei der Staatsklasse möglich und man spricht auch nur von Kleptokratie wenn eine weitreichende Bereicherung stattfand, Bereichern sich nur Einzelpersonen bzw. auch Personen die nicht der Staatsklasse angehören, ist es Korruption. Die Legalitätsdimension habe ich bereits in meinem Post Nr. 19 angesprochen. Hinzu kommt die Machtausübung im Sinne von Exekutive, Legislative und Judikative für kleptokratische Zwecke, bei Korruption ist das in aller Regel nicht möglich. Bei Kleptokratie ist der unmittelbare Geschädigtenkreis größer, in aller Regel "die Bevölkerung", bei Korruption ist der unmittelbare Geschädigtenkreis hingegen übershaubar. Wird es so klaerer? :grübel:Ein Problem der Begrifflichkeit ist in jedem Fall, dass es in der allgemeinen Berichterstattung eben keine Trennung zwischen Kleptokratie und Korruption gibt, da ist einfach alles Korruption, obwohl es begrifflich sauber betrachtet, eben nicht so ist.
 
Kleptokratie ist m.E. eine völlig überflüssiges politikwisseschaftliches Konzept. K. bezeichnet keine neue universelle Politikwisschaftliche Kategorie, die die Konzepte zur deskriptiven bzw. analytischen Klassifizierung wirklich bereichern würde, wie beispielsweise Beck`s Konzept der Risikogesellschaft.

Kleptokratie ? Wikipedia

K. bezeichnet, und das Vorhandensein derartiger Systeme als empirisches Faktum soll gar nicht bestritten werden, einen Teilaspekt der staatlichen Strukturen, der sich zur Durchsetzung seiner Ziele der Legislative, der Exekutive oder der Judikative bedienen kann. Das Ziel dieses Teilsystem des staatlichen Handelns dient der Aneignung von Gütern zum Zwecke des privaten / kollektiven Genusses / Konsums der herrschenden Elite bzw. eines alleinherrschenden Despoten.

Das Konzept ist weitgehend neutral gegenüber Mustern staatlicher Herrschaft. Allerdings kann man es vermutlich dahingehend einschränken, dass ein Auftreten der K. im Rahmen einer funktionierenden Gewaltenteilung eher unwahrscheinlich ist.

Es ergibt sich m.E. damit eine deutliche Abgrenzung zur "ordinären Korruption", die im wesentlichen unsystematisch auf persönlichen Ambitionen basiert und eher eine Geisteshaltung bezeichnet und weniger eine organisatorische Ausprägung darstellt. Allerdings durch ihr systematisches Auftreten in gewissen Ländern den Staus eines Strukturmerkmals gewinnen kann.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Korruption und K. faktisch eng verbunden sind, da Korruption in einem System mit einer funktionierenden Gewaltenteilung durchaus vorhanden sein kann, allerdings mit einem geringeren Verbreitungsgrad wie in despotischen Regimen.

Relevant ist die Abgrenzung der K. zu anderen Herrschaftsformen, die im Phänotyp ebenfalls die Bereicherung als Basis für die Herrschaftsausübung aufweisen, wie beispielsweise das antike römische latifundienbasierte Herrschaftssystem oder das mittelalterliche Lehenssystem.

In diesem Fall ist die Mittel-Ziel-Relation zu betrachten. Im Rahmen der K. wird die systematische Bereicherung nicht primär dafür herangezogen, die politische Macht einer Person oder einer Gruppe zu stabilisieren. Für diesen Zweck stehen der K. andere staatliche Repressionsinstrumente zur Verfügung (Geheimpolizei, Ideologie, Justiz, Armee etc.). Dieses unterschiedet sie systematisch von der Bereicherung in der Antike bzw. im Mittelalter. Zu diesen beiden Zeitpunkten war individuelle wirtschaftliche Macht (neben dynastischer Legitimation) nicht selten eine wichtige Voraussetzung für das Erlangen politischer Macht und seiner Erhaltung!

Die K. speist sich in seiner systematischen Einordnung im wesentlichen m.E. aus zwei Philosophietraditionen.

