konflikte und probleme im römischen reich

coorny

Neues Mitglied
könnt ihr sie mir in stichpunkten bitte nennen bitte bitte
ich finde dazu nichts im netz ich :) ich danke euch allen
 
Fang mal mit dem Namen Gracchus an, dann wird sich dir eine ganze Welt von Konflikten und Problemen auftun.
 
Ist das wirklich Deine exakte Aufgabenstellung oder gibt es (zumindest indirekt) doch eine zeitliche Eingrenzung? Das Römische Reich war schließlich recht langlebig, und die inneren Konflikte und Probleme änderten sich im Laufe der Jahrhunderte.
Die Formulierung "Reich" lässt zwar vermuten, dass nur die Probleme und Konflikte gemeint sind, die ab der Zeit der Expansion im Mittelmeerraum eine Rolle spielten, aber vorsichtshalber könntest Du Dich trotzdem über die Ständekämpfe informieren. Gracchus wurde schon genannt, aber informiere Dich z. B. auch über den Bundesgenossenkrieg und seine Ursachen, über die Sklavenaufstände, die Bürgerkriege in der späten Republik und ihre Ursachen etc.
Falls es auch um die Kaiserzeit gehen soll, sind insbesondere die sog. Reichskrise des 3. Jhdts. von Interesse, die Edelmetallkrise, religiöse Konflikte (Stichworte Christenverfolgung, Arianismus) und in weiterer Folge die Ursachen des Untergangs des Römischen Reiches. Etwas spezieller sind Themen wie die Bukolen und die Bagauden.
 
Und dann kann man sich der Außenpolitik zuwenden: Konflikte mit den Parthern, Armeniern, Pontern (und diversen anderen kleinasiatischen Gegnern), Jugurtha, Ägypten, den Nabatäern... Konflikte und Probleme ist schon sehr generell...
 
Ich habe die Formulierung "konflikte und probleme im römischen reich" eigentlich so verstanden, dass es um innere Konflikte und Probleme geht. Wären auch außenpolitische Konflikte gefragt, würde es vermutlich "Konflikte und Probleme des römischen Reichs" heißen. Aber vielleicht interpretiere ich zu viel.
 
Das Thema ist leider sehr nebulös und allgemein. Geht es um soziale Probleme und Konflikte im Imperium Romanum oder zur Zeit des Römischen Reiches und um welchen Zeitraum.

Konflikte und soziale Probleme ist ebenfalls ein weites Feld. Man könnte darunter bürgerkriegsähnliche Zustände wie Sklavenaufstände verstehen, aber ebensogut die Probleme der Getreideversorgung und des sozialen Gefälles in einer antiken Millionenmetropole anführen oder sich mit einem Phänomen beschäftigen, das man als "antiken Hooliganismus" bezeichnen könnte.

Im weiteren Sinne könnte man darunter auch so etwas wie Kriminalität und innere Sicherheit verstehen. @Ravenik führte bereits die Bukolen und Bagauden an. Im Forumarchiv müsste noch ein älterer Thread zu finden sein, der in dieser Hinsicht hilfreich und informativ sein könnte.


"Banditen, Piraten und Lokaldynasten- Roms "Wilder Osten"
 
Ohne genauere Eingrenzung des Begriffs Konflikt und des Zeitraums, kann jeder Rat nur in die Hose gehen.
 
Ich habe die Formulierung "konflikte und probleme im römischen reich" eigentlich so verstanden, dass es um innere Konflikte und Probleme geht. Wären auch außenpolitische Konflikte gefragt, würde es vermutlich "Konflikte und Probleme des römischen Reichs" heißen. Aber vielleicht interpretiere ich zu viel.

Gebe ich dir recht, aber wenn einer eine so ungenaue Frage stellt, kann man nie wisen, wohin die Reise eigentlich gehen soll. Wie auch immer, da hier keine weiteren Bemerkungen des Threaderstellers erscheinen, scheint es sich eh nur um einen Troll zu handeln.
 
