Lehen eines Ritters

Zar Alexander

Mitglied
Hallo Leute,

nach langer Zeit bin ich mal wieder im Forum und fange auch gleich mit einer Frage an. Ich würde gerne wissen in welcher größenordnung sich etwa die Ländereien eines Ritters bewegten. Ausserdem möchte ich wissen wer der Herr eines Ritters war. Musste den Ritterschlag ausführen oder konnte sein Herr auch ein "Untergebener" des Fürsten sein?

MfG,
Euer Alexander.
 
Mal so aus dem Ärmel:
Die Ländereien konnten einen Bruchteil eines Dorfes, aber auch eine ganze Reihe von Dörfern umfassen. Das Lehen konnte er nur von jemand bekommen, der rangmäßig über ihm stand, also einem Grafen, Herzog, Bischof, verkürzt gesagt von einem Reichsfürsten.
Der Ritterschlag wird gern überbewertet und gehört nicht in den Zusammenhang mit dem Lehen. Da war eher der Lehnseid wichtig.
 
Vorerst hierzu folgende Ergänzungen zum grundsätzlichen Verständnis:
1. Der angeführte Ritterschlag kam erst relativ spät auf - im Heiligen Römischen Reich erst ab dem 14. Jh. -; bis dahin war die Schwertleite üblich.
Vgl. dazu auch http://www.geschichtsforum.de/f48/der-ritterschlag-8659/
Anm. dazu: In den Ländern der Ligesse (ligische Treue gegenüber dem König) wie in Frankreich oder England blieb dies dem König vorbehalten, im HRR wurde dies nicht ganz so einheitlich gehandhabt, wenngleich es aber grundsätzlich dem König als obersten Lehnsherrn zustand.
(Doch wie bereits ausgeführt, war der Lehnseid weitaus bedeutsamer...)
2. Daß die Ländereien und Besitzungen von Ritter zu Ritter unterschiedlich groß - und v.a. auch unterschiedlich ertragreich - waren, wurde bereits geschrieben. Hinzufügen möchte ich an der Stelle noch einige weitere Spezifikationen:
(a) Nicht wenige Ritter im HRR entstammten der Ministerialität (Dienstmannen, später Dienstadel); diese hatten in den meisten Fällen kein Land bzw. Lehen, wenngleich viele später jedoch welche erhielten.
(b) Es gab sog. Einschildritter, welche auf der untersten Stufe der Lehenspyramide standen: sie konnten Lehen empfangen, aber keine weitervergeben, hatten jedoch oftmals auch kein Lehen, sondern standen im Dienst eines Herrn (vgl. Ministeriale/Dienstadel).
(c) Im Spätmittelalter erwarben ritterliche Geschlechter Stadthäuser - einige wohl auch schon vorher - und ließen sich infolge Agrarkrise/Landflucht in den Städten nieder; vgl. dazu auch bspw. den letzten Absatz in http://www.geschichtsforum.de/253806-post79.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir reden hier ja von zwei verschiedenen "Rittern".

Der Ritterschlag gehört zum sozialen Konzept des Ritters, wird im Prinzip allen Adligen bei Volljährigkeit verabreicht, also auch Hochadligen. Ein Lehen hat man damit noch lange nicht.

Zum anderen ist "Ritter" eine Schicht in der Adelshierarchie, dazu gehört passend der Platz in der Lehnspyramide.

Auch der Kaiser erhält also irgendwann zum Abschluß seiner adligen Erziehung den Ritterschlag - ist aber nie nur Ritter im Sinne des Lehnsrechts.
 
Wir reden hier ja von zwei verschiedenen "Rittern".

Der Ritterschlag gehört zum sozialen Konzept des Ritters, wird im Prinzip allen Adligen bei Volljährigkeit verabreicht, also auch Hochadligen. Ein Lehen hat man damit noch lange nicht.

Zum anderen ist "Ritter" eine Schicht in der Adelshierarchie, dazu gehört passend der Platz in der Lehnspyramide.

Auch der Kaiser erhält also irgendwann zum Abschluß seiner adligen Erziehung den Ritterschlag - ist aber nie nur Ritter im Sinne des Lehnsrechts.

Das ist allerdings eine Entwicklung, die in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts stattfindet, als das Rittertum ein entsprechendes Prestige erreicht hat. Berühmt ist die Schwertleite von Barbarossas Söhnen Heinrich VI. und Konrad, die anlässlich des Mainzer Hoftages 1188 stattfand, das gesellschaftliche Ereignis des 12. Jahrhunderts.
Der Schlag - hier noch nicht ausgeführt - war eine Ohrfeige, der angehende Ritter musste seine Selbstbeherrschung beweisen: Wenn Dich einer auf die linke Wange schlägt... Das Rittertum verlangte - genau wie das Königtum die Imitatio Christi.
 
Noch ein bißchen was zum Überblick über den Kontext des Lehenswesens:
Lehnswesen ? Wikipedia
Umfang und Bestandteile
soziale Bedeutung
Verhltnis Lehen/ Eigentum
Ausgabe des Lehens
Materielle Bedeutung
Geldwirtschaftliche Lehen
Rckfall des Lehens an den Lehnsherrn
Vernderbarkeit des Lehens

Zum bereits angesprochenen Lehnseid:
Das Lehnswesen schrieb:
...
Die Belehnung ging in einer bestimmten Zeremonie vor sich. Der Lehnsherr übergab dem Vasallen symbolisch das Lehen, indem er ihm eine Ähre oder einen Zweig (für Land) bzw. Fahne oder Zepter (für Amtsgewalt) überreichte. Der Vasall gelobte Treue, indem er ein Treueversprechen, einen Treueid (Fidelitas) abgab. Besiegelt wurde dieses mit dem Handgang. Der Vasall legteseine gefalteten Hände zum Zeichen der Hingabe in die des Lehnsherren. So bildeten die Vasallen eine Gefolgschaft der Lehnsherren, da sie in einer gewissen sozialen Abhängigkeit zu ihm lebten und an ihn durch den Treueid gebunden waren...
Von die dunkle zeit - das mittelalter - gesellschaft im mittelalter
 
Naja und das Lehen eines Ritters konnte auch riesig sein, Grafen, Herzöge etc. waren ja auch Ritter, wenn sie die Schwertleite hinter sich hatten. (Den Aspekt wollte ich auch noch nennen.)

Ah das Thema hatte ja auch El Quijote angesprochen. Mist.
 
Vielen dank für eure Hilfe! Das hat mir wirklich schon sehr geholfen!

Wo wir schon 'mal dabei sind, könnt ihr mir ach noch sagen wie der gemeine Reichsfürst so seine ländereien aufgeteilt hat.
 
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