Zum einen ist die utilitaristische Sichtweise eines Hume oder Smith wichtig für das Verständnis der K., da sie die individuelle Nutzenmaximierung zum Ausgangspunkt für die Vergesellschaftung macht, begrenzt in den destruktiven Auswirkungen durch den Hobbesschen Leviathan in der Form staatlicher Macht.

Und gleichzeitig bezieht sich die K. auf die machttheoretische Fundierung durch die Überlegungen von Machiavelli, der die politischen Zielsetzungen von Herrschern keiner rechtlichen oder moralischen Kontrolle unterworfen sehen möchte.

Und nicht zuletzt bezieht sich die K. auf elitetheoretische Begründungen. Dabei wird staatliches Handeln primär durch die "Herrschaft der Besten" definiert. Ihr Handeln dient uneigennützig automatisch dem Gemeinwohl des gesamten Staates, verankert im Rahmen einer staatlichen Ideologie. Und abgeleitet aus dieser Sichtweise ist somit auch die Bereicherung durch die "Besten" automatisch mit legitimiert als das Beste für die Gesellschaft.

Zumindest wird "der Dicke" seine Bereicherung sicherlich so gesehen haben und deswegen war K. für ihn überhaupt kein Problem. Er hat ja auch die "schönen Künste" gefördert.:S
 
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Kleptokratie ist m.E. eine völlig überflüssiges politikwisseschaftliches Konzept.
Genau das ist die Frage : Kann man mit dem Konzept der Kleptokratie etwas beschreiben, was mit der klassischen Beschreibung der Herrschaftformen nicht erfasst wird ?

Am Beispiel der Dynamik des Nationalsozialismus habe ich skizziert, dass es einen Beitrag von "Kleptokratie" geben könnte, die durch die Analyse von "Diktatur" und "Ideologie" nicht abgedeckt wird, um die wahre Triebfeder von kollektiven politischen Handlungen zu erklären :
Das kleptokraitsche Motiv kann eine Eigendynamik entwickeln, die dazu führen kann, dass die Parteibasis nicht nur die "Führerbefehle" ausführt, sondern von sich aus dazu drängt, z.B. gegen die Zivilbevölkerung vorzugehen. Das wahre Motiv der Selbstbereicherung wird dann natürlich durch markige Worte von "Untermenschen" kaschiert.
 
Nein, kann es nicht, da es lediglich einen Teilaspekt staatlichen Handelns beschreibt. Und viele andere Aspekt staatlichen Handelns nicht erklärt!

Und die völlig uneinheitliche Verwendung des Konstrukts verstärkt eher den Zweifel an der Brauchbarkeit, wie im Wiki-Link dargestellt.

Auf eine Reihe von Aspekten haben Melchior, Lili und Silesia bereits hingewiesen.

Bereicherung ist primär eine individuelle Triebfeder. Sofern sie kollektiv wirksam werden kann, tritt sie in eine gewisse Rivalität zum Neid, der eine kollektive Organisation von individueller Nutzenmaximierung bremsen kann.

In diesem Sinne war die individuelle oder auch kollektive Bereicherung im Dritten Reich, wie bereits dargestellt, ein "Abfallprodukt" der NS-Ideologie und der damit verbundenen Plünderung von gesellschaftlichen Gruppen bzw.auch ganzen Staaten, wie bei Götz Aly beschrieben

Hitlers Volksstaat ? Wikipedia

Allerdings habe ich persönlich meine Probleme, eine gesellschaftliche Umverteilung von Reichtum, wie Aly es beschreibt, als Kleptografie zu bezeichnen. Da verkommt der Begriff zum Synonym für unrechtmäßige Aneignung.
 
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Ich meine, eine Diskussion über die Adäquatheit von Einkommen der Machteliten für vermeintliche oder erbrachte Leistungen führt in die Irre. Zumal "Einkommen" bei Machteliten auch nonmonetäre Aspekte hat (z.B. gesellschaftlicher Rang/Renommee etc.), der schwer meßbar und somit quantifizierbar ist.

Lili unterscheidet m.E. korrekt, zwischen der individuellen Bereicherung (Korruption) und der planmäßigen Bereicherung der gesamten Machtelite (Kleptokratie). Sie weist darauf hin, daß Machtübernahmen durch eine neue Machtelite immer poltisch-ideologisch "überformt" ist.