Die Formulierung "Reich" lässt zwar vermuten, dass nur die Probleme und Konflikte gemeint sind, die ab der Zeit der Expansion im Mittelmeerraum eine Rolle spielten [...]

Also ich kenne die Bezeichnung "Römisches Reich" für die mit Augustus beginnende monarchische Zeit nach der endgültigen Niederlage der prorepublikanischen Kräfte in der zweiten Hälfte des ersten vorchristlichen Jahrhunderts. Die Frage wäre freilich, wann dieses Reich geendet hat. Endete es bereits mit der spätantiken Reichsteilung in Ost- und Westreich, mit dem Untergang des Weströmischen Reiches 475 n. Chr. oder gar erst mit dem Niedergang Byzanz'? Selbst wenn man das Reichsende beim Untergang des Weströmischen Reiches ansetzt oder gar schon bei der Reichsteilung in der Spätantike, würde das ja eine extrem lange Zeitspanne (mindestens mehr als 400 Jahre) umfassen, ergo ist das m.E. eine viel zu umfangreiche Fragestellung. Vielleicht wird der Begriff "Römisches Reich" aber auch nur als eine Verkürzung des Begriffs "Römisches Kaiserreich" gebraucht, was dann leicht verwirrend sein könnte.

Aber die Überlegung, dass das römische Staatengebilde als Reich bezeichnet werden dürfe, sobald es anfängt zu expandieren, ist berechtigt. Das führt uns - hier möglicherweise etwas offtopic - zu der Frage: Was ist ein Reich? Wichtig für diese Überlegung hinsichtlich eines Römischen Reiches wäre bei einer Prämisse der Expansion sicherlich, dass man sich vor Augen führt, was in der Zeit der frühen römischen Expansion für Staatsformen der Regelfall waren - und das waren ja normalerweise Stadtstaaten. Insofern würde Rom dann zum Reich werden, sobald es andere Städte unterworfen hat.
Andererseits könnte man natürlich auch sagen, dass das politische Selbstverständis Roms zur Beantwortung der Frage, wann man von einem Römischen Reich sprechen könne, wichtiger sei, als die rein geographische Komponente der Reichsgröße. Will sagen, dass der römische Staat erst dann zum Reich wird, wenn er damit beginnt, sich auf der politischen Ebene nicht mehr nur als Stadtstaat zu begreifen. Das impliziert, dass er sich auch dann noch als Stadtstaat begreifen kann, wenn er schon andere Städte in sein Territorium einverleibt hat. Ich meine, in Rom habe ein solches Umdenken - zumindest in Ansätzen - erst recht spät, im 2. vorchristlichen Jahrhundert oder so eingesetzt, aber ich mag mich irren. Kann mir da vielleicht nochmal jemand auf die Sprünge helfen?

Zurück zur Topic:
Sehr interessant für mich als Historiker mit einem Schwerpunkt auf der Spätantike sind ja, was Konflikte angeht, die Christianisierung des Römischen Reiches oder auch die Integrationspolitik bezüglich germanischer Reicheinwanderer.

P.S.: erster Eintrag! :yes:
 
