Lockerbieattentat: rechtliche Frage

Homerist

Neues Mitglied
Hallo,

vlt. kann mir ja hier jmd. weiterhelfen:

Libyen hat am 15.8.2003 in einem Brief an den UNO-Sicherheitsrat die politische - jedoch nicht strafrechtliche - Verantwortung für den Lockerbiebombenanschlag übernommen.

Warum hat Libyen dies nicht getan und welche Konsequenzen hätte es gehabt, wenn Libyen auch die strafrechtliche Verantwortung übernommen hätte?
Auf Grundlage welchen Strafrechts eigentlich? (Schottisches Strafrecht? internationales Strafrecht/Völkerrecht?)

Danke schon mal für die Antworten
 
Das ist kompliziert, und die libysche Note muss man wohl vor dem Hintergrund der Sanktionen des UN-Sicherheitsrates, des IHG-Verfahrens und deren Beendigung sehen.

Der Brief erfüllte diese "Anforderungen", so dass sich die diplomatisch arrangierten Folgen ergaben. Dazu war es neben den Ausgleichszahlungen notwendig, dass Libyen die politische Verantwortung für das Attentat, verursacht durch Vertreter des Landes, übernahm (nicht die (völker-)rechtliche Verantwortung).

Genau das, und nicht mehr, wurde ausgesagt. Da zudem ein Verfahren vor dem IGH gegen Libyen drohte, war auch dessen Beendigung angestrebt. Dafür sollte mit dem Schreiben wohl keine rechtliche Verantwortung übernommen werden. Mit der diplomatischen Erledigung wurde auch der IGH aus der Problematik herausgelöst, in einem Verfahren gegen einen Staat (Verbrechen gegen den Frieden bzw. die Menschlichkeit, Sanktionen) urteilen zu müssen. Der IGH hatte bereits mit Verweis auf Artikel 41 abgelehnt, im Verfahren vorläufig die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates zu beurteilen, und das Verfahren dann am 10.9.2003 nach der dipkomatischen Lösung endgültig eingestellt.
 
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