"...Wenn wir es an der Ursprungsmotivation ausrichten, dann gibts gar keine Kleptokratien, dann geht es um Macht, um Ideologie, um Selbstverwirklichung, um wasauchimmer. ..."

Sie verdeutlicht das durch:

"...Zumindest fällt mir keine Kleptokratie der Vergangenheit ein, in der die "Staatsklasse" vor Regierungsaufnahme beschloss als Staatsform die Kleptrokratie zu wählen. ..."

Fiele mir auch nicht ein. Was nichts heißen muß.

silesias Argumentarium in Bezug auf den Nationalsozialismus ist sehr beachtenswert, da der Nationalsozialismus auch eine erhebliche "soziale Dynamik" beinhaltete. Aber, hat sich die NS "Machtelite" nachhaltig bereichert? Zugespitzt, hat ein "Gauleiter" sein Vermögen in die Nachkriegszeit retten können und wäre das Vermögen tatsächlich nennenswert. O.k. historische Ausnahmesituation, alliierte Beschlagnahmen, "Entnazifizierung" etc. Natürlich könnte man die Grundbücher sich anschauen, die Rentenbezüge usw.

Thane verneint die Nachhaltigkeit der Kategorie "Kleptokratie":

"Kleptokratie ist m.E. eine völlig überflüssiges politikwisseschaftliches Konzept. K. bezeichnet keine neue universelle Politikwisschaftliche Kategorie, die die Konzepte zur deskriptiven bzw. analytischen Klassifizierung wirklich bereichern würde, wie beispielsweise Beck`s Konzept der Risikogesellschaft. ..."

Demnach wäre Kleptokratie keine originäre Herrschaftsform sondern die Ausprägung oder eine Erscheinugsform von originären Herrschaftsformen, deren entstehen bestimmte Merkmale begünstigen (w.z.B. totalitäre, autoritäre Herrschaft, oder auch "vormoderne" z.B. tribalistische, mir fällt kein besseres Wort ein).


Genau das ist die Frage : Kann man mit dem Konzept der Kleptokratie etwas beschreiben, was mit der klassischen Beschreibung der Herrschaftformen nicht erfasst wird ?

...:

@Klaus

Exakt das ist der Kern. M.E. ist Kleptokratie keine Herrschaftsform sondern die Ausprägung/Erscheinungsform der klassischen Herrschaftsformen, und zwar dann, wenn sich die gesamte Machtelite eines Staates zu Lasten der Volkswirtschaft bereichert.

Als Indikator könnte man verwenden; wenn die Rate aller Revenuen die Akkumulationsrate übersteigt bei gleichzeitiger Verteilung der Revenuen auf die Machtelite. <= Wäre so eine Arbeitsidee.

M.
 
Als Indikator könnte man verwenden; wenn die Rate aller Revenuen die Akkumulationsrate übersteigt bei gleichzeitiger Verteilung der Revenuen auf die Machtelite. <= Wäre so eine Arbeitsidee.

Interessante Idee, aber damit machst du ein Fass auf :devil:

Ich interpretiere das mal locker-flockig als "Über-Gewinnausschüttung" gegenüber dem erwirtschafteten/realisierten Volkseinkommen, ggf. per capita.

Das läßt sich mE kaum berechnen, da hierin gewaltige Bewertungsprobleme stecken. Das fängt damit an, dass eine Bereicherung nicht zwingend mit Eigentumsübergängen verbunden sein muss (siehe Hitlers Gemälde, die sicherlich formal weiterhin Staatseigentum blieben). Neben den Eigentumsrechten (übertragen: Rechten an der Substanz) kommt es auf die Fruchtziehung an, mit allen "Bewertungsproblemen".

P.S. dass oben der Kriegsausgang die NS-Bereicherung durchkreuzt hat, würde ich nicht berücksichtigen wollen. Die Rechnung des zu verteilenden Kuchens sah anders aus.
 
...Ich interpretiere das mal locker-flockig als "Über-Gewinnausschüttung" gegenüber dem erwirtschafteten/realisierten Volkseinkommen, ggf. per capita.

