Westfalenheld

Neues Mitglied
Moin allerseits,

im März 1919 wurde die neue Stadtversammlung in Dortmund gewählt. Voll demokratisch, also Premiere.

Wer weiß mit welcher Rechtsgrundlage das geschah und welche Wahlvoraussetzung exakt herrschten? FRauen durften ran, altes preußisches Klassenwahlrecht war passe, aber ich hätte gerne den Gesetzestext ...

Danke aus Westfalen
 
Ich vermute, dieser Aufruf ("mit Gesetzeskraft") des Rates der Volksbeauftragten vom 12.11.1918 dürfte die Grundlage gewesen sein:
"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des porportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen."
 
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