Andererseits könnte man natürlich auch sagen, dass das politische Selbstverständis Roms zur Beantwortung der Frage, wann man von einem Römischen Reich sprechen könne, wichtiger sei, als die rein geographische Komponente der Reichsgröße. Will sagen, dass der römische Staat erst dann zum Reich wird, wenn er damit beginnt, sich auf der politischen Ebene nicht mehr nur als Stadtstaat zu begreifen. Das impliziert, dass er sich auch dann noch als Stadtstaat begreifen kann, wenn er schon andere Städte in sein Territorium einverleibt hat. Ich meine, in Rom habe ein solches Umdenken - zumindest in Ansätzen - erst recht spät, im 2. vorchristlichen Jahrhundert oder so eingesetzt, aber ich mag mich irren.
Das ist ein recht kompliziertes Thema. Ich möchte drei Aspekte behandeln:
1) Die Römer sahen sich in ihrem Selbstverständnis nicht als Reichsgründer in dem Sinne, dass sie große Territorien eroberten und annektierten und ein großes Reich schufen, wie das z. B. einst die Perser getan hatten oder später Alexander der Große und die Diadochen machten. Zum einen nahmen die Römer für sich in Anspruch, keine Eroberungskriege (also Kriege, in denen sie über fremde Länder herfielen, um sie zu erobern) zu führen, sondern nur notwendige Kriege, die sich nicht vermeiden ließen, sei es, dass sie aktiv angegriffen wurden, sei es, dass sie von jemandem zu Hilfe gerufen wurden oder aus eigenem Antrieb jemandem in Gefahr helfen mussten, sei es, dass sie sich präventiv gegen künftige Bedrohungen schützen mussten. (Vor allem mit den Punkten 2 und 3 ließ sich natürlich so gut wie jeder Krieg rechtfertigen.) Zum anderen nahmen sie für sich in Anspruch, die im Zuge der Kriegshandlungen dauerhaft besetzten Gebiete nicht einfach zu erobern und zu annektieren, sondern mit den einheimischen Städten und Stämmen Verträge abzuschließen, in denen sich diese dem römischen Schutz unterstellten und als Gegenleistung Abgaben und Gehorsam leisteten und eventuell Truppen stellten. Insofern handelte es sich dieser Sichtweise zufolge um kein "Reich", sondern die Stadt Rom und eine Ansammlung von Bundesgenossen. Insofern blieb Rom ein Stadtstaat und verleibte sich keine anderen Städte in sein Territorium ein. Daran änderte sich auch durch die Verleihung des Bürgerrechts an fremde Städte und Stämme prinzipiell nichts, da auch coloniae und municipia als verbündete Städte gesehen wurden. (Zwar wurden auch die außerhalb Roms lebenden Bürger einzelnen tribus zugewiesen, aber das darf man nicht verwechseln: Die Personen wurden tribus zugewiesen, nicht die Städte, in denen sie lebten.)
2) Das Wort "imperium" wird zwar gerne mit "Reich" übersetzt ("imperium Romanum"), jedoch ist diese Übersetzung im Grunde genommen verfehlt und irreführend. Der Ausdruck "imperium" bezeichnete nicht ein Reich im territorialen Sinne, sondern eine Amtsgewalt. Das "imperium Romanum" war also alles, worüber sich die Amtsbefugnis der römischen Magistrate [sowie später im Rahmen seines imperium proconsulare auch - zusätzlich zu der der nach wie vor existierenden (Pro-)Magistrate - die des Kaisers] erstreckte. Zu dieser Amtsgewalt gehörten insbesondere auch der Schutz der auswärts weilenden römischen Bürger sowie der Schutz der "Bundesgenossen". Insofern hatte das imperium auch keine festen Grenzen.
3) Das von Dir angesprochene Umdenken hat, wenn schon, eher schon im 3. Jhdt. v. Chr. eingesetzt, nämlich in dem Moment, in dem man erkannte, dass man die neuen "Bundesgenossen" irgendwie beaufsichtigen musste und das nicht mehr von den in der Stadt Rom weilenden Magistraten erledigt werden konnte. Zu diesem Zweck begann man, einzelne Territorien der Kontrolle von Praetoren und Propraetoren zu unterstellen. Man darf aber nicht den Fehler machen, die Errichtung von "Provinzen" als Zeichen eines Übergangs zum "Reich" zu werten, denn das Wort "provincia" bezeichnete ursprünglich nicht eine territoriale Verwaltungseinheit, sondern den Aufgabenbereich eines Magistrats. (Diese Bedeutung ging auch später nicht verloren.) Der Praetor für Sizilien hatte die "provincia", die "verbündeten" Städte in Sizilien zu beaufsichtigen und zu schützen und für die Abfuhr der den Römern zustehenden Abgaben zu sorgen. Aber auch der Praetor urbanus hatte eine "provincia", die darin bestand, die Rechtspflege unter römischen Bürgern zu regeln. Ebenso hatte ein Konsul oder Praetor, der mit einem bestimmten Feldzug betraut wurde, eine entsprechende "provincia". Auch Gebiete in Italien wurden mitunter der "provincia" eines (Pro-)Magistrats zugewiesen, z. B. wurde in den Jahren nach dem Ende des 2. Punischen Krieges Süditalien (das großteils zu Hannibal abgefallen war) oft der Kontrolle eines (Pro-)Praetors unterstellt. Es stimmt daher nicht, was oft zu lesen ist, dass Italien nicht als Provinz galt, sondern nur die außeritalischen Territorien. Erst später wurde es tatsächlich unüblich, einem (Pro-)Magistrat einen Teil Italiens anzuvertrauen.
 