Das läßt sich mE kaum berechnen, da hierin gewaltige Bewertungsprobleme stecken. Das fängt damit an, dass eine Bereicherung nicht zwingend mit Eigentumsübergängen verbunden sein muss (siehe Hitlers Gemälde, die sicherlich formal weiterhin Staatseigentum blieben). Neben den Eigentumsrechten (übertragen: Rechten an der Substanz) kommt es auf die Fruchtziehung an, mit allen "Bewertungsproblemen".

"..Ich interpretiere das mal locker-flockig als "Über-Gewinnausschüttung" gegenüber dem erwirtschafteten/realisierten Volkseinkommen, ggf. per capita. ..."

Die Interpretation ist korrekt, per capita wäre natürlich das "Sahnehäubchen" ;). Aber diese "Über-Gewinnausschüttung" würde ich als Kennzeichen einer kleptokratisch organisierten "Machtelite" sehen. Hat diese "Machtelite" den "Glauben" an das eigene Herrschaftssystem nicht verloren, müßten die Gewinne reinvestiert werden, und zwar in die eigene Volkswirtschaft. Oder via "Konsum" im volkswirtschaftlichen "Kreislauf" bleiben. D.h., kein "Kapitalabfluß" in das Ausland, ohne wirtschaftliche Gegenleistung.

"...Neben den Eigentumsrechten (übertragen: Rechten an der Substanz) kommt es auf die Fruchtziehung an, mit allen "Bewertungsproblemen". ..."

Staatliche Realisierung von "Übereigentum", Fruchtziehung ohne Substanzübertrag. M.E. ein Kennzeichen für totalitäre Herrschaft.


M.
 
Oder via "Konsum" im volkswirtschaftlichen "Kreislauf" bleiben. D.h., kein "Kapitalabfluß" in das Ausland, ohne wirtschaftliche Gegenleistung.

Das Sicherheitsstreben der Kleptokrateure müßte eigentlich - kleiner Ausflug in die Portfolio-Theorie - bei unterstelltem risikoaversem Verhalten auch zur Beimischung quasi-sicheren Anlagen[*] im Ausland führen. Gegenleistung für den Zahlungsmittelabfluss: Kapitalforderungen oder Beteiligungen an Sach- und Finanzwerten. Selbst bei einem gewissen Vertrauensgrad wäre ich ein Anhänger der alten Kochschen strategischen "Theorie des Gewinnvorbehalts": also Vorbehalt "existentieller" Anlagestrategien bei spekulativen Anlagen im eigenen Herrschaftsbereich.

Staatliche Realisierung von "Übereigentum", Fruchtziehung ohne Substanzübertrag. M.E. ein Kennzeichen für totalitäre Herrschaft. M.
Nicht nur. §§ 99, 101 BGB.
§ 101 BGB Verteilung der Früchte
Das Recht zur Fruchtziehung kann vom Eigentumsrecht getrennt werden (ebenso wie andere abgeleitete Rechte, etwa Stimmrechte). Zugegeben geht die deutsche Rechtsordnung wa wohl etwas weiter als manche ausländische.:pfeif:

Den Rahmen der Rechtsordnungen folgend, würde ich eben auch solche Fruchtziehungen unter Bereicherungen fassen.


[*]was quasi-sicher heißt, beantwortet nun u.a. die Schweiz, aber das ist ein unzulässiger Ausflug in die Tagespolitik :devil:
 
"Das Sicherheitsstreben der Kleptokrateure müßte eigentlich - kleiner Ausflug in die Portfolio-Theorie - bei unterstelltem risikoaversem Verhalten auch zur Beimischung quasi-sicheren Anlagen
[*] im Ausland führen..."


Sicher. Die "Herrschaftselite" ist sich "seiner selbst" nicht sicher. Sie kennt das ideologische Legitimationsproblem, so sie eines hat, sowie der Gefahr des Machtverlustes. Also wird sie Kapital der Volkswirtschaft entnehmen und, nenn es "risikoavers", anlegen.

Dieser Kapitalabfluß wäre für mich ein Kennzeichen für Kleptokratie.

