Negative Urteile zur Weimarer Verfassung gesucht mit Autor

Laura123

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Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem negativ beurteilenden Zitat zur Weimarer Verfassung, kann auch älter sein. Gut wäre von einem Historiker, aber muss nicht sein.

In folgendem Artikel wird die Bewertung als "Geburtshelfer der Diktatur" (referierend nicht behauptend) erwähnt. Ich konnte dieses Urteil aber niemandem zuordnen.

Kann mir jemand weiterhelfen? Kann ruhig kontrovers sein!

Danke im Vorfeld!!
Laura
 
Im Prinzip wird man schnell bei dem "zentralen Verdächtigen" fündig, wenn es darum geht, die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie von Weimar juristisch zu rechtfertigen und man landet bei Carl Schmitt. Für mich persönlich einer der schlimmsten Schreibtischtäter des NS-Regimes, weil er durch seine Beiträge die sehr notwendige Argumentation für eine - eigentlich nicht vorhandene - "Legalität" und somit auch Legitimität bereitstellte (wie auch im Fall der "Röhm-Morde"). Und diese Selbsttäuschung war eine wichtige Voraussetzung für das "gute Gewissen" der "alten politischen Eliten", dass sie auch dieses Mal den "Staat" vor dem Schlimmsten bewahrt hätten. Denn an ihm orientierte man sich und nicht an der Verfassung und dem demokratischen politischen System.

Grimm (S. 285) verweist zitierend auf Schmitt - zum Ermächtigungsgesetz - und schrieb 1933: "Damit ist der überlieferte Gesetzesbegriff des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates, für welchen die Mitwirkung der Volksvertretung zum Begriff des Gesetzes gehörte, überwunden. Ein Wendepunkt von verfassungsgeschichtlicher Bedeutung!" Und endet mit dem Aufruf: "Hüten wir uns davor, mit der Sophistik des alten Parteienstaates die Rechtsgrundlage des neuen Staates zu untergraben. Mit dem Staat wird auch das Staatsrecht und die Staatsrechtslehre gereinigt und erneuert werden müssen.".

Dass Hitler sich allerdings einen Scheißdreck um diesen "juristischen Firlefanz" kümmerte, sollte Schmitt und die "alten politische Eliten" der Weimarer Republik relativ schnell merken.

Unterstützten sie durchaus wohlwollend (vgl auch Peuker (S. 253) sowohl passiv wie auch sehr aktiv (Kamarilla um Hindenburg etc.) die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und die Weimarer Verfassung, mußten sie allerdings auch erkennen, dass nicht nur die 1918 etablierte und verhaßte parlamentarische Demokratie abgeschafft wurde, sondern auch der - durchaus gewünschte - Rechtsstaat durch Hitler und sein NS-Regime ebenfalls liquidiert wurde. (vgl. Grimm, S. 286).

Dass heute sehr ähnliche Argumentationen in massiver Anlehnung an Vertreter der "Konservativen Revolution" der Weimarer Republik benutzt werden, um eine "Systemüberwindung" der parlamentarische Demokratie in Berlin zu erreichen, sei als Aspekt der "politischen Bildung" bzw. "was lernen wir aus Geschichte" noch angemerkt.


Grimm, Dieter (2018): Weimars Ende und Untergang. In: Horst Dreier und Christian Waldhoff (Hg.): Das Wagnis der Demokratie. Eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung. München: Beck, S. 263–288.
Peukert, Detlev (1987): Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne.
Schmitt, Carl (1933): Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. In: Deutsche Juristen-Zeitung, S. 455–458.

Zufällig gesehen zur europäischen Dimension:
https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2006_4_3_dietz.pdf
 
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Wow tausend Dank sehr interessant. Da muss ich einiges nachlesen, danke für die Literaturhinweise. Weißt du auch, weshalb manche die Weimarer Verfassung für die "demokratischste der Welt" hielten. Wegen der Elemente der direkten Demokratie oder wegen des Wahlalters?
 