2) Das Wort "imperium" wird zwar gerne mit "Reich" übersetzt ("imperium Romanum"), jedoch ist diese Übersetzung im Grunde genommen verfehlt und irreführend. Der Ausdruck "imperium" bezeichnete nicht ein Reich im territorialen Sinne, sondern eine Amtsgewalt. Das "imperium Romanum" war also alles, worüber sich die Amtsbefugnis der römischen Magistrate [sowie später im Rahmen seines imperium proconsulare auch - zusätzlich zu der der nach wie vor existierenden (Pro-)Magistrate - die des Kaisers] erstreckte. Zu dieser Amtsgewalt gehörten insbesondere auch der Schutz der auswärts weilenden römischen Bürger sowie der Schutz der "Bundesgenossen". Insofern hatte das imperium auch keine festen Grenzen.

da stellt sich die Frage, oder der teils mächtig fortifizierte so genannte Limes mit seinen Kastellen und Truppen etc diese staatsrechtlichen Überlegungen in der Praxis nicht ein wenig ad absurdum führte?! (die nicht festen Grenzen wurden vom Imperium doch ganz schön zäh festgehalten/verteidigt...)
 
Natürlich stieß der römische Herrschaftsbereich dort an seine Grenzen, wo Völkerschaften hausten, die weder freiwillig den römischen Befehlen gehorchen wollten noch dazu gezwungen werden konnten. Außerdem diente der Limes (neben seiner mutmaßlichen Funktion zur Kontrolle des Grenzverkehrs) natürlich auch dem Schutz der sich der römischen Herrschaft anvertrauenden (und Abgaben zahlenden) Menschen ...

Es ist auch klar, dass das römische Selbstverständnis und die Realität auseinanderklafften. Dennoch geht aber sogar noch aus dem Briefwechsel von Plinius in seiner Zeit als Statthalter von Bithynien mit Kaiser Trajan hervor, dass noch zu dieser Zeit die Städte der Provinz als vertraglich mit Rom verbündet/unterstellt betrachtet wurden und der Statthalter (zumindest ein pflichtbewusster und penibler wie Plinius; es gab natürlich auch andere - Cicero beklagte öfters, dass Verres einfach die Freiheiten der sizilianischen Städte missachtete) sehr wohl darauf achtete, welche Rechte und Pflichten den einzelnen Städten zustanden, wobei es auch Abweichungen zwischen den einzelnen Städten gab, also die eine Stadt selbst entscheiden durfte, wofür die andere die Genehmigung des Statthalters brauchte.
 
Ich glaube es war auch Plinius, dem eine Stadt kurzerhand die Einsicht in die Bücher verweigerte, da dies nicht den Verträgen mit Rom entsprach. Statthalter waren da durchaus beschränkt. Ein vom Kaiser ernannter Corrector für eine Region hätte das wohl übergehen können, aber nicht der einfache Statthalter.

Römische Zivilverwaltung schaut für uns heute wie ein absurder Flickenteppich von lokalen Rechten und Kompetenzen aus.
 
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