"Den Rahmen der Rechtsordnungen folgend, würde ich eben auch solche Fruchtziehungen unter Bereicherungen fassen. ..."

So es eine stabile Rechtsordnung gibt, d'accord. Ansonsten Fruchtziehung infolge des "Gewaltmonopols".

Allerdings auch Substanzübertrag ohne adäquate Gegenleistung.

Quellentechnisch läßt sich so etwas meist nur für einzelne Personen/Familien nachweisen, für eine "Machtelite" wären da statistische Werte hilfreich z.B. "Netto-Kapitalabfluß ohne Gegenleistung" w.z.B. Zinszahlungen, die in der Zahlungsbilanz ja auftauchen müssten.

M.
 
Dieser Kapitalabfluß wäre für mich ein Kennzeichen für Kleptokratie.
Sehe ich genau so; wobei sich dieses Kennzeichen möglicherweise auf die letzten 70 Jahre und die seitdem gegebenen Möglichkeiten beschränkt.

So es eine stabile Rechtsordnung gibt, d'accord. Ansonsten Fruchtziehung infolge des "Gewaltmonopols". Allerdings auch Substanzübertrag ohne adäquate Gegenleistung.
Da schließe ich mich an, mit einem Hinweis:
"Stabil" würde ich auch dann als gegeben ansehen, wenn (nur noch) der formale Anschein der Rechtsordnung aufrecht erhalten wird, etwa im Nationalsozialismus, und die gewaltsamen/illegalen Vorgänge neben der noch formal bestehenden Rechtsordnung "ablaufen".
 
Sehe ich genau so; wobei sich dieses Kennzeichen möglicherweise auf die letzten 70 Jahre und die seitdem gegebenen Möglichkeiten beschränkt.

Du stellst m.E. auf einen funktionierenden Kapitalmarkt ab, sehe ich auch so. Obwohl auch vor 1914 ein Wechsel mit dem Aval der Deutschen Bank überall akzeptiert worden wäre. ;)

"Stabil" würde ich auch dann als gegeben ansehen, wenn (nur noch) der formale Anschein der Rechtsordnung aufrecht erhalten wird, etwa im Nationalsozialismus, und die gewaltsamen/illegalen Vorgänge neben der noch formal bestehenden Rechtsordnung "ablaufen".

Das ist ein wichtiger Punkt. Wird Zivilrecht eingehalten oder nicht? Oder übernehmen die "Machteliten" gleichsam durch ihr "Gewaltmonopol" Eigentum des Staates oder Eigentum von Mitbürgern, und wie wird dieser Substanzübertrag bzw. die Fruchtziehung abgesichert?


o.t.

In Wandlitz waren alle erstaunt, als auf einmal Grundbücher aus den Archiven auftauchten.

M.
 
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Es tut mir leid, aber die Quantifizierung des Übertragens von Gütern etc. ist lediglich geeignet, den Grad der Ausbeutung für direkte persönliche Zwecke bzw. für die direkte Nutzung durch eine herrschende Clique zu definieren.

Im Gegensatz dazu ist m.E. die Anbindung des erworbenen Gutes an den persönlichen Konsum bzw. die politische Nutzung von entscheidender Bedeutung für die Abgrenzung einer "normalen Ausbeutung im Rahmen staatlichen Handelsn" oder "einer Ausbeutung im Rahmen einer Kleptokratie".

Im Mittelalter, und es wurde ja auf das Beispiel bereits hingewiesen war es für einen König notwendig, im Sinne des Aufbaus seiner "Hausmacht", sich persönlich zu bereichern.

Obige Definition (Fruchtziehung, Nießbrauch etc.), bei Melchior und Silesia, würde auch auf ihn zutreffen. Wichtig ist jedoch, dass er es "reinvestiert" hat für sein politisches Handeln. Und das ist m.E. der zentrale Unterschied zur Kleptokratie.

Sie bereichert sich, ohne das erworbene Gut für ihre politischen Ziele einzusetzen.