Es war in einer Reihe von Punkten eine moderne Verfassung in Kombination mit einer föderativen, parlamentarischen Demokratie.

1. Im Gegensatz zum Kaiserreich gab es das direkte allgemeine Wahlrecht. dass alle gesellschaftlichen Gruppen und Geschlechter gleich stellte. (vgl. Tannhaeuser)
2. Die Parteien waren entsprechend dem erhaltenen Stimmenanteil im Reichstag vertreten.

Zwei Aspekte sind allerdings noch erwähnenswert, da über die Weimar Verfassung - ähnlich dem späteren Grundgesetz - viele Persönlichkeitsrecht festgeschrieben worden sind und zusätzlich der Staat den Auftrag erhielt, die "Wohlfahrt" im Staat zu organisieren. Das führte u.a. 1927 dazu, dass die allgemeine Arbeitslosenversicherung eingeführt wurde und damit die Jahrhunderte alte Drohung gegen abhängig Beschäftigte aufgehoben wurde, durch Arbeitslosigkeit in die Armut gestoßen zu werden.

Der Aspekt zeigt nicht nur, dass die Weimarer Republik zukunftweisend war im Verständnis für das Wohlergehen ihrer Bürger, sondern sie definierte den Aufgabenbereich des Staates komplett neu und anders. Das war das eigentlich revolutionäre Vermächtnis von 1918.

An diesem Punkt ergaben sich die zentralen Konfliktlinien zu den alten Eliten - noch aus dem Kaiserreich übernommen - die die Rolle des Staates primär zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nach Außen - durch das Militär - und nach Innen - durch Justiz und Polizei - verstanden. Und damit natürlich implizit den Staat als Instrument zur Absicherung ihrer eigenen gesellschaftlichen Interessen gegen die Arbeiterschaft instrumentalisiert haben.

Die Unterstützung Hitlers durch die alten Eliten zur Abschaffung der Demokratie von Weimar war somit ein verschleppter Machtkonflikt aus dem Jahr 1918 und man erhoffte sich, die Funktionen des Staates im Sinne eines klassischen autokratischen Staatssystems zu restaurieren.

Und an dem föderativen System, ein Erbe Bismarck`s, kann man ebenfalls erkennen, dass es um die Balancierung von Interessen, dem Checks and Balances, geht und damit um die Steuerung und den Ausgleich politischer Interessen und dem Erzielen von Kompromissen.

An diesen Punkten wird deutlich, dass der prinzipiell richtigen Idee, dem neuen politische System von Weimar eine breite Legitimation zu verschaffen, indem es Interessen moderiert, eine große Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, die allerdings an dem hemmungslosen Partikularismus in Demokratie ungeübter Parlamentarier scheiterte. Und durch brutalere Anti-Demokraten zu Grabe getragen worden ist.
 
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Abgesehen von polemischen, destruktiven und politisch motivierten Einwürfen gegen die Weimarer Verfassung (NS-Jargon: das "System", die "Systemparteien", die "Systemverbrecher"...) ist aber lohneswert, auf eine konstruktive Kritik zu schauen, wie sie letztlich 1949 in Veränderungen zwischen Weimarer Verfassung und Grundgesetz zum Ausdruck kommt.

Während Errungenschaften und Prinzipien bewahrt und ausgebaut wurden, etwa die Sozialstaatlichkeit, wurden so empfundene Schwächen der WV (etwa die Präsidentenstellung etc.) durch Verstärkungen in der "wehrhaften Demokratie" (Ewigkeitsparagrafen etc.) eingebaut. So gesehen ist die "Verstärkung" der Verfassung durch die Verfassungsväter des Grundgesetzes eine behutsame Kritik (die übrigens auch - zu betonen - weite Teile der WV eben als bewährt übernimmt)

Einzelheiten kann man nachlesen (bpb, dhm, etc.) oder sich selbst durch Verfassungsvergleiche erschließen.
 
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