Ein kleiner Nachtrag von mir:
Ein Teil meiner Familie kommt aus Böhmen, ich betreibe dort auch Ahnenforschung.
Aufgrund der zahlreichen mir zugänglich gewordenen Urkunden, seien es Kirchenbücher, Akten des Standesamtes, Zeugnisse, Ausweise usw., war es im 19. Jh. üblich, einen Menschen zuerst nach seiner landsmannschaftlichen Herkunft zu benennen, also im Falle Böhmens Deutscher oder Tscheche, und dann die eigentliche Staatsangehörigkeit Österreich-Ungarn.
In Böhmen lebten ja bekanntlich seit Jahrhunderten Deutsche und Tschechen, meist nebeneinander in getrennten Siedlungsgebieten, in großen Städten wie Prag auch miteinander. Böhmen waren sie alle.
Meine Großeltern z.B. waren von der Herkunft Deutsche. Bei ihrer Geburt lebten sie in Österreich-Ungarn. Später, ohne den Wohnort gewechselt zu haben, waren sie plötzlich Bürger der Tschechoslowakei. Ab 1938 gehörten sie dem Deutschen Reich an. Und von 1945 bis zur Ausweisung lebten sie wieder in der Tschechoslowakei, jedoch ohne (als Deutsche) deren Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Zurück zu Arnes Frage: Holub war Tscheche, seine Staatsangehörigkeit war die Österreich-Ungarns.
Grüße,
Jacobum