Otto v. Bismarck : Sozialpolitik

Timo17

Mitglied
Hi,
wollte mich mal über die Soziapolitik von Bismarck informieren.Habe folgenden Text gefunden:


Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden, wurde von Otto von Bismarck das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Invaliden- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die Berufsgenossenschaften die Unternehmer alleine. Entsprechend werden bis heute die Selbstverwaltungsorgane gewählt, obwohl im Falle der Krankenversicherung durch so genannte Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung) die Parität in der Finanzierung aufgehoben worden ist (vgl u.a. Agenda 2010). Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die Bevölkerungspolitik (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.
In den Jahren des Kaiserreichs, insbesondere im Ersten Weltkrieg, entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der Innenministerien heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nur nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der Prävention gegen soziale Unruhen.

Gibt es noch etwas was in diesem Text nicht steht?

Vielen Dank im Voraus.
 
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