Genaugenommen müßte man sogar die gesamten oder Teilkosten für die Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen der nutznießenden herrschenden Clique als Gewinn zuschreiben, da dieses staatliche Handeln, ihre unrechtmäßige Aneignung erst ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund profitiert sie von der direkten Übertragung, aber auch von der verdeckten, indirekten Übertragung.
 
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@Thane

Aber Du hast es doch auf den Punkt gebracht. Das key word ist "reinvestieren".

"...,Obige Definition (Fruchtziehung, Nießbrauch etc.), bei Melchior und Silesia, würde auch auf ihn zutreffen. Wichtig ist jedoch, dass er es "reinvestiert" hat für sein politisches Handeln. Und das ist m.E. der zentrale Unterschied zur Kleptokratie. ..."

Wenn eine Machtelite innerhalb einer Volkswirtschaft "reinvestiert", glaubt sie an zwei Grundvoraussetzungen:

- historische Kontinuität der Machtausübung auch über Generationen hinweg
- zivilrechtliche Absicherung, mir fällt kein besseres Wort ein, sorry, vllt. auch "Rechtssicherheit" bei Machtübergang an eine andere "Machtelite"

Ansonsten wird sie m.E. der Volkswirtschaft Kapital entziehen. Natürlich gab es immer auch individuelle Abweichungen, klar, egal ob ideologisch oder religiös determiniert. Natürlich gab es auch wirtschaftshistorische Situationen, in denen ein "Kapitalübertrag" einfach nicht möglich war.

M.

In der Übertreibung liegt die Anschauung. Ich investiere doch kein Kapital in Grundeigentum, wenn der nächstbeste Richter nach erfolgtem Machtwechsel die "Rötung" in Abteilung I des Grundbuches anordnen kann. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Übertreibung liegt die Anschauung. Ich investiere doch kein Kapital in Grundeigentum, wenn der nächstbeste Richter nach erfolgtem Machtwechsel die "Rötung" in Abteilung I des Grundbuches anordnen kann. ;)

Der Grundgedanke, die Bereicherung über die Verwendungsseite zu klären (wenn die illegale Aneignung als Herkunftsseite beschrieben worden ist) ist einleuchtend.

Allerdings sind da nur die - siehe oben, Portfoliotheorie - zugespitzten Fälle klar abgrenzbar. Wenn die Verwendungsseite einen Risikomix bei rationalem ökonomischen Verhalten aufweist, dann wird man eben beides finden:
- den Transfer in quasi-sichere Bereiche (gleichbedeutend wohl mit dem Entzug für den heimischen Wirtschaftskreislauf)
- die Wiederanlage im heimischen Kreislauf (sofern man von einer gewissen Sicherheit der eigenen Machtposition ausgeht), in allen denkbaren Anlageformen

Der letzte Spiegelstrich entspricht quasi einer "Geldwäsche". Vermögensmehrungen, die herkunftsseitig aus Bereicherungen stammen, werden verwendungsseitig in andere Anlageformen der heimischen Volkswirtschaft gesteckt - Beteiligungen, Forderungsrechte, Grundvermögen, übrige Sachanlagen. Es werden sich Beispiele finden lassen, bei denen Kleptokrateure Anteilsbesitz an inländischen Unternehmen, diversen Grundbesitz (Bedingung: Privateigentum ist nach der Wirtschaftsordnung zulässig), Kapitalforderungen im Inland erwerben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Grundgedanke, die Bereicherung über die Verwendungsseite zu klären (wenn die illegale Aneignung als Herkunftsseite beschrieben worden ist) ist einleuchtend.

Allerdings sind da nur die - siehe oben, Portfoliotheorie - zugespitzten Fälle klar abgrenzbar. Wenn die Verwendungsseite einen Risikomix bei rationalem ökonomischen Verhalten aufweist, dann wird man eben beides finden:
- den Transfer in quasi-sichere Bereiche (gleichbedeutend wohl mit dem Entzug für den heimischen Wirtschaftskreislauf)
- die Wiederanlage im heimischen Kreislauf (sofern man von einer gewissen Sicherheit der eigenen Machtposition ausgeht), in allen denkbaren Anlageformen

Der letzte Spiegelstrich entspricht quasi einer "Geldwäsche". Vermögensmehrungen, die herkunftsseitig aus Bereicherungen stammen, werden verwendungsseitig in andere Anlageformen der heimischen Volkswirtschaft gesteckt - Beteiligungen, Forderungsrechte, Grundvermögen, übrige Sachanlagen. Es werden sich Beispiele finden lassen, bei denen Kleptokrateure Anteilsbesitz an inländischen Unternehmen, diversen Grundbesitz (Bedingung: Privateigentum ist nach der Wirtschaftsordnung zulässig), Kapitalforderungen im Inland erwerben.

Vollkommen d'accord.

Gleichzeitig sprichst Du ein Problem an, ich darf zitieren:

"...(Bedingung: Privateigentum ist nach der Wirtschaftsordnung zulässig)..."

Damit wären die "Machteliten" der sozialistischen Staaten außen vor. Es sei denn, die hätten "Kapital" der Volkswirtschaft entzogen, haben sie aber nicht in nennenswertem Umfang.

Dann kämen wir zum Punkt der "Alimentierung" von "nachrangigen Subgruppen" der "Machtelite". Ich meine auch ein Punkt, der bei der Diskussion über "Kleptokratie" eine Rolle spielen sollte.


M.
 
Gleichzeitig sprichst Du ein Problem an, ich darf zitieren:
"...(Bedingung: Privateigentum ist nach der Wirtschaftsordnung zulässig)..."
Damit wären die "Machteliten" der sozialistischen Staaten außen vor.

Mir war klar, dass das einer Steilvorlage gleichkommt. :D

Die Einschränkung war gewählt, nicht um diese Betrachtung auszugrenzen, sondern um anzudeuten, dass man abhängig von den gesellschaftlichen "Eigentumtumsregelungen" oder dem Eigentumsverständnis (siehe Deine Hinweis auf Grundbuch in der DDR, in dem Vermerke "Eigentum des Volkes" gängig waren) der Gesellschaftsordnung andere Formen der Bereicherung finden wird.

Ansonsten wäre die Bereicherung (herkunftsseitig und verwendungsseitig) auf Gesellschaftsformen mit bedeutendem Privateigentum begrenzt. Das glaube ich nicht. Im Übrigen müßte randweise angemerkt werden, dass wir "Bereicherung" bislang ausschließlich in monetären Kategorien diskutieren. Aber alles andere sind allerdings kaum bewertbare Grauzonen, was aber ihre Existenz nicht ausschließen muss. :winke:
 
Im Übrigen müßte randweise angemerkt werden, dass wir "Bereicherung" bislang ausschließlich in monetären Kategorien diskutieren. Aber alles andere sind allerdings kaum bewertbare Grauzonen, was aber ihre Existenz nicht ausschließen muss. :winke:

Ich denke, man muss zwischen midestens vier Formen der Bereicherung unterscheiden:
  1. Der schon erwähnten "Fruchtziehung", d.h. die (formal) widerrechtliche Aneignung von Erträgen aus fremdem Eigentum. Diese Fruchtziehung kann sowohl monetär als auch nichtmonetär erfolgen. Beispiel für letzteres wäre z.B. die Nutzung staatlicher Gebäude oder Transportmittel für private Zwecke;
  2. Die (formal) widerrechtliche Aneignung fremder Wirtschaftsgüter oder Eigentumstitel, wobei die "Fruchtziehung" aus diesen Wirtschaftsgütern dann legal erfolgt. Im Indonesien der Soehartozeit war es z.B. gängige Praxis, dass hohe Offiziere als 'stille Teilhaber' in erfolgreiche Unternehmen einstiegen;
  3. Rechtsbeugung mit dem Ziel, legalen Privatunternehmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (Baurechte, Ausschaltung von Konkurrenten, staatliche Ausschreibungen, illegale Geschäfte wie Drogenschmuggel oder Glücksspiel, etc.);
  4. Widerrechtliche systematische Geldeinziehung von bestimmten Personengruppen, seinen es "Korruptionspyramiden" (jeder Beamte reicht einen Teil erhaltener Schmiergelder an den Vorgesetzten weiter), Schutzgeldsysteme, o.ä.
Bei Konzentration auf Variante 3 (Rechtsbeugung) muss auch der riskoaverse Kleptokrat sein Geld nicht ausser Landes bringen, weil die eigene Rechtsordnung ja sein Eigentum und seinen Gewinn sichert. Gefährlich wird es höchstens dann, wenn die Spuren so schlampig verwischt wurden, dass ein Nachfolgeregime strafrechtlich gegen ihn vorgehen kann.

Eine ganz wunderbare Variante ist übrigens, die kleptokratisch gezogenen Renten ins Ausland zu bringen, und sie dann über eine ausländische Holding wieder im eigenen Land zu reinvestieren. Wenn das Regime wechselt, ist man durch internationales Recht geschützt...
 
  1. Der schon erwähnten "Fruchtziehung", d.h. die (formal) widerrechtliche Aneignung von Erträgen aus fremdem Eigentum. Diese Fruchtziehung kann sowohl monetär als auch nichtmonetär erfolgen. Beispiel für letzteres wäre z.B. die Nutzung staatlicher Gebäude oder Transportmittel für private Zwecke;
  2. Die (formal) widerrechtliche Aneignung fremder Wirtschaftsgüter oder Eigentumstitel, wobei die "Fruchtziehung" aus diesen Wirtschaftsgütern dann legal erfolgt. Im Indonesien der Soehartozeit war es z.B. gängige Praxis, dass hohe Offiziere als 'stille Teilhaber' in erfolgreiche Unternehmen einstiegen;
  3. Rechtsbeugung mit dem Ziel, legalen Privatunternehmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (Baurechte, Ausschaltung von Konkurrenten, staatliche Ausschreibungen, illegale Geschäfte wie Drogenschmuggel oder Glücksspiel, etc.);
  4. Widerrechtliche systematische Geldeinziehung von bestimmten Personengruppen, seinen es "Korruptionspyramiden" (jeder Beamte reicht einen Teil erhaltener Schmiergelder an den Vorgesetzten weiter), Schutzgeldsysteme, o.ä.
ad 1)

Da kann ich Dir folgen, ist aber binnenwirtschaftlich und juristisch formuliert.

ad 2)

M.E. nein. Fruchtziehung aus widerrechtlich angeeigneten Wirtschaftsgütern, Titeln etc. kann prima facie juristisch lagal erscheinen, ist es aber nicht.

ad 3)

Kommt immer und überall vor, kann ein Kenzeichen von Kleptokratie sein, würde ich allerdings eher unter Korruption "verbuchen".

ad 4)

Hier wird es kompliziert und dabei möchte ich auch auf silesia #38 eingehen. Ist die "Korruptionspyramide" systemimmanent, kann das ein Kennzeichen für ein kleptokratisches System sein. Nur, hier wird der Volkswirtschaft kein Kapital entzogen, sondern es erfolgt nur eine Umverteilung von Eigentum bzw. Einkommen. Ansonsten müßte ich alle Alimentierungssysteme z.B. in totalitären Staaten (Stichwort: "Doppelstrukturen" Partei <=> Staat) als Kleptokratie subsumieren. Damit landen wir in einer gewissen "Beliebigkeit" und "Verwässerung" der Kategorie "Kleptokratie". M.E. ist gerade der Entzug von Kapital aus dem volkswirtschaftlichen Kreislauf ein, wenn nicht das entscheidende Merkmal von Kleptokratie. Alle Revenuen die innerhalb der Volkswirtschaft verbleiben und auf welchen Weg auch immer gleichsam "reinvestiert" werden, z.B. via Konsum etc., wären m.E. einfache Korruption. Da Kleptokratie ja keine primäre Herrschaftsform ist, sondern nur eine Folgeerscheinung der Herrschaftsausübung der "Machtelite" ist, sollten m.E. binnenwirtschaftliche Revenuen als Korruption gelten. Sobald aber, insbesondere durch die "Machtelite", die ja auch hierachisch gestuft ist, Revenuen der Volkswirtschaft entzogen werden, und zwar unrechtmäßig (Beugung von nationalem und internationalem Recht, überpositives Recht zieht hier m.E. nicht) könnte man von "Kleptokratie" sprechen.


M.
 
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